Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Herrn Oberbürgermeister Kessel
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms berät über die Nebentextigkeiten und Ehrenämter des Oberbürgermeisters. Mit der Personalvorlage 1.03/088/24-29 wird beantragt, diese Funktionen gemäß den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes sowie der Nebentätigkeitsverordnung zur Kenntnis zu nehmen. Der Beschluss sieht zudem vor, dass für die Ausübung dieser Mandate unter Umständen die Infrastruktur der Verwaltung, einschließlich Büro, Fahrer und Dienstwagen, genutzt werden darf. Die Verwaltung begründet das Ersuchen damit, dass die Wahrnehmung solcher Funktionen im Interesse der Stadt liege und zur rechtlichen Absicherung nach Empfehlung des Städtetages die Zustimmung des Rates eingeholt werden soll.
Die Vorlage listet 32 verschiedene Tätigkeiten auf, darunter Mandate in Aufsichtsräten, Beiräten und Vorständen von Institutionen wie der Elektrizitätswerke Rheinhessen AG, der Klinikum Worms gGmbH oder dem Stadtmarketing Nibelungenstadt Worms e.V. Hinsichtlich der Vergütung wird festgehalten, dass Einkünfte aus den ersten sechs aufgeführten Tätigkeiten, die im Jahr 2024 insgesamt 22.400 Euro betrugen, über der gesetzlichen Grenze von 9.600 Euro liegen und der Differenzbetrag von 12.800 Euro bereits an die Stadtverwaltung abgeführt wurde. Auch Aufwandsentschädigungen aus weiteren Funktionen in Höhe von 4.050 Euro verbleiben bei der Stadtverwaltung. Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern sind von der Ablieferungspflicht nicht betroffen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Personalvorlage 1.03/088/24-29 (Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Herrn Oberbürgermeister Kessel)
Beratungsfolge
- 28.05.2025kein Ergebnis hinterlegt