Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Mitteilungsvorlage 1.01/093/24-29 (Hauptsatzung der Stadt Worms; Nachrichtliche Information über ausgeführte Vergaben im 4. Quartal 2025)Zur Vorlage · 1.01/093/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über die im vierten Quartal 2025 getätigten Vergaben informiert. Die Vorlage mit der Nummer 1.01/093/24-29 dient der nachträglichen Unterrichtung des Ausschusses über abgeschlossene Aufträge sowie die Abwicklung von Rechtsgeschäften.
Die Grundlage für diese Information bildet § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Worms. Dieser Paragraph regelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss über Vergaben in Kenntnis zu setzen ist, sofern eine Wertgrenze von 25.000 Euro überschritten wird. Die Vorlage umfasst die beiliegenden Listen zu den im vierten Quartal 2025 ausgeführten Vergaben, welche dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 2Mitteilungsvorlage 2/154/24-29 (Unterrichtung über den Haushaltsvollzug zum 31.12.2025)Zur Vorlage · 2/154/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung informiert den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Stadtrat über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31. Dezember 2025. Zum Stichtag 22. Januar 2026 weist der Ergebnishaushalt einen vorläufigen Jahresfehlbetrag von rund 11,6 Millionen Euro aus. Da jedoch noch Buchungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von etwa 8 Millionen Euro sowie Pensionsrückstellungen von circa 7 Millionen Euro ausstehen, ist das Ergebnis noch nicht abschließend bewertet. Zudem wird ein Verlustvortrag der Worms Beteiligungs-GmbH in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro erwartet. Auf Basis der vorliegenden Informationen wird ein Defizit von etwa 22,7 Millionen Euro prognostiziert, was eine Reduzierung gegenüber der Prognose aus dem ersten Berichtswesen auf 53,9 Millionen Euro darstellt. Ein Haushaltsausgleich wird im Jahr 2025 nicht erreicht.
Die Verbesserung des Ergebnisses ist primär auf geringere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie sonstige laufende Aufwendungen zurückzuführen, bedingt durch die vorläufige Haushaltsführung und eine Haushaltssperre. Auf der Ertragsseite führten Sonderzuweisungen des Landes zum „Sofortprogramm Handlungsstarke Kommunen“ zu Mehrerträgen. Im Finanzhaushalt verzeichnete der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit eine Verbesserung von 21,3 Millionen Euro gegenüber der Prognose vom Juni 2025, sodass dieser nun bei minus 38,0 Millionen Euro liegt. Der geringere investive Mittelabfluss resultierte aus personellen Engpässen, Lieferverzögerungen sowie ausstehenden Rechnungen und Neuausschreibungen. Infolgedessen wurden weniger Investitionskredite als geplant in Anspruch genommen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 18. Sitzung des Stadtrates
- 11.02.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 3Beschlussvorlage 2/156/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Kostenerstattung an das Jobcenter Worms)Zur Vorlage · 2/156/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms befasst sich mit der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Jahr 2025. Im Rahmen einer Beschlussvorlage wird beantragt, im Ergebnishaushalt unter der Kostenstelle für allgemeine Aufgaben eine Summe von 120.000 Euro bereitzustellen. Diese Mittel sind für den Kostenersatz an das Jobcenter Worms gemäß SGB II vorgesehen.
Die Stadtverwaltung begründet diesen Antrag damit, dass die Stadt als örtlicher Träger der Sozialhilfe für bestimmte Leistungen zuständig ist. Neben den Erstattungen für die Kosten der Unterkunft sowie für Leistungen der Bildung und Teilhabe umfasst dies auch den gesetzlichen Anteil an den Personal- und Sachkosten des Jobcenters in Höhe von 15,2 Prozent. Die Bereitstellung dient dazu, noch ausstehende Zahlungen für die Monate November und Dezember 2025 zu begleichen.
Als Deckung für diese Ausgabe werden Einsparungen bei den Aufwendungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Erziehung sowie der Hilfe zur Pflege vorgeschlagen. Da diese Mittel im Jahr 2025 voraussichtlich nicht in voller Höhe benötigt werden, können sie zur Deckung des Bedarfs beim Jobcenter herangezogen werden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4Beschlussvorlage 2/157/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Betriebskostenzuschuss an die Stadt Worms Beteiligungs GmbH (SWB))Zur Vorlage · 2/157/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2025 ist die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 6,5 Millionen Euro für den Betriebskostenzuschuss an die Stadt Worms Beteiligungs GmbH (SWB) vorgesehen. Die Mittel sollen im Ergebnishaushalt der Kostenstelle Beteiligungen bereitgestellt werden. Eine Deckung soll durch Mehrerträge oder geringere Aufwendungen erfolgen; sollte dies nicht möglich sein, erhöht sich der Jahresfehlbetrag entsprechend.
Die Maßnahme dient dem Ausgleich eines zum 1. Januar 2025 ausgewiesenen Fehlbetrags der SWB in Höhe von 6,0 Millionen Euro. Dieser Betrag resultiert aus vergangenen Verlusten sowie aus einer Reduzierung der Betriebskostenzuschüsse in den Jahren 2022 bis 2025. Mit der beantragten Summe sollen die aufgelaufenen Fehlbeträge einmalig ausgeglichen und zudem der für 2025 prognostizierte Fehlbetrag von etwa 0,5 Millionen Euro berücksichtigt werden. Durch die Bereitstellung verringern sich die offenen Forderungen der Stadt gegenüber der SWB, während die Liquidität der Stadt Worms nicht belastet wird.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 18. Sitzung des Stadtrates
- 11.02.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4.1Beschlussvorlage 2/159/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser)Zur Vorlage · 2/159/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser sollen im Haushaltsjahr 2025 überplanmäßige Mittel in Höhe von 400.000 Euro bereitgestellt werden. Die Beschlussvorlage sieht eine Zuweisung an die Kostenstelle des Wormser Immobilienmanagements vor. Die Finanzierung soll durch Mehrerträge oder geringere Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2025 erfolgen; andernfalls erhöht sich der Jahresfehlbetrag entsprechend. Bereits im Jahr 2025 wurden für diesen Bereich überplanmäßige Mittel in Höhe von 500.000 Euro bereitgestellt.
Als Ursachen für den zusätzlichen Bedarf werden die unvorhersehbaren Preissteigerungen bei Energie sowie ausstehende Schlusszahlungen angeführt. Letztere resultieren aus einer Verschiebung der Abrechnungszeiträume infolge einer Programmumstellung beim Energieversorger im Jahr 2023. Zudem wird eine rückwirkende Nachforderung der Umsatzsteuer für Stromlieferungen aus dem Jahr 2023 genannt, die aufgrund der damaligen Umstellung und der Umsetzung der Strompreisbremse zunächst nicht erhoben worden war. Die Bereitstellung der Mittel dient der Erfüllung vertraglicher sowie gesetzlicher Verpflichtungen gegenüber dem Versorgungsunternehmen und der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 18. Sitzung des Stadtrates
- 11.02.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4.2Beschlussvorlage 2/161/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Ausstattung Kita am Fischmarkt)Zur Vorlage · 2/161/24-29 · Beschlussvorlage
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Im Haupt- und Finanzausschuss von Worms wird über die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Ausstattung der Kita am Fischmarkt entschieden. Die Beschlussvorlage 2/161/24-29 sieht vor, im Finanzhaushalt 2026 einen Betrag von 150.000 Euro für die Abteilung für kommunale Kitas bereitzustellen.
Die beantragten Mittel sind für die Vollausstattung der neuen Einrichtung vorgesehen. Dies umfasst unter anderem Möbel, Spiel- und Lernmaterialien, IT-Ausstattung sowie sicherheitsrelevante Einrichtungen. Die Bereitstellung soll den planmäßigen Betriebsbeginn ermöglichen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 5 Abs. 3 KitaG gewährleisten.
Für die Finanzierung wird ein Deckungsvorschlag unterbreitet. Die Mittel sollen aus dem Projekt „Kita am Fischmarkt – Innenausbau“ stammen, da dort im Jahr 2026 voraussichtlich geringere Auszahlungen als ursprünglich geplant anfallen werden. Damit ist die Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel durch eine entsprechende Umwidmung innerhalb des Haushalts vorgesehen.
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- 11.02.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 5Mitteilungsvorlage 2/158/24-29 (Haushaltswirtschaft; Übertragung nicht in Anspruch genommener Auszahlungsermächtigungen von 2025 nach 2026)Zur Vorlage · 2/158/24-29 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Worms plant, nicht in Anspruch genommene Auszahlungsermächtigungen aus dem Investivbereich des Haushaltsjahres 2025 in das Jahr 2026 zu übertragen. Der Gesamtbetrag der Übertragung beläuft sich auf 32.279.742,83 Euro. Hintergrund dieser Maßnahme sind zeitliche Verschiebungen bei der Umsetzung verschiedener Projekte, insbesondere im Bereich mehrjährig veranschlagter Großvorhaben.
Die rechtliche Grundlage für die Übertragbarkeit in das Folgejahr bietet die Gemeindehaushaltsverordnung (§ 17 GemHVO). Da die entsprechenden Mittel bereits in den Vorjahren veranschlagt und ausfinanziert wurden, dienen die vorliegenden Beschlüsse der Information der zuständigen Gremien. Die Finanzierung der übertragenen Auszahlungsermächtigungen erfolgt über teilweise noch nicht genutzte Kreditermächtigungen aus den Jahren 2024 und 2025 sowie durch Kasseneinnahmereste. Zusätzlich zu den übertragenen Mitteln stehen den Fachbereichen im Haushaltsjahr 2026 weitere Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 61,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Vorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat zur Kenntnis vorgelegt.
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- 25.02.2026 · 18. Sitzung des Stadtrates
- 11.02.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 6Beschlussvorlage 2/150/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO)Zur Vorlage · 2/150/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms entscheidet über die Annahme sowie die Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen. Die entsprechende Beschlussvorlage regelt die Genehmigung verschiedener Sach- und Geldleistungen, die von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen oder Vereinen für spezifische Verwendungszwecke bereitgestellt werden.
Die rechtliche Grundlage bildet die Gemeindeordnung, wonach die Einwerbung und Entgegennahme solcher Angebote dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten obliegt. Der Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung ist der Stadtrat vorbehalten, wobei dem Haupt- und Finanzausschuss gemäß einer festgelegten Wertgrenze bis zu einem Betrag von 10.000 Euro die Zuständigkeit übertragen wurde. Die Vorlage sieht vor, dass alle wesentlichen Tatsachen, insbesondere etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen den Gebern und der Stadt Worms sowie der beabsichtigte Verwendungszweck, offengelegt werden müssen.
Finanziell betrachtet handelt es sich um zweckgebundene Mittel, die auf den jeweiligen Kostenstellen zur Verfügung gestellt werden, wobei mögliche Folgekosten für die entsprechenden Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses