Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen sowie sonstiger Zuwendungen entscheiden. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2/075/24-29 umfasst verschiedene Geld- und Sachleistungen, die von Firmen, Institutionen, Vereinen, Stiftungen sowie Privatpersonen für festgelegte Zwecke bereitgestellt werden.
Da die Gesamtsumme der eingegangenen Zuwendungen die Wertgrenze von 10.000 Euro überschreitet, liegt die Entscheidungskompetenz gemäß der Gemeindeordnung beim Stadtrat und nicht beim Hauptamt. Die Vorlage legt dar, dass die Zuwender Leistungen zu jeweils angegebenen Anlässen oder Verwendungszwecken zur Verfügung stellen. Bestehende Beziehungsverhältnisse zwischen den Gebern und der Stadt Worms sind in den entsprechenden Anlagen aufgeführt.
Finanziell handelt es sich bei den Zuwendungen um zweckgebundene Mittel, die den jeweiligen Kostenstellen im Haushalt zugeordnet werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen können Folgekosten verbunden sein. Als Grundlage für die Entscheidung dienen unter anderem Listen über Spenden von Schulfördervereinen aus dem zweiten Halbjahr 2024.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 143 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/075/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO)
Beratungsfolge
- 26.03.2025kein Ergebnis hinterlegt