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Vorlage

Nebentätigkeit und Ehrenämter von Herrn Beigeordneter Horst

1.03/200/24-29 18.06.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadtrat wird gebeten, die Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Beigeordnetem Horst zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Vorlage 1.03/200/24-29 wird zudem die Zustimmung beantragt, dass für die Ausübung dieser Funktionen die städtische Infrastruktur, einschließlich Büro, Fahrer und Dienstwagen, genutzt werden darf. Die Stadtverwaltung begründet dies mit der Notwendigkeit und Üblichkeit weiterer Mandate im Amt eines Beigeordneten sowie dem Interesse der Stadt Worms. Zudem wird auf eine Empfehlung des Städtetages verwiesen, die zur rechtlichen Klarstellung der Ressourcennutzung dient.

Die Aufstellung umfasst verschiedene Funktionen, darunter Vorsitzmandate in Gremien wie den Bäderbetrieben Worms oder der Tiergarten GmbH sowie Vertretungen des Oberbürgermeisters in regionalen Zweckverbänden, etwa dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Für die ersten zehn aufgeführten Tätigkeiten wurden im Jahr 2025 Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt 982,70 Euro an die Stadtverwaltung abgeführt; auch anfallende Fahrtkosten verbleiben bei der Stadt. Bei den Tätigkeiten 11 bis 14, die als öffentliche Ehrenämter eingestuft werden, fließen die Sitzungsgelder direkt an den Beigeordneten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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