Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage 3.3/002/24-29 (Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Worms; Neufassung)Zur Vorlage · 3.3/002/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über die Neufassung der Satzung zur Gebührenerhebung und zum Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht den Verabschiedung einer komplett neuen Feuerwehrgebührensatzung vor, anstatt lediglich bestehende Regelungen zu ändern. Der Termin für die Entscheidung im Stadtrat ist für den 17. Dezember 2025 angesetzt, nachdem die Vorlage zuvor im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.
Die Neufassung der Satzung basiert auf Änderungen des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz sowie einer neuen Landesverordnung zu den Stundensätzen für Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge aus dem Jahr 2025. Die Überarbeitung erfolgt aufgrund gestiegener Unterhaltungskosten, neuer Fahrzeugtechnologien sowie veränderter Voraussetzungen bei Personal und Material. Ziel ist die Anpassung der Gebühren an den aktuellen Stand unter Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird mit einer Steigerung der Einnahmen gerechnet, wobei eine genaue Bezifferung aufgrund fehlender aktueller Erfahrungswerte derzeit noch nicht möglich ist. Die Maßnahme soll keine Folgekosten verursachen. Eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Fachabteilung ergab keine Bedenken gegen den Entwurf.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 2Mitteilungsvorlage 1.01/088/24-29 (Hauptsatzung der Stadt Worms; Nachrichtliche Information über ausgeführte Vergaben im 3. Quartal 2025)Zur Vorlage · 1.01/088/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über die im dritten Quartal 2025 ausgeführten Vergaben informiert. Der Beschlussantrag sieht vor, dass der Ausschuss von den in den beiliegenden Listen aufgeführten Auftragsvergaben sowie der Abwicklung von Rechtsgeschäften Kenntnis nimmt.
Die Grundlage für diese nachträgliche Information bildet § 3 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Worms. Dieser regelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss über Vergaben zu unterrichten ist, sofern deren Wertgrenze von 25.000,00 Euro überschritten wird. Die Vorlage dient somit der Erfüllung dieser Informationspflicht für die im betreffenden Zeitraum getätigten Geschäfte.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Maßnahmen keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz und das Stadtklima haben. Der entsprechende Tagesordnungspunkt ist für die Sitzung am 3. Dezember 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 25Beschlussvorlage 2/139/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Grunderwerb von Grundstücken)Zur Vorlage · 2/139/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/139/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1.880.000 Euro für den Grunderwerb im Haushaltsjahr 2025 beantragt. Die Mittel sind der Kostenstelle Grundstücke und Stadtentwicklung zuzuweisen.
Zur Deckung dieses Betrags sollen Einsparungen sowie Verzögerungen bei anderen Projekten genutzt werden. Hierzu gehören 500.000 Euro aus der Instandsetzung des jüdischen Ritualbads (Mikwe), da die Umsetzung kostengünstiger ausfällt, sowie 200.000 Euro aus dem Sanierungskonzept für die Feuerwache aufgrund verlängerter Planungsphasen. Weitere Mittel stammen aus dem Neubau der Sporthalle in der Brucknerstraße (250.000 Euro) und der Erweiterung der Diesterweggrundschule (930.000 Euro), wobei hier ein erhöhter Abstimmungsbedarf bzw. verzögerte Entscheidungen zum verspäteten Mittelabfluss führten.
Gleichzeitig ist die Freigabe von weiteren 90.913 Euro vorgesehen, die bisher im Deckungszähler gesperrt waren. Die bereitgestellten Mittel sollen für Grundstückskäufe verwendet werden, deren Einzelheiten in nicht-öffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Stadtrates beschlossen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Antrag zu bewilligen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 26Beschlussvorlage 2/140/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Deckungskreis Wartungskosten / IT-Verträge)Zur Vorlage · 2/140/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/140/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 350.000 Euro für den Ergebnishaushalt 2025 beantragt. Die Mittel sind für die Kostenstelle EDV vorgesehen, konkret zur Deckung von Wartungskosten und IT-Verträgen. Zur Finanzierung dieser Summe sollen Einsparungen im Bereich der Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe genutzt werden, da dort aufgrund der ursprünglichen Haushaltsplanung weniger Mittel als veranschlagt benötigt werden. Über die bereitgestellten Mittel kann sofort verfügt werden.
Die Stadtverwaltung begründet den Antrag mit der Sicherstellung des IT-Sicherheitssystems. Ein zentrales System gewährleistet durch eine 24/7-Betreuung der städtischen Netze und Systeme die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs. Im Rahmen einer geplanten Vertragsverlängerung soll eine längere Laufzeit in Anspruch genommen werden, um Kostenersparnisse zu realisieren. Da die hierfür vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, ist die Bereitstellung der überplanmäßigen Beträge erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Beschlussantrag zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 3Beschlussvorlage 2/138/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die K 6 - Bahnunterführung 512 Fahrweg (Herrnsheim))Zur Vorlage · 2/138/24-29 · Beschlussvorlage
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Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für das Projekt „K 6 - Bahnunterführung (BÜ) 512 Fahrweg“ in Herrnsheim beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Aufstockung des Budgets um 10.000 Euro vor, wodurch sich die Gesamtsumme für dieses Vorhaben im Finanzhaushalt 2025 auf 120.000 Euro erhöht.
Die zusätzliche Finanzierung dient der Durchführung von Bodenverbesserungsmaßnahmen entlang des Fahrweges. Hintergrund ist das unzureichende Anwachsen der Bäume, die im Rahmen der Neugestaltung der Eisenbahnüberführung im Spätjahr 2022 gepflanzt wurden. Da für diese spezifische Maßnahme keine Mittel eingeplant waren, soll die Deckung durch Einsparungen bei einem anderen Projekt erfolgen. Konkret sollen weniger Auszahlungen aus dem Vorhaben zur Umrüstung der Verkehrsrechner genutzt werden, da dort aufgrund einer günstigeren Beschaffungsvariante ein Überschuss entstanden ist. Die bereitgestellten Mittel können laut dem Antrag sofort abgerufen werden.
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Beratungsfolge
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4Beschlussvorlage 2/142/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser)Zur Vorlage · 2/142/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltswirtschaft wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 500.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 beantragt. Die Mittel sind für die Kostenstelle „Wormser Immobilienmanagement“ vorgesehen und sollen die Grundversorgung mit Strom, Gas sowie Wasser sicherstellen.
Die Begründung der Stadtverwaltung führt aus, dass die bestehenden Haushaltsansätze aufgrund der anhaltenden Energiekrise und unvorhersehbarer Preissteigerungen nahezu vollständig ausgeschöpft sind. Zudem werden für die Monate November und Dezember sowie durch den saisonbedingten Mehrverbrauch in der Heizperiode weitere Mehraufwendungen erwartet. Die Bereitstellung der Mittel ist notwendig, um vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsunternehmen zu erfüllen und einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben soll durch geringere Aufwendungen im Bereich der Bauunterhaltung (Fremdvergabe) erfolgen, da die dort bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2025 voraussichtlich nicht in voller Höhe beansprucht werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, dem Stadtrat die Zustimmung zu diesem Beschlussantrag zu empfehlen.
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- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 5Beschlussvorlage 5/042/24-29 (Gründung eines kommunalen Betreuungsvereins)Zur Vorlage · 5/042/24-29 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Worms plant die Gründung eines kommunalen Betreuungsvereins, um dem Bedarf an rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern gerecht zu werden. Aktuell werden in der Stadt 1.245 Personen rechtlich betreut. Die Verfügbarkeit von Berufsbetreuerinnen und -betreuern ist durch veränderte gesetzliche Anforderungen und die Vergütungssituation begrenzt, während die Zahl ehrenamtlicher Betreuer aufgrund demografischer Veränderungen und gesellschaftlicher Strukturen rückläufig ist. Zudem steht zu erwarten, dass viele der derzeit aktiven Kräfte in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen.
Da die Versorgung derzeit nicht vollständig durch externe Akteure sichergestellt werden kann, übernimmt die Betreuungsbehörde vermehrt selbst rechtliche Betreuungen im Rahmen der Behördenbetreuung. Diese Praxis führt zu zusätzlichen Personalkosten sowie Ausgaben für Fachsoftware und Fortbildungen, wobei eine Erstattung der Kosten über die Justizkasse nicht vorgesehen ist.
Der Sozialausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Stadtrat daher einen Grundsatzbeschluss. Dieser soll die Stadtverwaltung ermächtigen, Planungen und weitere Umsetzungsschritte zur Gründung eines kommunalen Betreuungsvereins gemäß § 14 ff. BtOG einzuleiten. Ein solcher Verein könnte flexibler auf Veränderungen im Betreuungswesen reagieren und bietet im Gegensatz zur direkten Behördenbetreuung die Möglichkeit eines Vergütungsanspruchs für die Durchführung von Betreuungen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 13.11.2025 · Sitzung des Sozialausschusses
- 6Beschlussvorlage 5/049/24-29 (Interessensbekundungsverfahren/ Beauftragung InBiWo für Personalstunden in der Betreuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern)Zur Vorlage · 5/049/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat von Worms soll den Verein InBiWo (Integration durch Bildung Worms e.V.) mit der Durchführung von Lernhilfe- und Förderangeboten für Schülerinnen und Schüler beauftragen. Die Beauftragung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 vorgesehen. Der Beschlussantrag geht auf ein Interessenbekundungsverfahren für freie Träger der Jugendhilfe zurück, in dessen Rahmen der Verein InBiWo als einziger Bewerber eine Konzeption eingereicht hat, welche die Anforderungen der Verwaltung erfüllt. Die Vorlage wurde bereits im Jugendhilfeausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung behandelt und entsprechend empfohlen.
Das Angebot umfasst die Förderung von Lern- und Sprachkompetenzen in den vier Stadtteilbüros in der Dürkheimer Straße, der Gernotstraße sowie in Pfeddersheim und Pfiffligheim. Der Fokus liegt auf der individuellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aller Schulformen, insbesondere bei sprachlichen Defiziten. Geplant sind jährlich 1.000 Personalstunden, die vorwiegend durch Studierende erbracht werden sollen. Das Gesamtauftragsvolumen für den Zeitraum beläuft sich auf maximal 72.300 Euro. Für das Jahr 2026 sind Mittel in Höhe von bis zu 16.500 Euro veranschlagt, während die Kosten der Folgejahre in der jeweiligen Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Die Leistungen finden nachmittags während der Schulzeit statt und können bei Bedarf auch digital angeboten werden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 20.11.2025 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 7Beschlussvorlage 5/051/24-29 (Kindertagesstättenbedarfsplanung 2025)Zur Vorlage · 5/051/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat von Worms wird über die Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Jahr 2025 beraten. Die Vorlage, die bereits Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses enthält, basiert auf der Fortführung der im Jahr 2022 neu gestalteten Planung. Dabei werden neue gesetzliche Anforderungen des KitaG berücksichtigt, etwa hinsichtlich der Festlegung von Betreuungszeiten und Sozialräumen.
Die aktuelle Auswertung der Versorgungsquote zeigt für Kinder über zwei Jahren einen Stand von 87 Prozent, während die Zielquote bei 97 Prozent liegt. Bei Kindern unter zwei Jahren beträgt die Quote derzeit 7 Prozent gegenüber einem angestrebten Wert von 12 Prozent. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Bedarf an 456 zusätzlichen Plätzen.
Demgegenüber stehen umfangreiche Planungen zur Erweiterung des Angebots. Insgesamt sind 540 neue oder erweiterte Plätze vorgesehen. Während für das Jahr 2025 Maßnahmen für 69 Plätze umgesetzt wurden, ist für das Jahr 2026 eine Steigerung um voraussichtlich 319 Plätze geplant. Zu den anstehenden Projekten gehören unter anderem die Neueröffnungen der Kitas am Fischmarkt und der Prinz-Carl-Anlage sowie verschiedene Erweiterungen bestehender Einrichtungen. Die Datenbasis für die Planung wird durch die Nutzung der Softwarelösungen KIDZ und Kitanavi kontinuierlich weiterentwickularbeitet, um künftig auch detailliertere Auswertungen zu Betreuungszeiten und Wartelisten zu ermöglichen.
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- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 20.11.2025 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses