10. Sitzung des Stadtrates
Tagesordnung
- 10Beschlussvorlage BOB/011/24-29 (Richtlinien für die Benennung von Straßen, Plätzen, öffentlichen Gebäuden etc.)Zur Vorlage · BOB/011/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms berät über die Einführung neuer Richtlinien für die Benennung von Straßen, Plätzen, Wegen und öffentlichen Gebäuden. Mit der Beschlussvorlage BOB/011/24-29 soll ein einheitliches Verfahren etabliert werden, das sicherstellt, dass Bezeichnungen eindeutig sind und Verwechslungen vermieden werden.
Die Begründung der Vorlage führt aus, dass die Benennung von Verkehrswegen primär der Orientierung sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient. Ein klares Verfahren soll verhindern, dass doppelte oder leicht verwechselbare Namen vergeben werden. Dabei sollen neben sachlichen Kriterien auch historische, kulturelle und ortsspezifische Gegebenheiten berücksichtigt werden. Da die Benennung nach Personen als eine besondere Form der Ehrung betrachtet wird, sollen bei der Auswahl höchste Maßstäbe angelegt werden.
Die vorgeschlagenen Richtlinien orientieren sich teilweise an einem Kriterienkatalog des Deutschen Städtetages zur Diskussion veränderter Werte und legen die Rahmenbedingungen für die Namensgebung in Worms fest. Ziel ist eine nachvollziehbare Benennungspraxis, welche die Identität der Stadt stärkt und den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf die demografische Entwicklung sowie den Klimaschutz werden durch die Maßnahme nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 11Personalvorlage 1.03/088/24-29 (Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Herrn Oberbürgermeister Kessel)Zur Vorlage · 1.03/088/24-29 · Personalvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms berät über die Nebentextigkeiten und Ehrenämter des Oberbürgermeisters. Mit der Personalvorlage 1.03/088/24-29 wird beantragt, diese Funktionen gemäß den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes sowie der Nebentätigkeitsverordnung zur Kenntnis zu nehmen. Der Beschluss sieht zudem vor, dass für die Ausübung dieser Mandate unter Umständen die Infrastruktur der Verwaltung, einschließlich Büro, Fahrer und Dienstwagen, genutzt werden darf. Die Verwaltung begründet das Ersuchen damit, dass die Wahrnehmung solcher Funktionen im Interesse der Stadt liege und zur rechtlichen Absicherung nach Empfehlung des Städtetages die Zustimmung des Rates eingeholt werden soll.
Die Vorlage listet 32 verschiedene Tätigkeiten auf, darunter Mandate in Aufsichtsräten, Beiräten und Vorständen von Institutionen wie der Elektrizitätswerke Rheinhessen AG, der Klinikum Worms gGmbH oder dem Stadtmarketing Nibelungenstadt Worms e.V. Hinsichtlich der Vergütung wird festgehalten, dass Einkünfte aus den ersten sechs aufgeführten Tätigkeiten, die im Jahr 2024 insgesamt 22.400 Euro betrugen, über der gesetzlichen Grenze von 9.600 Euro liegen und der Differenzbetrag von 12.800 Euro bereits an die Stadtverwaltung abgeführt wurde. Auch Aufwandsentschädigungen aus weiteren Funktionen in Höhe von 4.050 Euro verbleiben bei der Stadtverwaltung. Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern sind von der Ablieferungspflicht nicht betroffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 12Beschlussvorlage 2/087/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Deckungskreis Bushaltestellen)Zur Vorlage · 2/087/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, überplanmäßige Mittel in Höhe von 180.000 Euro für den Ausbau von Bushaltestellen bereitzustellen. Damit würde das Budget für das entsprechende Projekt im Finanzhaushalt 2025 auf insgesamt 210.000 Euro erhöht. Die Deckung der Kosten soll durch weniger genutzte Mittel aus dem Projekt zur Umgestaltung des Knotenpunktes am Bildungszentrum erfolgen, da die dortigen Arbeiten in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt werden können.
Die Maßnahme ist mit der gesetzlichen Verpflichtung verknüpft, Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten. Im Stadtteil Heppenheim ist für die Sommerferien 2025 eine Sanierung der Fahrbahndecke in der Wormser Landstraße vorgesehen. Der Ausbau der Haltestellen soll zeitgleich mit diesen Straßenarbeiten erfolgen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Laut Fachbereich würde ein späterer Ausbau nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen zu Mehrauszahlungen führen und somit einen finanziellen Nachteil für die Stadt bedeuten. Über den Beschlussantrag wird der Stadtrat in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 14.05.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 13Beschlussvorlage 2/088/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Umsetzung des DigitalPakts 2.0)Zur Vorlage · 2/088/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms beantragt die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 430.000 Euro für die Umsetzung des DigitalPakts 2.0 im Haushaltsjahr 2025. Die Mittel sollen dem Bereich Wormser Immobilienmanagement (WIM) zur Durchführung von Elektroarbeiten an der Westend Realschule Plus zufließen.
Die Maßnahme ist mit einer notwendigen Brandschutzsanierung der Schule verknüpft. Um den laufenden Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen, sollen die Arbeiten im Rahmen des DigitalPakts zeitgleich mit der Sanierung während der Sommerferien 2025 erfolgen. Im Fokus stehen dabei infrastrukturelle Leistungen wie die Installation von Serverschränken sowie die Anbindung von Verteiler- und Anschlussdosen. Durch die Bündelung der verschiedenen Gewerke sollen Doppelbeauftragungen und damit verbundene Mehrkosten vermieden werden.
Finanziert werden die Kosten durch eine Umwidmung aus dem Projekt Neubau der Sporthalle Brucknerstraße. Aufgrund von Verzögerungen beim Bau der Sporthalle in der Carl-Villinger-Straße sind bei diesem Projekt geringere Auszahlungen zu erwarten, die nun für den DigitalPakt 2.0 eingesetzt werden sollen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, dem Beschlussantrag zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung des Stadtrats wird für die Sitzung am 28. Mai 2025 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 14.05.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 14Beschlussvorlage 2/089/24-29 (Neubau Kita am Bildungszentrum (BIZ))Zur Vorlage · 2/089/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/089/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 320.000 Euro für den Neubau der Kita am Bildungszentrum (BIZ) beantragt. Die Mittel sollen im Haushaltsjahr 2025 dem Bereich Wormser Immobilienmanagement zugeführt werden. Zur Deckung dieser Ausgaben wird ein Vorschlag zur Nutzung von Wenigerauszahlungen aus dem Projekt „Erweiterung Diesterweggrundschule“ vorgelegt, da dort aufgrund von Planungs- und Zeitverzögerungen in den Leistungsphasen 0 bis 3 im Jahr 2025 geringere Auszahlungen erwartet werden. Die Gesamtkosten des Projekts zur Erweiterung der Diesterweggrundschule bleiben hiervon unberührt.
Die Begründung führt verschiedene Kostenpunkte für das Projekt Kita am BIZ auf. Etwa 180.000 Euro werden für anstehende Schlussrechnungen benötigt, da die Abrechnung der bereits 2024 abgeschlossenen Arbeiten erst im Jahr 2025 erfolgt; dies stellt laut Verwaltung eine zeitliche Verschiebung der Auszahlungen dar. Für die Fertigstellung der Außenanlagen sind Nachträge in Höhe von 86.000 Euro aufgrund von Verzögerungen und Mehraufwänden vorgesehen. Zudem fallen Kosten für Kunst am Bau in Höhe von 44.000 Euro sowie Nacharbeiten an den Verdunkelungsmöglichkeiten der Schlafräume für rund 10.000 Euro an. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 14.05.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 15Beschlussvorlage 7/015/24-29 (Förderung von Fassadenbegrünung für Privathaushalte 2025 im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI))Zur Vorlage · 7/015/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat soll die Förderrichtlinie für ein neues Programm zur Fassadenbegrünung bei Privathaushalten verabschieden. Das Vorhaben ist Teil des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI), über welches der Stadt Worms insgesamt rund 3,67 Millionen Euro für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zur Verfügung stehen. Diese Mittel können bis zum 30. Juni 2026 eingesetzt werden.
Das spezifische Teilprojekt umfasst neben der Fassadenbegrünung auch die Förderung von Versickerung, Entsiegelung und Gründächern. Hierfür sind Ausgaben in Höhe von 96.000 Euro vorgesehen. Da es sich um eine vollständige Förderung handelt, ist kein Einsatz kommunaler Eigenmittel erforderlich. Mit der Umsetzung der Richtlinie sollen die Klimaanpassung sowie das Stadtklima im Stadtgebiet unterstützt werden. Die neue Förderrichtlinie soll am 1. Juni 2025 in Kraft treten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 06.05.2025 · Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses
- 2Beschlussvorlage 2/082/24-29 (Anpassung der Realsteuerhebesätze)Zur Vorlage · 2/082/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer B vorgelegt. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, durch die sich die Grundsteuermessbeträge verändert haben und das Aufkommen bei der Grundsteuer B um etwa 4,5 Millionen Euro reduziert wurde. Um die Aufkommensneutralität wiederherzustellen und den Haushaltsfehlbetrag der Stadt zu begrenzen, schlägt die Verwaltung vor, die Hebesätze ab dem 1. Januar 2026 anzupassen.
Zur Auswahl stehen vier verschiedene Varianten für die Grundsteuer B. Variante 1 sieht einen einheitlichen Hebesatz von 800 % vor. Die zweite Variante setzt auf differenzierte Sätze mit 1248 % für Nichtwohngrundstücke und 684 % für Wohngrundstücke sowie unbebaute Grundstücke. In der dritten Variante soll lediglich der Satz für Nichtwohngrundstücke auf 1248 % angehoben werden, während die anderen Sätze bei 633 % verbleiben. Die vierte Variante sieht eine Erhöhung auf 1248 % sowohl für Nichtwohngrundstücke als auch für unbebaute Grundstücke vor, wobei der Satz für Wohngrundstücke unverändert bleibt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Stadtrat eine Empfehlung für eine dieser Varianten aussprechen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 30.04.2025 · 9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 09.04.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 27Beschlussvorlage 1/002/24-29 (Innenstadtentwicklung als Alternative zum Salamandergelände)Zur Vorlage · 1/002/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat wird ersucht, der Nutzung des ehemaligen Sparkassen-Gebäudes am Lutherring als Standort für die Stadtverwaltung den Vorzug gegenüber den bisherigen Planungen auf dem Salamandergelände zu geben. Dieser Vorschlag sieht einen Austausch zwischen der Stadtverwaltung und der Rheinhessen Sparkasse vor. Während die Sparkasse das „Andreasquartier“ (ehemaliges Gesundheitsamt) gemeinsam mit der TIMTRA Consulting GmbH entwickeln möchte, soll die Stadtverwaltung die Hauptstelle am Lutherring beziehen.
Durch diese Entscheidung würde sich die Nutzung des Salamandergeländes ändern. Die Vereinbarung zwischen der Stadt und der ebwo AöR soll dahingehend angepasst werden, dass das Gelände künftig lediglich als Werksgelände für die ebwo AöR sowie als Standort für die Hauptfeuerwache dient. Weitere städtische Projekteinheiten auf dem Areal entfallen. Für den Bedarf an Büroflächen am Lutherring wird eine Entwicklung auf dem ehemaligen Bauhaus-Gelände in Betracht gezogen. Die geplante Großküche des städtischen Integrations- und Dienstleistungsbetriebs (IDB) soll an einem anderen Standort untergebracht werden, während die Kita-Planung am Salamandergelände aufgrund aktueller Bedarfsanalysen entfällt. Die Verwaltung ist beauftragt, die weitere Planung voranzutreiben und den Stadtrat regelmäßig über den Sachstand zu informieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 3Beschlussvorlage 2/091/24-29 (Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Stadt Worms für das Haushaltsjahr 2025 und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen)Zur Vorlage · 2/091/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms wird in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 sowie den dazugehörigen Haushaltsplan entscheiden. Die Vorlage erfolgt nach einer globalen Beanstandung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bezüglich des vorangegangenen Beschlusses vom Dezember 2024. Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass die Stadt ihrer Verpflichtung zur Einhaltung des Haushaltsausgleichsgebotes bzw. zur Minimierung von Fehlbeträgen nicht nachgekommen ist.
Ein wesentlicher Punkt der Beanstandung betrifft den Verzicht auf eine Anpassung des Grundsteuer-B-Hebesatzes. Da neue gesetzliche Regelungen seit Februar 2025 differenzierte Hebesätze ermöglichen, wurde die Möglichkeit zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung von Wohnraum nicht genutzt. Vor der endgültigen Beschlussfassung zur Haushaltssatzung soll der Stadtrat daher zunächst über die Anpassung der Realsteuerhebesätze beraten und entscheiden.
Die Stadtverwaltung hat Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung umgesetzt, um das Defizit im Ergebnishaushalt für 2025 zu reduzieren. Nach Einarbeitung dieser Veränderungen wird ein Jahresfehlbetrag von 55,3 Millionen Euro prognostiziert, was eine Senkung gegenüber dem ursprünglichen Wert von 70,7 Millionen Euro bedeutet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 4Beschlussvorlage 1.01/065/24-29 (Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Mainz)Zur Vorlage · 1.01/065/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll über die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Mainz für die ab dem 1. Januar 2026 beginnende Amtszeit entscheiden. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Dezember 2025 endet, ist gemäß § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung die Aufstellung einer neuen Liste vorgesehen. Um eine Berücksichtigung durch den übergeordneten Wahlausschuss zu gewährleisten, müssen mindestens 14 Personen vorgeschlagen werden.
Die politischen Fraktionen wurden unter Berücksichtigung ihrer Stärke im Rat um Wahlvorschläge gebeten. Zudem können auch andere Bürger, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, auf die Liste gesetzt werden. Der Beschluss sieht einen zweistufigen Ablauf vor: Zuerst trifft der Stadtrat eine Vorauswahl aus den vorliegenden Vorschlägen, woraufhin die endgültige Liste beschlossen wird. Für die Aufnahme in die Liste ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder notwendig, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl von 27 Ratsmitgliedern zustimmen muss. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung umfassen unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit, das vollendete 25. Lebensjahr sowie den Wohnsitz im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Mainz. Bestimmte Personengruppen, wie etwa Richter, Beamte oder Rechtsanwälte, sind von der Übernahme des Amtes ausgeschlossen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 5Beschlussvorlage TEIL/018-4/24-29 (Ergänzungswahl der AfD-Fraktion für den Aufsichtsrat der Klinikum Worms gGmbH (AR KWG) sowie den Gesellschafterausschuss der Medizinisches Versorgungszent-rum Klinikum Worms gGmbH (GA MVZ))Zur Vorlage · TEIL/018-4/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Klinikum Worms gGmbH eine Änderung in der Nachrückerliste für die laufende Wahlperiode 2024 bis 2029 vor. Konkret wird beantragt, Herrn Thorsten Endreß als Nachrückkandidaten für Herrn Heribert Friedmann zu wählen. Dieser Vorschlag gilt aufgrund der personellen Identität der Gremien gleichermaßen für den Aufsichtsrat der Klinikum Worms gGmbH sowie für den Gesellschafterausschuss des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Klinikum Worms gGmbH.
Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung in der personellen Aufstellung der AfD-Fraktion. Die Fraktion teilte mit, dass sie für die Nachfolge von Herrn Heribert Friedmann nunmehr Herrn Thorsten Endreß anstelle von Herrn Matthias Geithner vorschlägt. Die entsprechenden Nachrückkandidaten wurden bereits durch einen Beschluss des Stadtrates vom 11. September 2024 festgelegt. Gemäß den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen treten die gewählten Nachrückenden erst bei einem endgültigen Ausscheiden der ordentlichen Mitglieder in ihre Funktion ein.
Die Maßnahme hat nach Angaben der Stadtverwaltung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und führt zu keiner Veränderung in der demografischen Entwicklung oder im Klimaschutz.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 6Beschlussvorlage 5/024/24-29 (Bestätigung der Vorsitzenden und ehrenamtlichen Beauftragten der Menschen mit Behinderung)Zur Vorlage · 5/024/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat soll die Wahl der Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung bestätigen. Die entsprechende Beschlussvorlage bezieht sich auf die Wahl, die in der konstituierenden Sitzung des kommunalen Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am 28. April 2025 erfolgte. Die Bestätigung durch das Gremium ist gemäß den Satzungen des Beirates erforderlich.
Die Aufgaben der ehrenamtlichen Beauftragten umfassen die Funktion als Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige bei alltäglichen Problemen sowie zur Förderung der Barrierefreiheit in Worms. Zu den weiteren Tätigkeiten gehören die Herstellung von Kontakten innerhalb der Verwaltung und zu anderen Institutionen, der Austausch mit Verbänden und Diensten im Bereich der Behinderten- und Gesundheitshilfe sowie die Vermittlung von Hilfsangeboten für behindertengerechten Wohnraum. Zudem soll die Beauftragte in Planungsprozessen Stellungnahmen aus Sicht Betroffener abgeben und sich an Projekten zur Verbesserung der Lebenssituation beteiligen.
Für die Ausübung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 Euro vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 7Beschlussvorlage 3.2/001/24-29 (Beitritt des Zweckverbands Tierische Nebenprodukte Südwest zum Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken)Zur Vorlage · 3.2/001/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Umwelt- und Agrarausschuss empfiehlt dem Stadtrat von Worms, der geplanten institutionellen Zusammenarbeit zwischen dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest (ZTN SW) und dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken (ztn NF) zuzustimmen. Mit dem geplanten Beitritt des ZTN SW zum ztn NF zum 1. Januar 2026 soll der neue Verband „Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken/Südwest“ entstehen.
Die Entscheidung basiert auf einer betriebswirtschaftlichen Studie, die eine Verlagerung der Verarbeitung tierischer Nebenprodukte nach Hardheim als wirtschaftlich vorteilhaft einstuft. Im Zuge dieser Umstrukturierung soll der Betrieb in Rivenich zu einer Umschlagstation umgewidmet werden. Für den Standort Sandersmühle wird nach einer Alternative gesucht, während der Betrieb in Sembach geschlossen und die Rohware über Karlsruhe umgeschlagen werden soll.
Die neue Verbandssatzung sieht vor, dass der ZTN SW seine Entgelte weiterhin eigenständig kalkuliert und ein eigenes Entgeltgebiet behält. Die Stimmrechte im Verband sollen sich nach der Menge der beförderten Pflichtware richten. Zudem erhält der ZTN SW eine Sperrminorität bei bestimmten Entscheidungen, wie etwa Satzungsänderungen, der Aufnahme von Krediten oder der Vergabe von Leistungen über drei Millionen Euro. Der ZTN SW wird zudem einen Stellvertreterposten in der Verbandsleitung erhalten und behält ein jederzeitiges Austrittsrecht mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 06.05.2025 · Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses
- 8Beschlussvorlage TEIL/021/24-29 (PIONEXT-Projektgesellschaften - Gesellschaftsvertragsänderungen samt Einlagenerhöhung und Kommanditanteilsveräußerung)Zur Vorlage · TEIL/021/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über eine Beschlussvorlage zur Änderung der Gesellschaftsverträge mehrerer PIONEXT-Projektgesellschaften. Die Vorlage sieht Anpassungen des Unternehmensgegenstandes sowie eine Erhöhung der Kommanditeinlage durch die PIONEXT Asset GmbH & Co. KG im Nominalwert von 10.000 Euro für die Gesellschaften PIONEXT 3 (Alsheim), PIONEXT 4 (Neuhofen-Limburgerhof), PIONEXT 5 (Wörth Bienwald) und PIONEXT 6 (Kindenheim-Kerzenheim) vor.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Veräußerung von 49 Prozent des Gesellschaftskapitals an der Projektgesellschaft PIONEXT 5 (Wörth Bienwald) durch die PIONEXT Asset GmbH & Co. KG zugunsten der Neue Energie Wörth GmbH (NEW). Diese Übertragung soll unentgeltlich erfolgen, da sie dem künftigen Investitionsbeitrag der NEW entspricht. Das Windparkprojekt im Bienwald sieht die Errichtung von bis zu 13 Windenergieanlagen vor und soll durch die Beteiligung der NEW, an der die Stadt Wörth und die Pfalzwerke AG jeweils zu 50 Prozent beteiligt sind, gemeinsam entwickelt werden.
Die Vorlage umfasst zudem Informationen zum Stand der weiteren Projekte, wie etwa den bereits vorliegenden EEG-Zuschlag für den Windpark Alsheim oder das geplante Repowering-Projekt in Kindenheim-Kerzenheim. Der Aufsichtsrat der EWR AG hat den Beteiligungsänderungen bereits zugestimmt. Die endgültige Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) keine Bedenken gegen die Änderungen erhebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 9Beschlussvorlage BOB/010/24-29 (Abschluss einer Schiedsvereinbarung im Sinne von § 1029 ZPO ("stehendes Angebot"))Zur Vorlage · BOB/010/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Beschlussvorlage BOB/01lar/24-29 zur Entscheidung vorgelegt, die den Abschluss einer Schiedsvereinbarung im Sinne von § 1029 ZPO vorsieht. Damit soll ein sogenanntes „stehendes Angebot“ für eine Schiedsgerichtsbarkeit im Bereich NS-Raubgut erwirkt werden.
Die Grundlage bildet das 22. Kulturpolitische Spitzengespräch, in dessen Rahmen die Einrichtung einer solchen Schiedsgerichtsbarkeit beschlossen wurde. Bisherige Empfehlungen der Beratenden Kommission waren rechtlich nicht bindend und juristisch nicht überprüfbar, was für Kommunen teils mit finanziellen Folgen verbunden war. Das neue Schiedsgericht soll als privater Rechtsweg eine Alternative zu staatlichen Gerichten darstellen und die Rechtssicherheit im Verfahren gewährleisten.
Das Verfahren sieht ein Vorverfahren vor, in dem kulturgutbewahrende Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, sich innerhalb angemessener Fristen gütlich zu einigen. Falls keine Einigung zustande kommt, kann ein Schiedsverfahren eingeleitet werden. Um die rechtliche Bindungswirkung des Verfahrens für die Städte sicherzustellen, empfiehlt der Städtetag seinen Mitgliedsstädten, durch einen Ratsbeschluss zeitnah ein stehendes Angebot abzugeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates