Mitteilungsvorlage 2/004/24-29 (Unterrichtung über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2024)
2/004/24-29 · Mitteilungsvorlage · 05.09.2024
▶ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wurde über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30. Juni 2024 unterrichtet. Laut der vorliegenden Mitteilung wird sich der im Haushaltsplan 2024 veranschlagte Jahresfehlbetrag voraussichtlich von rund 34,2 Millionen Euro auf etwa 39,9 Millionen Euro verschlechtern. Diese prognostizierte Verschlechterung des Ergebnishaushalts um circa 5,7 Millionen Euro resultiert aus verschiedenen Faktoren: So steigen die Personal- und Versorgungsaufwendungen um 3,5 Millionen Euro sowie die Ausgaben im Sozialetat um 7,2 Millionen Euro an. Demgegenüber stehen höhere Gewerbesteuererträge von 3,1 Millionen Euro, reduzierte Zinsaufwendungen um 2,3 Millionen Euro sowie Einsparungen aus einer allgemeinen Haushaltssperre in Höhe von 2,0 Millionen Euro.
Im Bereich des Investitionshaushalts zeigt sich hingegen eine Entwicklung, die den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um etwa 18,5 Millionen Euro verbessert. Dadurch reduziert sich das Defizit in diesem Bereich von 44,7 Millionen Euro auf 26,2 Millionen Euro. Trotz dieser Verbesserung im Investitionsbereich wird ein Haushaltsausgleich für das Jahr 2024 nicht erreicht. Um den Fehlbetrag zu begrenzen, ist eine Reduzierung der Aufwendungen um 2 Millionen Euro vorgesehen, die durch eine Mittelsperre dokumentiert werden soll. Eine Nachtragshaushaltssatzung wird nach aktuellem Stand nicht benötigt.
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