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Personalvorlage

Nebentätigkeit und Ehrenämter von Herrn Beigeordneten Horst

1.03/077/24-29 14.04.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadtrat wird im Rahmen der Personalvorlage 1.03/077/24-29 gebeten, die Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Beigeordnetem Horst zur Kenntnis zu nehmen. Mit dem Beschlussantrag wird zudem das Einverständnis beantragt, dass für die Ausübung dieser Funktionen unter Umständen die städtische Infrastruktur, wie Bürokapazitäten, ein Fahrer oder ein Dienstwagen, genutzt werden darf. Diese Regelung erfolgt nach einer Empfehlung des Städtetages zur rechtlichen Absicherung der Nutzung kommunaler Ressourcen.

Die Vorlage führt verschiedene Mandate und Funktionen auf, die im Jahr 2024 ausgeübt wurden. Dazu gehören unter anderem Vorsitzfunktionen in den Gesellschafterausschüssen der Freizeitbetriebe Worms sowie der Tiergarten Worms GmbH sowie die Vertretung des Oberbürgermeisters in regionalen Zweckverbänden, etwa beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar oder der Wasserversorgung Seebachgebiet Osthofen. Des Weiteren umfasst die Liste Mitgliedschaften in Gremien des Städtetages Rheinland-Pfalz und der Sportregion Rhein-Neckar.

Hinsichtlich der finanziellen Aspekte wird dargelegt, dass Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder in Höhe von insgesamt 752,70 Euro aus den ersten elf aufgeführten Tätigkeiten im Jahr 2024 der Stadtverwaltung Worms zufließen. Auch etwaige Fahrtkosten werden der Stadtverwaltung gutgeschrieben. Einkünfte aus rein öffentlichen Ehrenämtern sind von dieser Ablieferungspflicht nicht betroffen.

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