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Vorlage

Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO

2/183/24-29 17.06.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadtrat wird über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entscheiden. Die Beschlussvorlage 2/183/24-29 regelt den Umgang mit Sach- und Geldleistungen, die von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen sowie Vereinen und Stiftungen für bestimmte Verwendungszwecke bereitgestellt werden.

Gemäß der Gemeindeordnung ist die Entscheidung über solche Zuwendungen beim Stadtrat angesiedelt, sofern die Wertgrenze von 10.000 Euro überschritten wird. Die Vorlage sieht vor, dass alle wesentlichen Informationen, wie etwa bestehende Beziehungsverhältnisse zwischen den Zuwendern und der Stadt Worms sowie die jeweiligen Verwendungszwecke, offengelegt werden.

Finanziell handelt es sich bei den Zuwendungen um zweckgebundene Mittel, die den entsprechenden Kostenstellen im Haushalt zugeordnet sind. Die Vorlage weist darauf hin, dass mit diesen Maßnahmen eventuelle Folgekosten verbunden sein können. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.

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Dokumente

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