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Beschlussvorlage

Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2023 gem. § 114 GemO

2/035/24-29 06.12.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Stadtrates am 17. Dezember 2024 wird über die Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2023 entschieden. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2/035/24-29 sieht vor, dem Stadtvorstand gemäß § 114 der Gemeindeordnung (GemO) Entlastung zu erteilen. Gemäß dieser Rechtsgrundlage ist für die Entlastung des Stadtvorstandes ein gesonderter Beschluss erforderlich.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18. November 2024 eine einstemmige Empfehlung für diesen Antrag abgegeben. Die Empfehlung umfasst die Erteilung der Entlastung für den Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin sowie die Beigeordneten.

Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Zudem werden keine Auswirkungen der Maßnahme auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 115 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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