8. Sitzung des Stadtrates
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage TEIL/018-2/24-29 (Ergänzungswahl der AfD-Fraktion für den Aufsichtsrat der Klinikum Worms gGmbH (AR KWG) sowie den Gesellschafterausschuss der Medizinisches Versorgungszent-rum Klinikum Worms gGmbH (GA MVZ))Zur Vorlage · TEIL/018-2/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms befasst sich mit der Ergänzungswahl für die Gremien des Klinikums Worms. Laut der Beschlussvorlage TEIL/018-2/24-29 wird vorgeschlagen, Thorsten Endreß als Nachrückkandidaten für den Aufsichtsrat der Klinikum Worms gGmbH sowie für den Gesellschafterausschuss des Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Worms gGmbH zu wählen.
Die Wahl soll für die restliche Dauer der Legislaturperiode 2024 bis 2029 erfolgen. Mit dem Vorschlag wird Thorsten Endreß als Nachrückender für Heribert Friedmann nominiert, wodurch Matthias Geithner als bisheriger Vorschlag ersetzt wird. Die AfD-Fraktion hatte diesen Änderungswunsch im Dezember 2024 mitgeteilt.
Aufgrund der personellen Identität des Aufsichtsrats der Klinikum Worms gGmbH und des Gesellschafterausschusses des MVZ gilt dieser Vorschlag für beide Gremien gleichermaßen. Der Stadtrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Wahl ohne Stimmzettel vorzunehmen. Gemäß den geltenden Bestimmungen treten Nachrückkandidaten erst bei einem endgültigen Ausscheiden der ordentlichen Mitglieder in ihre Funktion ein. Die Maßnahme hat laut Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · 8. Sitzung des Stadtrates
- 2Beschlussvorlage 5/023/24-29 (Benennung der Mitglieder des Behindertenbeirates)Zur Vorlage · 5/023/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll im Rahmen der Beschlussvorlage 5/023/24-29 die Mitglieder des Behindertenbeirates bestätigen. Die Besetzung erfolgt gemäß der Behindertenbeiratssatzung, um die Vertretung der Belange von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Im Zuge eines Auswahlverfahrens, das über öffentliche Aufrufe im Amtsblatt sowie in den Medien zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 stattfand, haben sich sieben Personen beworben, welche die erforderlichen Kriterien erfüllen.
Da der Sozialausschuss aufgrund einer Sondersitzung zu einem anderen Thema nicht turnusgemäß tagte, wird eine direkte Entscheidung durch den Stadtrat angestrebt, um die Konstituierung des Beirates nicht zu verzögern. Den Mitgliedern des Sozialausschusses wurde die Kandidatenliste bereits zur Durchsicht und Stellungnahme per E-Mail übermittelt.
Die vorgeschlagene Besetzung sieht neben den stimmberechtigten Mitgliedern aus der Gruppe der Bewerber auch den Sozialdezernenten Waldemar Herder vor, vertreten durch Christine Ripier-Kramer. Als nicht stimmberechtigte Mitglieder sollen zudem Vertreter von Diensten und Einrichtungen sowie Personen aus der Sozialverwaltung benannt werden, darunter Christopher Hammond, Myriam Bliewert, Andrea Görn und Sabine Steffens. Zudem wird Hans-Jürgen Hauck als Stellvertreter für den Psychiatriebeirat vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · 8. Sitzung des Stadtrates
- 3Beschlussvorlage SVP/004/24-29 (Genehmigung des Nachtragswirtschaftsplans für das Sondervermögen Parkhaus für das Wirtschaftsjahr 2025)Zur Vorlage · SVP/004/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat entscheidet am 26. März 2025 über den ersten Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens Parkhaus für das Jahr 2025. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Gesamterträge auf 1.287.800 Euro und die Aufwendungen auf 1.246.822 Euro festzulegen, woraus ein Jahresergebnis von 40.978 Euro resultiert. Im Rahmen des Plans sind zudem Investitionen in Höhe von 130.000 Euro sowie ein Kassenkreditvolumen von 1.000.000 Euro vorgesehen.
Die Erstellung des Nachtragswirtschaftsplans ist aufgrund der geplanten Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche des Parkhauses am Dom erforderlich. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll im zweiten Halbjahr 2025 beginnen, wobei die Inbetriebnahme für das Jahr 2026 vorgesehen ist. Da die Inbetriebnahme erst im Folgejahr erfolgt, bleibt das Betriebsergebnis unverändert. Die Finanzierung der Investition wird vollständig über das Kommunale Investitionsprogram Klimaschutz und Innovation (KIPKI) abgewickelt.
Der Betriebsausschuss des Sondervermögens Parkhaus berät die Vorlage bereits am 25. März 2025 vor und empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zum Nachtragswirtschaftsplan. Die Maßnahme wird hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel als positiv eingestuft.
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- 26.03.2025 · 8. Sitzung des Stadtrates
- 4Beschlussvorlage 2/073/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Grunderwerb unbebaute Grundstücke)Zur Vorlage · 2/073/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, für die Kostenstelle Grundstücke und Stadtentwicklung einen Betrag von 778.000 Euro für den Erwerb unbebauter Grundstücke bereitzustellen.
Zur Deckung dieser Mittel sollen Einsparungen aus anderen Haushaltsbereichen genutzt werden. Konkret ist vorgesehen, 500.000 Euro aus dem Bereich des gebietsweisen Straßenausbaus sowie 278.000 Euro aus den baulich-investiven Maßnahmen im Projekt „Stadtdörfer“ heranzuziehen. Diese Mittel werden zur Verfügung gestellt, da die entsprechenden Haushaltsmittel im Jahr 2025 nicht in voller Höhe benötigt werden.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist der Abschluss von Grundstücksvermessungen im Kontext des B9-Ausbaus und der neuen Nibelungenbrücke. Im Rahmen der damaligen Kaufverträge mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) wurden Teilflächen veräußert, deren endgültige Abwicklung nach Abschluss der Maßnahmen nun erfolgt. Da die tatsächliche Inanspruchnahme der Flächen geringer ausfiel als in den Verträgen ursprünglich angenommen, stehen die entsprechenden Mittel zur Verfügung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Beschlussantrag zuzustimmen.
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- 26.03.2025 · 8. Sitzung des Stadtrates
- 12.03.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 5Beschlussvorlage 2/074/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Neubau der Sporthalle Carl-Villinger-Straße)Zur Vorlage · 2/074/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Neubau der Sporthalle in der Carl-Villinger-Straße sollen im Haushaltsjahr 2025 überplanmäßige Mittel in Höhe von 300.000 Euro bereitgestellt werden. Die Mittel sind im Bereich des Wormser Immobilienmanagements (WIM) vorgesehen. Bereits im bisherigen Verlauf des Jahres 2025 wurden für dieses Bauvorhaben zusätzliche Mittel in Höhe von 115.000 Euro bewilligt.
Die Deckung der beantragten Summe soll durch geringere Auszahlungen beim Projekt „Trafostation Bildungszentrum“ erfolgen, da die dort veranschlagten Haushaltsmittel voraussichtlich nicht vollständig beansprucht werden. Die Bereitstellung der Mittel dient dazu, weitere Aufträge zu erteilen und den Fortgang des Projekts zu gewährleisten. Laut Begründung ist ein Abschluss des Neubaus im ersten Halbjahr 2025 geplant. Eine Verzögerung bei der Vergabe von Aufträgen könnte zudem Auswirkungen auf das Bauvorhaben der Sporthalle am Eleonoren-Gymnasium haben.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, den Beschlussantrag zur Bereitstellung der Mittel zu verabschieden. Die Entscheidung über die Vorlage liegt beim Stadtrat.
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- 26.03.2025 · 8. Sitzung des Stadtrates
- 12.03.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 6Beschlussvorlage 2/075/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO)Zur Vorlage · 2/075/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen sowie sonstiger Zuwendungen entscheiden. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2/075/24-29 umfasst verschiedene Geld- und Sachleistungen, die von Firmen, Institutionen, Vereinen, Stiftungen sowie Privatpersonen für festgelegte Zwecke bereitgestellt werden.
Da die Gesamtsumme der eingegangenen Zuwendungen die Wertgrenze von 10.000 Euro überschreitet, liegt die Entscheidungskompetenz gemäß der Gemeindeordnung beim Stadtrat und nicht beim Hauptamt. Die Vorlage legt dar, dass die Zuwender Leistungen zu jeweils angegebenen Anlässen oder Verwendungszwecken zur Verfügung stellen. Bestehende Beziehungsverhältnisse zwischen den Gebern und der Stadt Worms sind in den entsprechenden Anlagen aufgeführt.
Finanziell handelt es sich bei den Zuwendungen um zweckgebundene Mittel, die den jeweiligen Kostenstellen im Haushalt zugeordnet werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen können Folgekosten verbunden sein. Als Grundlage für die Entscheidung dienen unter anderem Listen über Spenden von Schulfördervereinen aus dem zweiten Halbjahr 2024.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · 8. Sitzung des Stadtrates
- 7Beschlussvorlage 5/022/24-29 (Vergabeverfahren Jugendtreff Innenstadt)Zur Vorlage · 5/022/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat von Worms soll über die Fortführung des Jugendtreffangebots „Jugendtreff Worms-City“ entscheiden. Eine vorliegende Beschlussvorlage empfiehlt, den Auftrag für den Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2029 erneut an das Diakonische Werk Rheinhessen zu vergeben. Zuvor wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, in dem das Diakonische Werk als einziger Träger eine Bewerberkonzeption eingereicht hat, welche die Anforderungen der Verwaltung erfüllt.
Das Angebot umfasst weiterhin drei Öffnungstage pro Woche von 16 bis 20 Uhr sowie einen zusätzlichen Termin für Kinderangebote. Neu vereinbart wurde zudem eine aufsuchende Jugendarbeit im direkten Umfeld des Treffs, die nach jedem Öffnungstag für 30 Minuten stattfinden soll. Zur personellen Ausstattung sind zwei pädagogische Fachkräfte sowie eine unterstützende Kraft vorgesehen. Ergänzt wird das Angebot durch regelmäßige Termine der mobilen Jugendarbeit sowie der Jugendberufsagentur.
Das Gesamtauftragsvolumen für die Laufzeit bis 2029 beläuft sich auf maximal 385.491,68 Euro. Für das Jahr 2025 stehen Mittel in Höhe von maximal 85.000 Euro zur Verfügung. Die Empfehlung zur Beauftragung geht vom Jugendhilfeausschuss sowie vom Haupt- und Finanzausschuss aus.
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- 26.03.2025 · 8. Sitzung des Stadtrates
- 12.03.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 25.02.2025 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses