Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 37 Abs.3 GemO
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird in seiner Sitzung am 3. September 2025 über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entscheiden. Die entsprechende Beschlussvorlage mit der Nummer 2/103/24-29 bezieht sich auf Leistungen gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung.
Da die Gesamtsumme der eingegangenen Zuwendungen die festgelegte Wertgrenze von 10.000 Euro überschreitet, liegt die Entscheidungskompetenz für diese Vorgänge beim Stadtrat und nicht bei den im Bereich der Verwaltung zuständigen Personen wie dem Oberbürgermeister oder den Beigeordneten. Die Vorlage umfasst Sach- und Geldleistungen von verschiedenen Privatpersonen, Firmen, Institutionen, Vereinen sowie Stiftungen, die für jeweils festgelegte Anlässe oder Verwendungszwecke bereitgestellt werden.
Finanziell handelt es sich bei diesen Zuwendungen um zweckgebundene Mittel, die den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet werden. Dabei wird darauf hingewiesen, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen eventuelle Folgekosten verbunden sein können. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.09.2025kein Ergebnis hinterlegt