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Vorlage

Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Herrn Oberbürgermeister Kessel

1.03/198/24-29 18.06.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtrat der Stadt Worms setzt sich mit den Nebentätigkeiten und Ehrenämtern des Oberbürgermeisters auseinander. Die vorliegende Mitteilungsvorlage sieht vor, dass der Rat die Ausübung dieser Funktionen gemäß den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zur Kenntnis nimmt. Zudem wird das Einverständnis beantragt, dass für die Wahrnehmung dieser Mandate die städtische Infrastruktur, wie Bürokapazitäten, ein Fahrer sowie Dienstwagen, genutzt werden darf.

Die Begründung führt aus, dass die Übernahme weiterer Funktionen im Zusammenhang mit dem Amt des Oberbürgermeisters üblich sei und im Interesse der Stadt liege. Eine Empfehlung des Städtetages zur rechtlichen Klarstellung bezüglich der Nutzung städtischer Ressourcen bildet die Grundlage für diesen Antrag.

Die Vorlage listet zahlreiche Mandate in Gremien, Vereinen und Unternehmen auf, darunter Tätigkeiten in der Elektrizitätswerke Rheinhessen AG, beim Klinikum Worms sowie im Städtetag Rheinland-Pfalz. Bezüglich der Vergütung wird erläutert, dass Einkünfte aus bestimmten Nebentätigkeiten an die Stadtverwaltung abzuführen sind, sofern eine festgelegte Höchstgrenze überschritten wird. Für das Kalenderjahr 2025 wurde ein Betrag von insgesamt 13.300 Euro über der Grenze an die Stadtverwaltung gezahlt. Weitere Aufwandsentschädigungen in Höhe von 2.735 Euro verbleiben ebenfalls bei der Verwaltung. Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern sind von der Abführungspflicht nicht betroffen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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