Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Stadt Worms gem. § 114 GemO, Kenntnisnahme des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 gem. § 109 GemO und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise beim Gesamtabschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie der weiteren Vorgehensweise bei den Gesamtabschlüssen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Genehmigung bestimmter liquiditätsunwirksamer Aufwendungen vor, darunter Zuführungen zu Rückstellungen in Höhe von über sechs Millionen Euro, Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände sowie Einzelwertberichtigungen. Der Jahresabschluss zum Ende des Jahres 2024 weist einen Jahresfehlbetrag von rund 25,6 Millionen Euro und einen Finanzmittelfehlbetrag von etwa 23,2 Millionen Euro aus, bei einer Bilanzsumme von rund 1,16 Milliarden Euro. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung verbesserte sich das Ergebnis um etwa 8,6 Millionen Euro, während der Finanzmittelfehlbetrag gegenüber der Planung sank. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses einstimmig empfohlen.
Zudem soll der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2015 zur Kenntnis genommen werden, der einen Gesamterfolg von rund 9,1 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von etwa 1,4 Milliarden Euro ausweist. Hinsichtlich der künftigen Abschlüsse wird vorgeschlagen, auf die Erstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2016 bis einschließlich 2023 zu verzichten. Stattdessen soll die Erstellung der Gesamtabschlüsse direkt mit dem Abschluss zum 31. Dezember 2024 fortgesetzt werden. Als Begründung wird angeführt, dass die nachträgliche Erstellung der rückständigen Abschlüsse einen unverhältnismäßig hohen personellen Aufwand verursache und der Steuerungsgehalt aufgrund des zeitlichen Abstands gering sei, da die Einzelabschlüsse bereits eine ausreichende Transparenz bieten.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 214 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/144/24-29 (Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Stadt Worms gem. § 114 GemO, Kenntnisnahme des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 gem. § 109 GemO und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise beim Gesamtabschluss)
Beratungsfolge
- 17.12.2025kein Ergebnis hinterlegt