16. Sitzung des Stadtrates
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage 2/136/24-29 (Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Stadt Worms für das Haushaltsjahr 2026 und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen)Zur Vorlage · 2/136/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms wird im Rahmen der Sitzung am 17. Dezember 2025 über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 sowie den dazugehörigen Haushaltsplan entscheiden. Die Vorlage umfasst neben dem Ergebnis- und Finanzhaushalt auch den Stellenplan sowie die erforderlichen Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen.
Nach Abschluss der Beratungen in den zuständigen Gremien, insbesondere im Haupt- und Finanzausschuss, wurde dem Stadtrat die Zustimmung zum Entwurf empfohlen. Der Haushaltsplan 2026 weist im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von 40.227.500 Euro aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich ein Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von minus 26,1 Millionen Euro.
Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit sind Kreditaufnahmen in Höhe von 47,7 Millionen Euro vorgesehen, was zu einer Neuverschuldung von 35,8 Millionen Euro führt. Darüber hinaus belaufen sich die Verpflichtungsermächtigungen für Aufträge im Investivbereich auf 28,2 Millionen Euro. Für die daraus resultierenden Folgejahre wird voraussichtlich eine Kreditaufnahme in Höhe von 20,2 Millionen Euro benötigt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 10Beschlussvorlage 5/042/24-29 (Gründung eines kommunalen Betreuungsvereins)Zur Vorlage · 5/042/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms plant die Gründung eines kommunalen Betreuungsvereins, um dem Bedarf an rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern gerecht zu werden. Aktuell werden in der Stadt 1.245 Personen rechtlich betreut. Die Verfügbarkeit von Berufsbetreuerinnen und -betreuern ist durch veränderte gesetzliche Anforderungen und die Vergütungssituation begrenzt, während die Zahl ehrenamtlicher Betreuer aufgrund demografischer Veränderungen und gesellschaftlicher Strukturen rückläufig ist. Zudem steht zu erwarten, dass viele der derzeit aktiven Kräfte in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen.
Da die Versorgung derzeit nicht vollständig durch externe Akteure sichergestellt werden kann, übernimmt die Betreuungsbehörde vermehrt selbst rechtliche Betreuungen im Rahmen der Behördenbetreuung. Diese Praxis führt zu zusätzlichen Personalkosten sowie Ausgaben für Fachsoftware und Fortbildungen, wobei eine Erstattung der Kosten über die Justizkasse nicht vorgesehen ist.
Der Sozialausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Stadtrat daher einen Grundsatzbeschluss. Dieser soll die Stadtverwaltung ermächtigen, Planungen und weitere Umsetzungsschritte zur Gründung eines kommunalen Betreuungsvereins gemäß § 14 ff. BtOG einzuleiten. Ein solcher Verein könnte flexibler auf Veränderungen im Betreuungswesen reagieren und bietet im Gegensatz zur direkten Behördenbetreuung die Möglichkeit eines Vergütungsanspruchs für die Durchführung von Betreuungen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 13.11.2025 · Sitzung des Sozialausschusses
- 11Beschlussvorlage 5/049/24-29 (Interessensbekundungsverfahren/ Beauftragung InBiWo für Personalstunden in der Betreuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern)Zur Vorlage · 5/049/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll den Verein InBiWo (Integration durch Bildung Worms e.V.) mit der Durchführung von Lernhilfe- und Förderangeboten für Schülerinnen und Schüler beauftragen. Die Beauftragung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 vorgesehen. Der Beschlussantrag geht auf ein Interessenbekundungsverfahren für freie Träger der Jugendhilfe zurück, in dessen Rahmen der Verein InBiWo als einziger Bewerber eine Konzeption eingereicht hat, welche die Anforderungen der Verwaltung erfüllt. Die Vorlage wurde bereits im Jugendhilfeausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung behandelt und entsprechend empfohlen.
Das Angebot umfasst die Förderung von Lern- und Sprachkompetenzen in den vier Stadtteilbüros in der Dürkheimer Straße, der Gernotstraße sowie in Pfeddersheim und Pfiffligheim. Der Fokus liegt auf der individuellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aller Schulformen, insbesondere bei sprachlichen Defiziten. Geplant sind jährlich 1.000 Personalstunden, die vorwiegend durch Studierende erbracht werden sollen. Das Gesamtauftragsvolumen für den Zeitraum beläuft sich auf maximal 72.300 Euro. Für das Jahr 2026 sind Mittel in Höhe von bis zu 16.500 Euro veranschlagt, während die Kosten der Folgejahre in der jeweiligen Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Die Leistungen finden nachmittags während der Schulzeit statt und können bei Bedarf auch digital angeboten werden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 20.11.2025 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 12Beschlussvorlage 5/051/24-29 (Kindertagesstättenbedarfsplanung 2025)Zur Vorlage · 5/051/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über die Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Jahr 2025 beraten. Die Vorlage, die bereits Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses enthält, basiert auf der Fortführung der im Jahr 2022 neu gestalteten Planung. Dabei werden neue gesetzliche Anforderungen des KitaG berücksichtigt, etwa hinsichtlich der Festlegung von Betreuungszeiten und Sozialräumen.
Die aktuelle Auswertung der Versorgungsquote zeigt für Kinder über zwei Jahren einen Stand von 87 Prozent, während die Zielquote bei 97 Prozent liegt. Bei Kindern unter zwei Jahren beträgt die Quote derzeit 7 Prozent gegenüber einem angestrebten Wert von 12 Prozent. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Bedarf an 456 zusätzlichen Plätzen.
Demgegenüber stehen umfangreiche Planungen zur Erweiterung des Angebots. Insgesamt sind 540 neue oder erweiterte Plätze vorgesehen. Während für das Jahr 2025 Maßnahmen für 69 Plätze umgesetzt wurden, ist für das Jahr 2026 eine Steigerung um voraussichtlich 319 Plätze geplant. Zu den anstehenden Projekten gehören unter anderem die Neueröffnungen der Kitas am Fischmarkt und der Prinz-Carl-Anlage sowie verschiedene Erweiterungen bestehender Einrichtungen. Die Datenbasis für die Planung wird durch die Nutzung der Softwarelösungen KIDZ und Kitanavi kontinuierlich weiterentwickularbeitet, um künftig auch detailliertere Auswertungen zu Betreuungszeiten und Wartelisten zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 20.11.2025 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 13Beschlussvorlage 6/075/24-29 (Bebauungsplan RD 4, 1. Änderung "Unter dem Dorf" in Worms-Rheindürkheim, Flur 3 1. Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs 2. Satzungsbeschluss 3. Ermächtigung für die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes)Zur Vorlage · 6/075/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms hat die erste Änderung des Bebauungsplans RD 4 „Unter dem Dorf“ im Bereich Rheindürkheim behandelt. Ziel der Planänderung ist die Umwandlung einer ehemals als Erwerbsgärtnerei genutzten Fläche in ein Mischgebiet, das sowohl Wohnnutzung als auch Gewerbe wie Lagerhallen und Büros ermöglicht. Damit soll eine Übergangszone zwischen bestehenden Wohngebieten und dem nördlichen Gewerbegebiet geschaffen werden.
Im Zuge des Verfahrens wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung geprüft. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hatte gefordert, Wohn- und Büronutzungen im östlichen Teil des Gebiets auszuschließen, einen vier Meter hohen Wall zum Immissionsschutz zu errichten sowie Zufahrten über die Jakob-Hammel-Straße zu unterbinden. Der Stadtrat lehnte diese Forderungen jedoch ab. Die Begründung der Stadtverwaltung sieht vor, dass eine stärker differenzierte Nutzung aufgrund der Gebietsgröße nicht städtebaulich zielführend sei. Zudem seien Geruchs- und Lärmimmissionen nach vorliegenden Prognosen innerhalb der zulässigen Grenzwerte, wobei die bebaubare Fläche bereits zur Berücksichtigung von Grenzwertüberschreitungen reduziert wurde. Ein Verbot der Zufahrt über die Jakob-Hammel-Straße wurde als unverhältnismäßig bewertet.
Der Stadtrat beschloss die Änderung des Bebauungsplans als Satzung und ermächtigte den Oberbürgermeister, den Plan ortsüblich bekannt zu machen, um die Rechtsverbindlichkeit herzustellen.
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- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 27.11.2025 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 14Beschlussvorlage 6/077/24-29 (Bebauungsplanentwurf RD 9 "Gleisdreieck" in Worms - Rheindürkheim, Fluren 1 und 2 1. Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs 2. Satzungsbeschluss 3. Ermächtigung für die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes)Zur Vorlage · 6/077/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms berät über den Bebauungsplanentwurf RD 9 „Gleisdreieck“ im Stadtteil Rheindürkheim. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Wohngebiets mit etwa 300 Wohneinheiten, um dem Bedarf an Wohnbauland sowie den Vorgaben des Flächennutzungplans 2030 und des Masterplans Wohnen zu entsprechen. Die Erschließung des Gebiets soll durch einen Vertrag mit der Erschließungsgesellschaft Rheinhessen GmbH erfolgen, welche die Planungskosten sowie die Umsetzung der Infrastruktur und Ausgleichsflächen übernimmt.
Im Rahmen der Vorlage werden zudem die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung behandelt. Neben zwei Eingaben von Bürgern liegen Rückmeldungen von elf Behörden und Trägern öffentlicher Belange vor. Ein wesentlicher Punkt der Beratung betrifft die Bedenken der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hinsichtlich einer geplanten Lärmschutzwand sowie möglicher Verschattungseffekte auf einen angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb. Die Verwaltung empfiehlt, diese Einwände zurückzuweisen, da die Planung den bauordnungsrechtlichen Vorgaben entspricht und bereits Vereinbarungen zur Nutzung des Gebiets vorliegen.
Der Beschlussantrag sieht vor, den Bebauungsplan als Satzung festzulegen und den Oberbürgermeister mit der ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung zu beauftragen, um die Rechtsverbindlichkeit des Plans herzustellen.
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- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 27.11.2025 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 15Beschlussvorlage 6/079/24-29 (Städtebaulicher- und Erschließungsvertrag zwischen EG Rheinhessen Gleisdreieck GmbH / Stadt Worms)Zur Vorlage · 6/079/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms berät über den Abschluss eines Städtebaulichen und Erschließungsvertrages zwischen der Stadtverwaltung und der EG Rheinhessen Gleisdreieck GmbH. Der Vertrag bezieht sich auf das Baugebiet „Gleisdeck“ in Worms-Rheindürkheim, welches im Bebauungsplan RD 9 als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist. Die Planung folgt dem Flächennutzungsplan 2030 und ist Bestandteil des städtischen Masterplans Wohnen.
Laut der vorliegenden Beschlussvorlage kann die Stadt die Erschließung des Gebiets derzeit nicht in Eigenregie und auf eigene Kosten durchführen. Die EG Rheinhessen Gleisdreieck GmbH soll als Erschließungsträger fungieren. Die Aufgaben des Unternehmens umfassen den Rückbau versiegelter Teilflächen, die etwaige Entsorgung von Altlasten sowie die Herstellung der notwendigen Versorgungsanlagen und öffentlichen Verkehrsflächen. Nach der Fertigstellung sollen die Erschließungsanlagen an die Stadt Worms übergeben werden. Das geplante Wohngebiet soll zudem einen Anteil von 25 Prozent an sozialem Wohnungsbau enthalten.
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- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 2Beschlussvorlage 2/144/24-29 (Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Stadt Worms gem. § 114 GemO, Kenntnisnahme des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 gem. § 109 GemO und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise beim Gesamtabschluss)Zur Vorlage · 2/144/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie der weiteren Vorgehensweise bei den Gesamtabschlüssen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Genehmigung bestimmter liquiditätsunwirksamer Aufwendungen vor, darunter Zuführungen zu Rückstellungen in Höhe von über sechs Millionen Euro, Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände sowie Einzelwertberichtigungen. Der Jahresabschluss zum Ende des Jahres 2024 weist einen Jahresfehlbetrag von rund 25,6 Millionen Euro und einen Finanzmittelfehlbetrag von etwa 23,2 Millionen Euro aus, bei einer Bilanzsumme von rund 1,16 Milliarden Euro. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung verbesserte sich das Ergebnis um etwa 8,6 Millionen Euro, während der Finanzmittelfehlbetrag gegenüber der Planung sank. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses einstimmig empfohlen.
Zudem soll der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2015 zur Kenntnis genommen werden, der einen Gesamterfolg von rund 9,1 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von etwa 1,4 Milliarden Euro ausweist. Hinsichtlich der künftigen Abschlüsse wird vorgeschlagen, auf die Erstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2016 bis einschließlich 2023 zu verzichten. Stattdessen soll die Erstellung der Gesamtabschlüsse direkt mit dem Abschluss zum 31. Dezember 2024 fortgesetzt werden. Als Begründung wird angeführt, dass die nachträgliche Erstellung der rückständigen Abschlüsse einen unverhältnismäßig hohen personellen Aufwand verursache und der Steuerungsgehalt aufgrund des zeitlichen Abstands gering sei, da die Einzelabschlüsse bereits eine ausreichende Transparenz bieten.
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- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 3Beschlussvorlage 2/145/24-29 (Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2024 gem. § 114 GemO)Zur Vorlage · 2/145/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Stadtrates am 17. Dezember 2025 wird über die Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2024 entschieden. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2/145/24-29 sieht vor, dem Stadtvorstand gemäß § 114 der Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung zu erteilen.
Die Grundlage für diesen Antrag ist die Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses aus seiner Sitzung vom 17. November 2025. Der Ausschuss hat in dieser Sitzung einstimmig dazu geraten, dem Oberbürgermeister sowie den Bürgermeisterinnen und Beigeordneten die Entlastung nach § 114 GemO zu gewähren.
Die Vorlage macht keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zu Effekten auf die demografische Entwicklung und den Klimaschutz. Die Begründung weist darauf hin, dass über die Entlastung des Stadtvorstandes gemäß der Gemeindeordnung ein gesonderter Beschluss herbeizuführen ist.
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- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 30Beschlussvorlage 2/140/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Deckungskreis Wartungskosten / IT-Verträge)Zur Vorlage · 2/140/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/140/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 350.000 Euro für den Ergebnishaushalt 2025 beantragt. Die Mittel sind für die Kostenstelle EDV vorgesehen, konkret zur Deckung von Wartungskosten und IT-Verträgen. Zur Finanzierung dieser Summe sollen Einsparungen im Bereich der Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe genutzt werden, da dort aufgrund der ursprünglichen Haushaltsplanung weniger Mittel als veranschlagt benötigt werden. Über die bereitgestellten Mittel kann sofort verfügt werden.
Die Stadtverwaltung begründet den Antrag mit der Sicherstellung des IT-Sicherheitssystems. Ein zentrales System gewährleistet durch eine 24/7-Betreuung der städtischen Netze und Systeme die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs. Im Rahmen einer geplanten Vertragsverlängerung soll eine längere Laufzeit in Anspruch genommen werden, um Kostenersparnisse zu realisieren. Da die hierfür vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, ist die Bereitstellung der überplanmäßigen Beträge erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Beschlussantrag zuzustimmen.
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- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 31Beschlussvorlage 2/139/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Grunderwerb von Grundstücken)Zur Vorlage · 2/139/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/139/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1.880.000 Euro für den Grunderwerb im Haushaltsjahr 2025 beantragt. Die Mittel sind der Kostenstelle Grundstücke und Stadtentwicklung zuzuweisen.
Zur Deckung dieses Betrags sollen Einsparungen sowie Verzögerungen bei anderen Projekten genutzt werden. Hierzu gehören 500.000 Euro aus der Instandsetzung des jüdischen Ritualbads (Mikwe), da die Umsetzung kostengünstiger ausfällt, sowie 200.000 Euro aus dem Sanierungskonzept für die Feuerwache aufgrund verlängerter Planungsphasen. Weitere Mittel stammen aus dem Neubau der Sporthalle in der Brucknerstraße (250.000 Euro) und der Erweiterung der Diesterweggrundschule (930.000 Euro), wobei hier ein erhöhter Abstimmungsbedarf bzw. verzögerte Entscheidungen zum verspäteten Mittelabfluss führten.
Gleichzeitig ist die Freigabe von weiteren 90.913 Euro vorgesehen, die bisher im Deckungszähler gesperrt waren. Die bereitgestellten Mittel sollen für Grundstückskäufe verwendet werden, deren Einzelheiten in nicht-öffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Stadtrates beschlossen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Antrag zu bewilligen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4Beschlussvorlage 3.3/002/24-29 (Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Worms; Neufassung)Zur Vorlage · 3.3/002/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über die Neufassung der Satzung zur Gebührenerhebung und zum Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht den Verabschiedung einer komplett neuen Feuerwehrgebührensatzung vor, anstatt lediglich bestehende Regelungen zu ändern. Der Termin für die Entscheidung im Stadtrat ist für den 17. Dezember 2025 angesetzt, nachdem die Vorlage zuvor im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.
Die Neufassung der Satzung basiert auf Änderungen des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz sowie einer neuen Landesverordnung zu den Stundensätzen für Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge aus dem Jahr 2025. Die Überarbeitung erfolgt aufgrund gestiegener Unterhaltungskosten, neuer Fahrzeugtechnologien sowie veränderter Voraussetzungen bei Personal und Material. Ziel ist die Anpassung der Gebühren an den aktuellen Stand unter Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird mit einer Steigerung der Einnahmen gerechnet, wobei eine genaue Bezifferung aufgrund fehlender aktueller Erfahrungswerte derzeit noch nicht möglich ist. Die Maßnahme soll keine Folgekosten verursachen. Eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Fachabteilung ergab keine Bedenken gegen den Entwurf.
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- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 5Beschlussvorlage 3.3/004/24-29 (Einvernehmen der Stadt Worms zum Rettungswachenneubau im Rettungsdienstbereich Mainz)Zur Vorlage · 3.3/004/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms berät über die Erteilung des kommunalrechtlichen Einvernehmens für den Neubau von zehn Rettungswachen im Rettungsdienstbereich Mainz. Die Planung umfasst Standorte in den Gebieten Mainz, Worms, Alzey-Worms, Mainz-Bingen und Kirchheim. Hintergrund ist die Notwendigkeit, die baulichen und funktionalen Anforderungen gemäß DIN 13049 zu erfüllen, da bestehende Wachen teilweise nicht mehr den aktuellen Standards für Hygiene, Technik und Einsatzsicherheit entsprechen.
Die Realisierung der Neubauten soll durch die Hilfsorganisationen DRK und ASB in eigener Bauherrschaft erfolgen. Die beteiligten Kommunen tragen 75 Prozent der Gesamtkosten, wobei der Anteil der Stadt Worms nach dem Königsteiner Schlüssel bei etwa 11 Prozent liegt. Die reinen Baukosten für die zehn geplanten Wachen werden auf circa 53 Millionen Euro geschätzt; Kosten für Grundstückserwerb, Abriss oder Erschließung sind in dieser Kalkulation nicht enthalten.
Der Beschlussantrag sieht zudem vor, den Informationsfluss zwischen der Rettungsdienstbehörde und den Hilfsorganisationen durch die Verwaltung sicherzustellen. Des Weiteren sollen die Auskünfte zur Auswahl und Beauftragung des Architekturbüros Kölling sowie zur geplanten Realisierung, den Kosten und der Rolle der beteiligten Organisationen geprüft werden.
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- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 16.12.2025 · Sitzung für Kommunale Sicherheit und Bevölkerungsschutz
- 6Beschlussvorlage 2/141/24-29 (Kommunale Verpackungssteuer - Aktuelle Entwicklungen)Zur Vorlage · 2/141/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Wormser Stadrat prüft derzeit die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer, um die Müllvermeidung im Stadtgebiet zu fördern. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird jedoch vorgeschlagen, vorerst auf die Einführung dieser Steuer zu verzichten.
Die Begründung für diesen Verzicht stützt sich auf verschiedene Faktoren. Eine Befragung von Umlandgemeinden wie Mannheim, Kaiserslautern, Landau oder Neustadt/Weinstraße ergab, dass dort derzeit von einer Verpackungssteuer abgeraten wird oder das Thema zurückgestellt wurde. Es besteht die Sorge, dass eine isolierte Einführung in Worms zu einem Standortnachteil für den lokalen Einzelhandel und die Gastronomie führen könnte. Zudem werden rechtliche Unsicherheiten im Hinblick auf das Bundes- und EU-Abfallrecht sowie Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung angeführt. Auch der erwartete Verwaltungsaufwand steht dem potenziellen Ertrag gegenüber, was die Steuer als finanziell wenig ergiebig erscheinen lässt.
Anstelle einer Steuer soll ein Arbeitskreis aus Fachleuten, Vertretern der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft ein alternatives Maßnahmenpaket entwickeln. Dieses soll Strategien wie die Förderung von Mehrwegsystemen, Aufklärungskampagnen und freiwillige Selbstverpflichtungen umfassen. Eine erneute Prüfung der Verpackungssteuer kommt erst in Betracht, wenn rechtliche Klarheit besteht und bisherige freiwillige Maßnahmen nachweislich nicht den gewünschten Erfolg erzielt haben.
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- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 7Beschlussvorlage 1.01/089/24-29 (Ergänzungswahl für den Sozialausschuss)Zur Vorlage · 1.01/089/24-29 · Beschlussvorlage
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Im Stadtrat von Worms wird über eine Ergänzungswahl für den Sozialausschuss beraten. Laut der Beschlussvorlage 1.01/089/24-29 soll für die verbleibende Dauer der Legislaturperiode 2024 bis 2029 ein stellvertretendes Mitglied in das Gremium gewählt werden. Der Antrag sieht vor, dass diese Wahl in offener Form stattfindet, was eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl darstellt.
Die SPD-Fraktion hat für die Besetzung des vakanten Platzes einen Nachfolger vorgeschlagen. Hintergrund der Neubesetzung ist, dass das bisherige Mitglied des Sozialausschusses nun in seiner Funktion als Behindertenbeauftragte im Ausschuss tätig ist. Durch die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds entstehen finanzielle Auswirkungen, die sich auf die Auszahlung von Sitzungsgeldern beziehen.
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- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 8Beschlussvorlage 2/137/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO)Zur Vorlage · 2/137/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Wormser Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen. Die Beschlussvorlage 2/137/24-29 regelt den Umgang mit Leistungen, die gemäß § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Da die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen die Wertgrenze von 10.000 Euro überschreiten, liegt die Entscheidungskompetenz für diese Vorgänge beim Stadtrat und nicht beim Hauptausschuss. Die Vorlage umfasst Sach- und Geldleistungen von Firmen, Institutionen, Vereinen, Stiftungen sowie Privatpersonen, die zu spezifischen Anlässen oder Verwendungszwecken bereitgestellt werden. Im Rahmen der Entscheidung müssen zudem etwaige besondere Beziehungsverhältnisse zwischen den Zuwendern und der Stadt Worms offengelegt werden.
Die finanziellen Auswirkungen betreffen diverse zweckgebundene Mittel, die den jeweiligen Kostenstellen im Haushalt zugeordnet werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen können eventuelle Folgekosten verbunden sein.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 9Beschlussvorlage 2/142/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser)Zur Vorlage · 2/142/24-29 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Haushaltswirtschaft wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 500.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 beantragt. Die Mittel sind für die Kostenstelle „Wormser Immobilienmanagement“ vorgesehen und sollen die Grundversorgung mit Strom, Gas sowie Wasser sicherstellen.
Die Begründung der Stadtverwaltung führt aus, dass die bestehenden Haushaltsansätze aufgrund der anhaltenden Energiekrise und unvorhersehbarer Preissteigerungen nahezu vollständig ausgeschöpft sind. Zudem werden für die Monate November und Dezember sowie durch den saisonbedingten Mehrverbrauch in der Heizperiode weitere Mehraufwendungen erwartet. Die Bereitstellung der Mittel ist notwendig, um vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsunternehmen zu erfüllen und einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben soll durch geringere Aufwendungen im Bereich der Bauunterhaltung (Fremdvergabe) erfolgen, da die dort bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2025 voraussichtlich nicht in voller Höhe beansprucht werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, dem Stadtrat die Zustimmung zu diesem Beschlussantrag zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · 16. Sitzung des Stadtrates
- 03.12.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses