Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2024 gem. § 114 GemO
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Stadtrates am 17. Dezember 2025 wird über die Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2024 entschieden. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2/145/24-29 sieht vor, dem Stadtvorstand gemäß § 114 der Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung zu erteilen.
Die Grundlage für diesen Antrag ist die Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses aus seiner Sitzung vom 17. November 2025. Der Ausschuss hat in dieser Sitzung einstimmig dazu geraten, dem Oberbürgermeister sowie den Bürgermeisterinnen und Beigeordneten die Entlastung nach § 114 GemO zu gewähren.
Die Vorlage macht keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zu Effekten auf die demografische Entwicklung und den Klimaschutz. Die Begründung weist darauf hin, dass über die Entlastung des Stadtvorstandes gemäß der Gemeindeordnung ein gesonderter Beschluss herbeizuführen ist.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/145/24-29 (Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2024 gem. § 114 GemO)
Beratungsfolge
- 17.12.2025kein Ergebnis hinterlegt