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Mitteilungsvorlage

Hauptsatzung der Stadt Worms; Nachrichtliche Information über ausgeführte Vergaben im 3. Quartal 2025

1.01/088/24-29 25.11.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über die im dritten Quartal 2025 ausgeführten Vergaben informiert. Der Beschlussantrag sieht vor, dass der Ausschuss von den in den beiliegenden Listen aufgeführten Auftragsvergaben sowie der Abwicklung von Rechtsgeschäften Kenntnis nimmt.

Die Grundlage für diese nachträgliche Information bildet § 3 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Worms. Dieser regelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss über Vergaben zu unterrichten ist, sofern deren Wertgrenze von 25.000,00 Euro überschritten wird. Die Vorlage dient somit der Erfüllung dieser Informationspflicht für die im betreffenden Zeitraum getätigten Geschäfte.

Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Maßnahmen keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz und das Stadtklima haben. Der entsprechende Tagesordnungspunkt ist für die Sitzung am 3. Dezember 2025 vorgesehen.

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Dokumente

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Beratungsfolge