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Beschlussvorlage

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Stadt Worms für das Haushaltsjahr 2025 und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen

2/091/24-29 19.05.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtrat der Stadt Worms wird in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 sowie den dazugehörigen Haushaltsplan entscheiden. Die Vorlage erfolgt nach einer globalen Beanstandung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bezüglich des vorangegangenen Beschlusses vom Dezember 2024. Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass die Stadt ihrer Verpflichtung zur Einhaltung des Haushaltsausgleichsgebotes bzw. zur Minimierung von Fehlbeträgen nicht nachgekommen ist.

Ein wesentlicher Punkt der Beanstandung betrifft den Verzicht auf eine Anpassung des Grundsteuer-B-Hebesatzes. Da neue gesetzliche Regelungen seit Februar 2025 differenzierte Hebesätze ermöglichen, wurde die Möglichkeit zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung von Wohnraum nicht genutzt. Vor der endgültigen Beschlussfassung zur Haushaltssatzung soll der Stadtrat daher zunächst über die Anpassung der Realsteuerhebesätze beraten und entscheiden.

Die Stadtverwaltung hat Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung umgesetzt, um das Defizit im Ergebnishaushalt für 2025 zu reduzieren. Nach Einarbeitung dieser Veränderungen wird ein Jahresfehlbetrag von 55,3 Millionen Euro prognostiziert, was eine Senkung gegenüber dem ursprünglichen Wert von 70,7 Millionen Euro bedeutet.

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