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Personalvorlage

Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Frau Bürgermeisterin Lohr

1.03/076/24-29 17.04.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtrat wird ersucht, die Nebentätigkeiten und Ehrenämter der Bürgermeisterin gemäß den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zur Kenntnis zu nehmen. Mit dem Beschlussantrag soll zudem das Einverständnis erklärt werden, dass für die Ausübung dieser Funktionen unter Umständen die Infrastruktur der Verwaltung, wie Büro, Fahrer und Dienstwagen, genutzt werden darf.

Die Vorlage begründet dies mit der Notwendigkeit, im Rahmen des Amtes weitere Mandate wahrzunehmen, was auch im Interesse der Stadt Worms liege. Zur rechtlichen Klarstellung bezüglich der Nutzung städtischer Ressourcen wird auf eine Empfehlung des Städtetages verwiesen. Die Aufstellung für das Jahr 2024 umfasst verschiedene Funktionen, darunter Vorsitzmandate in Gesellschaften wie der Hafen Betriebs GmbH, der Parkhausbetriebs GmbH oder der Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie Mitgliedschaften in Gremien des Städtetages Rheinland-Pfalz und des Deutschen Städtetages.

Für die dem Hauptamt zugeordneten Nebentätigkeiten wurden im Kalenderjahr 2024 Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder in einer Gesamthöhe von 740 Euro gezahlt, welche vollständig der Stadtverwaltung Worms zufließen. Auch anfallende Fahrtkosten werden der Verwaltung angerechnet. Tätigkeiten, die als öffentliche Ehrenämter eingestuft sind, sind von dieser Abgabepflicht nicht betroffen.

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Beratungsfolge