5. Sitzung des Stadtrates
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage 2/036/24-29 (Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Stadt Worms für das Haushaltsjahr 2025 und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen)Zur Vorlage · 2/036/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadrat wird in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 sowie den dazugehörigen Haushaltsplan entscheiden. Die Beschlussvorlage umfasst neben dem Kernhaushalt auch den Stellenplan sowie die erforderlichen Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen. Der Entwurf wurde bereits in den zuständigen Ausschüssen beraten, wobei eine Zustimmung durch die Gremien empfohlen wurde.
Die finanziellen Eckdaten des Haushaltsplans 2025 weisen im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von 70.681.100 Euro aus. Im Finanzhaushalt beläuft sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ein Minus von 56.499.700 Euro. Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit sind Kreditaufnahmen in Höhe von 59.307.100 Euro vorgesehen, was zu einer Neuverschuldung von 48.096.100 Euro führt. Darüber hinaus umfasst die Vorlage Verpflichtungsermächtigungen für den Investivbereich in einer Gesamthöhe von 29.600.000 Euro, für die in den Folgejahren voraussichtlich Kredite in Höhe von 22.900.000 Euro aufgenommen werden müssen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 10Beschlussvorlage 2/040/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für Modernisierung (Energetische Sanierung - Bestand) Kita Sonnenblumen)Zur Vorlage · 2/040/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltswirtschaft wird dem Stadtrat eine außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 Euro vorgeschlagen. Diese Mittel sind für die energetische Sanierung des Bestands der Kita Sonnenblumen vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigung soll im Haushaltsjahr 2024 unter der Kostenstelle des Wormser Immobilienmanagements bereitgestellt werden, um Aufträge für Außenanlagen sowie Schreinerarbeiten zu ermöglichen, deren Umsetzung für das Haushaltsjahr 2025 geplant ist.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mittel wird vorgeschlagen, auf die Verpflichtungsermächtigung im Bereich des Neubaus der Sporthalle Brucknerstraße (Elo) zurückzugreifen, da diese im laufenden Haushaltsjahr 2024 nicht in voller Höhe beansprucht wird. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, dem Beschlussantrag zuzustimmen, sodass die Entscheidung nun dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorliegt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 11Beschlussvorlage 2/044/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Personalaufwendungen)Zur Vorlage · 2/044/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/044/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 4.000.000 Euro für den Personalaufwand der Stadtverwaltung Worms beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diese Mittel im Ergebnishaushalt 2024 für die Kostenstelle der Personalabrechnung bereitzustellen.
Die Begründung für diesen Antrag liegt in einem unzureichenden Deckungskreis für die Verbuchung der Bezügeabrechnungen im Dezember 2024. Laut dem Dokument resultiert dieser Bedarf aus zwei Faktoren: Zum einen belasten Inflationsausgleichszahlungen, die im Rahmen des Tarifvertrags gewährt werden, den Haushalt mit rund 500.000 Euro im Jahr 2024. Zum anderen führt die Ausweitung von Stellen im Kernhaushalt in den vergangenen Jahren zu einem weiteren Anstieg der Personalaufwendungen um etwa 3.500.000 Euro.
Die Bereitstellung der Mittel soll durch Mehrerträge oder geringere Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2024 gedeckt werden. Sollten solche Einsparungen oder Mehreinnahmen nicht erzielt werden, erhöht sich der Jahresfehlbetrag entsprechend. Die Entscheidung über den Antrag wird im Stadtrat in der Sitzung am 17. Dezember 2024 erwartet.
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- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 12Beschlussvorlage 2/046/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Versorgung von Beamten)Zur Vorlage · 2/046/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Finanzhaushalt 2024 der Stadt Worms ist die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Versorgung von Beamten vorgesehen. Laut der Beschlussvorlage 2/046/24-29 wird beantragt, für die Kostenstelle 1.04 – Personalabrechnung einen Betrag in Höhe von 1.200.000 Euro bereitzustellen. Diese Mittel sind für die Auszahlung von Pensionen und Beihilfen an Versorgungsempfänger bestimmt.
Der zusätzliche Finanzbedarf resultiert aus Anpassungen der Besoldung im Jahr 2024, einschließlich der Inflationsausgleichszahlungen, sowie aus Mehrauszahlungen infolge von Wechseln des Dienstherrn. Die Deckung dieser überplanmäßigen Mittel soll durch Mehreinzahlungen oder Wenigerauszahlungen im Finanzhaushalt 2024 erfolgen. Sollten diese Mittel nicht in entsprechendem Umfang zur Verfügung stehen, erhöht sich der Finanzmittelbedarf entsprechend.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Beschlussantrag zuzustimmen. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel liegt beim Stadtrat.
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- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 13Beschlussvorlage 2/047/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO)Zur Vorlage · 2/047/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms wird in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen sowie sonstiger Zuwendungen entscheiden. Die entsprechende Beschlussvorlage (2/047/24-29) regelt den Umgang mit verschiedenen Leistungen, die von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen, Vereinen oder Stiftungen an die Stadtverwaltung übermittelt werden.
Gemäß der Gemeindeordnung ist die Stadt befugt, solche Zuwendungen zur Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben einzunehmen. Da die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen die Wertgrenze von 10.000 Euro überschreiten, liegt die Entscheidung über deren Annahme und Verwendung beim Stadtrat und nicht beim Hauptamt. Die Vorlage legt dabei die jeweiligen Verwendungszwecke sowie etwaige besondere Beziehungsverhältnisse zwischen den Gebern und der Stadt Worms offen.
Finanziell handelt es sich bei den Zuwendungen um zweckgebundene Mittel, die den entsprechenden Kostenstellen zugeordnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesen Maßnahmen potenzielle Folgekosten verbunden sein können. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 14Beschlussvorlage 5/015/24-29 (Auftragsvergabe Betrieb und Betreuung Gemeinschaftsunterkunft Klosterstraße)Zur Vorlage · 5/015/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Wormser Stadtrat die Vergabe von Aufträgen zur Betrieb und Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in der Klosterstraße sowie zur aufsuchendem Betreuung dezentral untergebrachter Asylbewerber und Flüchtlinge an den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Kreisverband Worms-Alzey.
Die Ausschreibung erfolgte in zwei Losen. Das erste Los umfasst den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft in der Klosterstraße 34 für bis zu 80 männliche Einzelpersonen sowie einen Pförtnerdienst in den Abend- und Nachtstunden. Der Vertrag ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen. Die Kosten belaufen sich hierbei auf insgesamt 2.232.508,61 Euro. Im Vergabeverfahren wurde der ASB aufgrund der Wirtschaftlichkeit gegenüber dem Mitbewerber Living Quarter gGmbH als günstigster Anbieter ermittelt.
Das zweite Los betrifft die mobile soziale Betreuung von bis zu 125 Personen in dezentralen Wohnobjekten. Dieser Auftrag soll ebenfalls an den ASB vergeben werden und umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026, mit einer Option auf Verlängerung bis Ende 2028. Die Kosten für dieses Los belaufen sich auf 290.666,62 Euro. Für diesen Bereich lag lediglich ein Angebot des ASB vor. Eine Entscheidung über die Vorlage wird im Stadtrat am 17. Dezember 2024 erwartet.
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- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 15Beschlussvorlage 5/016/24-29 (Beauftragung freier Träger der Jugendhilfe zur Umsetzung der landesgeförderten Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen)Zur Vorlage · 5/016/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat der Worms empfohlen, die Beauftragung freier Träger zur Durchführung der landesgeförderten Schulsozialarbeit an verschiedenen allgemeinbildenden Schulen für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 zuzustimmen. Im Rahmen dieser Regelung wird der DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. die Vollzeitstellen an der Nibelungen-Realschule plus und der Karmeliter-Realschule plus übernehmen. Die Evangelische Heimstiftung Pfalz wird mit der Schulsozialarbeit an der Pfrimmtal-Realschule plus sowie an der Integrierten Gesamtschule Nelly-Sachs betraut, während der Arbeiter-Samariter-Bund (Kreisverband Worms/Alzey) die Westend-Realschule plus übernimmt.
Die Neuregelung der Beauftragung erfolgt aufgrund einer geänderten Rechtslage nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München, welches das bisherige Verfahren über öffentliche Ausschreibungen in bestimmten Bereichen der Jugendhilfe für rechtswidrig erklärte. Stattdessen wurde ein neues Verfahren mit einem Interessenbekundungsverfahren und der Bildung eines Trägerpools angewandt. Finanziell führt die neue Form der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung, die eine vollständige Kalkulation von Personal- und Sachkosten vorsieht, zu einer jährlichen Kostensteigerung im kommunalen Haushalt von etwa 40.000 Euro. Für das Jahr 2025 muss dieser Betrag daher außerplanmäßig beantragt werden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 16Beschlussvorlage 7/007/24-29 (Balkon-PV-Förderung für Privathaushalte 2025 im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI))Zur Vorlage · 7/007/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat soll die Förderrichtlinie für ein kommunales Programm zur Förderung von Balkonkraftwerken für Privathaushalte verabschieden. Das Vorhaben ist Teil des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz. Für das spezifische Teilprojekt „Balkon-PV-Förderung“ sind Ausgaben in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt vollständig über die KIPKI-Mittel, wodurch keine kommunalen Eigenmittel der Stadt Worms beansprucht werden müssen. Insgesamt stehen der Stadt für verschiedene Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des Programms rund 3,67 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel der Maßnahme ist die Förderung der dezentralen Energiewende sowie die Unterstützung von Mieterinnen, Mietern und Eigenheimbesitzenden bei der Erzeugung erneuerbarer Energien. Durch die Installation von Balkonkraftwerken sollen CO2-Emissionen gesenkt und die Eigenstromnutzung gesteigert werden können. Die entsprechende Förderrichtlinie soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Der Entwurf wird zunächst im Umwelt- und Agrarausschuss am 11. Dezember 2024 beraten und anschließend im Stadtrat am 17. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 11.12.2024 · Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses
- 16.1Beschlussvorlage 7/008/24-29 (Förderung von Entsiegelung, Versickerung und Dachbegrünung für Privathaushalte 2025 im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI))Zur Vorlage · 7/008/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über eine Beschlussvorlage zur Einführung eines Förderprogramms für Privathaushalte im Jahr 2025. Die Vorlage sieht die Verabschiedung von Richtlinien vor, um Maßnahmen zur Entsiegelung, zur Versickerung von Regenwasser sowie zur Dachbegrünung finanziell zu unterstützen. Das Programm ist Teil des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über Fördermittel des Landes, die Worms im Rahmen des KIPKI zur Verfügung stehen. Während das gesamte Programm für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ein Volumen von rund 3,67 Millionen Euro umfasst, sind für das spezifische Teilprojekt zur Förderung der Bürgerschaft Ausgaben in Höhe von 150.000 Euro vorgesehen. Da es sich um eine 100-prozentige Förderung handelt, ist kein Einsatz kommunaler Eigenmittel erforderlich.
Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Anpassung ihrer Grundstücke an den Klimawandel. Durch Maßnahmen wie Regenwasserspeicher oder Gründächer sollen die Belastungen der Kanalisation bei Starkregen reduziert und die Grundwasserneubildung gefördert werden. Zudem sollen ökologische Vorteile wie eine gesteigerte Biodiversität sowie technische Vorteile, etwa eine verbesserte Gebäudedämmung und reduzierte Niederschlagsgebühren, erzielt werden. Die neuen Förderrichtlinien sollen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 11.12.2024 · Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses
- 2Beschlussvorlage IBF/003/24-29 (Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.1990 - Neufassung)Zur Vorlage · IBF/003/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung vom 2. April 1990 zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Beschlussvorlage IBF/003/24-29 wird dem Stadtrat empfohlen, die überarbeitete Fassung der Satzung zu verabschieden.
Die Neufassung ist notwendig geworden, da die bestehende Regelung durch zahlreiche Einzeländerungen und Ergänzungen im Laufe der Zeit ergänzt wurde. Eine wesentliche inhaltliche Änderung umfasst die Einführung neuer Grabarten. Zudem wurden formale Anpassungen vorgenommen, wie etwa die vollständige Aufzählung aller städtischen Friedhöfe sowie die Korrektur von Begriffen, beispielsweise die Ersetzung des Wortes „Gebührenschuldner“ durch „Gebührenpflichtiger“.
Der Beratungsprozess sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Friedhofsausschuss am 31. Oktober 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 4. Dezember 2024 zur Vorberatung behandelt wird. Die abschließende Entscheidung im Stadtrat ist für die Sitzung am 17. Dezember 2024 geplant. Aus der Neufassung ergeben sich laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Auch für die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden keine Auswirkungen ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 31.10.2024 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 3Beschlussvorlage IBF/004/24-29 (Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen in der Stadt Worms (FuB) des Integrationsbetriebs Friedhof (IBF) vom 01.05.2021, 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung (redaktionelle Änderungen))Zur Vorlage · IBF/004/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird sich im Dezember 2024 mit der zweiten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung befassen. Die vorliegende Beschlussvorlage (IBF/004/24-29) betrifft die Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen in der Stadt Worms, welche vom Integrationsbetrieb Friedhof (IBF) am 1. Mai 2021 erlassen wurde.
Der wesentliche Inhalt dieser Änderung umfasst die Ergänzung sowie die Anpassung neuer Grabarten innerhalb des Friedhofswesens. Der Entscheidungsprozess sieht eine mehrstufige Beratung vor: Der Friedhofsausschuss wird die Vorlage zur Vorberatung am 31. Oktober 2024 behandeln und eine Empfehlung zur Zustimmung an den Stadtrat abgeben. Im Anschluss folgt die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 4. Dezember 2024, der ebenfalls die Zustimmung zum Entwurf empfehlen soll. Die abschließende Entscheidung durch den Stadtrat ist für die Sitzung am 17. Dezember 2024 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Satzungsänderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Ebenso werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz durch diese Maßnahme ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 31.10.2024 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 4Mitteilungsvorlage 1.01/057/24-29 (Mitteilung über Anpassungen der Wahlbezirke und Bildung von Briefwahlvorständen für die Bundestagswahl 2025)Zur Vorlage · 1.01/057/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über Anpassungen der Wahlbezirke für die Bundestagswahl 2025 sowie für zukünftige Bundes- und Landtagswahlen informiert. Im Rahmen dieser Neugestaltung werden verschiedene bestehende Urnenwahlbezirke zusammengelegt. Betroffen sind unter anderem Gebiete im Stadtzentrum, in den Stadtgebieten Nord, Süd und West sowie die Ortsteile Pfiffligheim, Neuhausen, Herrnsheim, Weinsheim und Pfeddersheim.
Die Zusammenlegung der Wahlbezirke erfolgt mit dem Ziel, Kosten bei Personal und der Anmietung von Wahllokalen einzusparen sowie den Einsatz von Wahlhelfern effizienter zu gestalten. Zudem wird die Anzahl der Briefwahllokale von bisher 35 auf voraussichtlich 38 erhöht, um dem prognostizierten Zuwachs an Briefwählern Rechnung zu tragen. Die Anpassungen orientieren sich an den Vorgaben der Bundeswahlordnung, wonach Wahlbezirke eine bestimmte Einwohnerzahl nicht überschreiten dürfen und die Anonymität der Stimmabgabe gewahrt bleiben muss. Laut der Vorlage wird durch diese Maßnahmen eine positive Auswirkung auf den Haushalt erwartet.
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- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 5Beschlussvorlage TEIL/004/24-29 (Wahl der Vertreterinnen/der Vertreter der Stadt Worms in den Aufsichtsrat der EWR AG)Zur Vorlage · TEIL/004/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms schlägt der Hauptversammlung der EWR AG die in einer beigefügten Liste aufgeführten Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor. Mit diesem Antrag wird gleichzeitig ein Verzicht auf die Durchführung einer Wahl mittels Stimmzettel beantragt.
Die neue Amtszeit des Aufsichtsrates beginnt mit dessen Konstituierung im Mai 2025 und endet voraussichtlich im Mai 2030, sobald die Hauptversammlung über die Entlastung des vierten Geschäftsjahres beschließt. Der Stadt Worms steht das Recht zu, insgesamt fünf Kandidaten für die Wahl vorzuschlagen. Die zur Auswahl stehenden Personen wurden von den politischen Parteien benannt. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 6Beschlussvorlage TEIL/016/24-29 (Besetzung der Gesellschafterversammlung der Flugplatz GmbH Worms (FLU))Zur Vorlage · TEIL/016/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms soll im Rahmen einer Beschlussvorlage zwei Personen aus seinem Kreis für die Dauer der aktuellen Amtszeit wählen. Diese sollen neben dem offiziellen Vertreter der Stadt als beratende Mitglieder an den Gesellschafterversammlungen der Flugplatz GmbH Worms (FLU) teilnehmen können.
Die Grundlage hierfür ist der zum 1. Januar 2025 verbindliche Gesellschaftsvertrag der FLU, der eine zusätzliche beratende Teilnahme von bis zu zwei Personen über die gesetzliche Vertretung der Gesellschafterin hinaus ermöglicht. Die Besetzung soll für beide kommunalen Gesellschafterinnen, die Stadt Worms und die SWB, erfolgen. Während die Auswahl der Vertreter seitens des Aufsichtsrates der SWB bereits in einer Sitzung am 3. Dezember 2024 abgeschlossen wurde, steht die Wahl der zwei Personen aus dem Stadtrat noch aus. Dabei soll eine personelle Überschneidung zwischen den beiden Gesellschafterseiten vermieden werden.
Für die Teilnahme an den Versammlungen wird eine Aufwandsentschädigung gewährt, deren Höhe sich nach der Sitzungsgeldregelung gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Worms richtet.
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- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 6.1Beschlussvorlage TEIL/017/24-29 (Bestätigung eines Mitglieds im Aufsichtsrat der Klinikum Worms gGmbH sowie im Gesellschafterausschuss MVZ)Zur Vorlage · TEIL/017/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat berät über die Bestätigung eines Mitglieds im Aufsichtsrat der Klinikum Worms gGmbH sowie im Gesellschafterausschuss des Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Klinikum Worms gGmbH für den verbleibenden Zeitraum der aktuellen Amtszeit.
Die Vorlage basiert auf der Mitteilung, dass ein Ratsmitglied sein Mandat zum 31. Dezember 2024 niederlegen wird. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Klinikum Worms gGmbH würde dieses Ausscheiden aus dem Stadtrat das Ende der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nach sich ziehen. Da die betreffende Person jedoch die Fortführung des Aufsichtsratsmandats beabsichtigt, wurde durch die SPD ein Antrag auf Bestätigung gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Mitglieder des Aufsichtsrates, die nicht dem Stadtrat angehören, auf Verlangen des Stadtrates durch die Gesellschafterversammlung abberufen oder ersetzt werden können. Die Mitgliedschaft endet spätestens mit der Konstituierung des neu gewählten Stadtrates. Da laut Gesellschaftsvertrag des MVZ Klinikum Worms gGmbH eine Personenidentität zwischen dem Aufsichtsrat und dem Gesellschafterausschuss besteht, umfasst die Bestätigung beide Gremien.
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- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 7Beschlussvorlage TEIL/015/24-29 (Klinikum Worms gGmbH (KWG) - Betrauung der Gesellschaft mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse)Zur Vorlage · TEIL/015/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms beabsichtigt, die Klinikum Worms gGmbH (KWG) für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend am 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2034, mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu betrauen. Diese Maßnahme soll im Rahmen der institutionellen Förderung erfolgen.
Ziel der Betrauung ist es, das Klinikum bei der Fremdfinanzierung anstehender Investitionen zu unterstützen. Hintergrund der Vorlage ist die Annahme, dass die Ertragslage des Klinikums aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage im bundesdeutschen Gesundheitssystem voraussichtlich nicht ausreichen wird, um neben der medizinischen Leistungserbringung auch notwendige Investitionen zu tätigen.
Dem Oberbürgermeister wird die Ermächtigung erteilt, den Betrauungsakt unter Einhaltung der EU-rechtlichen Vorschriften zur Gewährung von Beihilfen sowie der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zu erlassen. Zudem soll er befugt sein, erforderliche Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der KWG zu fassen und etwaige Änderungen am Betrauungsakt vorzunehmen, sofern der wesentliche Inhalt des Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Der Oberbürgermeister ist ferner verpflichtet, dem Stadtrat mindestens einmal jährlich über den Inhalt, die Umsetzung sowie die Auswirkungen der Betrauungs- und Zuwendungsakte zu berichten.
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- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 8Beschlussvorlage 2/034/24-29 (Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Stadt Worms gem. § 114 GemO)Zur Vorlage · 2/034/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat der Stadt Worms berät über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023. Gemäß der Beschlussvorlage 2/034/24-29 weist die Stadt einen Jahresüberschuss von rund 5,4 Millionen Euro aus, was eine Abweichung von etwa 3 Millionen Euro gegenüber dem Planansatz darstellt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf rund 1,14 Milliarden Euro.
Die Vorlage umfasst die Genehmigung liquiditätsunwirksamer Aufwendungen. Dazu zählen Zuführungen zu Rückstellungen in Höhe von etwa 8,56 Millionen Euro sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Die Erhöhung der Rückstellungen ist unter anderem auf Abrechnungen mit Krankenkassen sowie auf die Unterhaltung von Kindertagesstätten zurückzuführen. Die gestiegenen Abschreibungen resultieren primär aus der Umbuchung von Anlagen im Bau.
Im Bereich der Erträge wurden Zuwächse bei Zuwendungen, sozialen Sicherungsleistungen und öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten verzeichnet. Demgegenüber steht ein Rückgang der Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, um 2 Millionen Euro. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Jahr 2023 in seiner Sitzung am 18. November 2024 einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 9Beschlussvorlage 2/035/24-29 (Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2023 gem. § 114 GemO)Zur Vorlage · 2/035/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Stadtrates am 17. Dezember 2024 wird über die Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2023 entschieden. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2/035/24-29 sieht vor, dem Stadtvorstand gemäß § 114 der Gemeindeordnung (GemO) Entlastung zu erteilen. Gemäß dieser Rechtsgrundlage ist für die Entlastung des Stadtvorstandes ein gesonderter Beschluss erforderlich.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18. November 2024 eine einstemmige Empfehlung für diesen Antrag abgegeben. Die Empfehlung umfasst die Erteilung der Entlastung für den Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin sowie die Beigeordneten.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Zudem werden keine Auswirkungen der Maßnahme auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates