Hauptsatzung der Stadt Worms; Nachrichtliche Information über ausgeführte Vergaben im 4. Quartal 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über die im vierten Quartal 2025 getätigten Vergaben informiert. Die Vorlage mit der Nummer 1.01/093/24-29 dient der nachträglichen Unterrichtung des Ausschusses über abgeschlossene Aufträge sowie die Abwicklung von Rechtsgeschäften.
Die Grundlage für diese Information bildet § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Worms. Dieser Paragraph regelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss über Vergaben in Kenntnis zu setzen ist, sofern eine Wertgrenze von 25.000 Euro überschritten wird. Die Vorlage umfasst die beiliegenden Listen zu den im vierten Quartal 2025 ausgeführten Vergaben, welche dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Mitteilungsvorlage 1.01/093/24-29 (Hauptsatzung der Stadt Worms; Nachrichtliche Information über ausgeführte Vergaben im 4. Quartal 2025)
Beratungsfolge
- 11.02.2026kein Ergebnis hinterlegt