12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
Tagesordnung
- 10Mitteilungsvorlage 6/058/24-29 (Unterrichtung des Stadtrats gemäß § 3 Absatz 2 Gutachterausshussverordnung (GAVO))Zur Vorlage · 6/058/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms informiert den Stadtrat über die anstehende Neubesetzung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Mitglieder sowie des Vorsitzenden und seines Stellvertreters endet zum 31. Dezember 2025. Für die neue Amtsperiode, welche den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 umfasst, ist eine Neubesetzung der Positionen erforderlich.
Im Rahmen des Verfahrens gemäß § 3 Absatz 2 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) wird der Stadtrat über die geplanten personellen Veränderungen in Kenntnis gesetzt. Dabei hat sich das Verfahren gegenüber vorangegangenen Amtsperioden geändert: Das bisherige Vorschlagsrecht der Stadträte wurde durch eine Beteiligung der Stadt ersetzt. Der vorliegende Beschlussantrag sieht vor, dass der Stadtrat die beigefügte Personenliste zur Kenntnis nimmt. Diese Liste enthält die personellen Vorschläge für den Gutachterausschuss für die Jahre 2026 bis 2030.
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Beratungsfolge
- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 11Beschlussvorlage 2/103/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 37 Abs.3 GemO)Zur Vorlage · 2/103/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird in seiner Sitzung am 3. September 2025 über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entscheiden. Die entsprechende Beschlussvorlage mit der Nummer 2/103/24-29 bezieht sich auf Leistungen gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung.
Da die Gesamtsumme der eingegangenen Zuwendungen die festgelegte Wertgrenze von 10.000 Euro überschreitet, liegt die Entscheidungskompetenz für diese Vorgänge beim Stadtrat und nicht bei den im Bereich der Verwaltung zuständigen Personen wie dem Oberbürgermeister oder den Beigeordneten. Die Vorlage umfasst Sach- und Geldleistungen von verschiedenen Privatpersonen, Firmen, Institutionen, Vereinen sowie Stiftungen, die für jeweils festgelegte Anlässe oder Verwendungszwecke bereitgestellt werden.
Finanziell handelt es sich bei diesen Zuwendungen um zweckgebundene Mittel, die den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet werden. Dabei wird darauf hingewiesen, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen eventuelle Folgekosten verbunden sein können. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12Beschlussvorlage 2/105/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Grundstückssicherung)Zur Vorlage · 2/105/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Stadtrat von Worms beraten über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 60.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025. Die Mittel sind im Bereich Grundstücke und Stadtentwicklung für die Grundstückssicherung vorgesehen.
Grundlage der Vorlage ist die Sicherung eines Grundstücks an der Kreuzung Gaustraße/Bensheimer Straße. Aufgrund von Spannungsrissen und einer Ausbauchung an einer etwa vier Meter hohen Mauer wurde der dortige Gehweg gesperrt. Zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden wurden ein Rückbau der Mauer sowie eine Böschung des Grundstücks durchgeführt. Die Arbeiten verzögerten sich durch den Fund eines Kampfmittels bei den Erdarbeiten, was zusätzliche Kosten für Sicherheitsdienste, den Kampfmittelräumdienst sowie die Entsorgung von belastetem Erdreich nach sich zog. Zudem fielen erhöhte Abrisskosten an.
Die beantragten Mittel sollen auch kleinere Maßnahmen zur Grundstückssicherung, wie Baumfällungen oder Unratbeseitigungen, abdecken. Die Deckung der Ausgaben soll durch Mehrerträge oder geringere Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2025 erfolgen; andernfalls erhöht sich der Jahresfehlbetrag entsprechend. Im Haushaltsjahr 2025 wurden bereits überplanmäßige Mittel in Höhe von 199.000 Euro für diesen Bereich bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 26.08.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 13Beschlussvorlage 2/107/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Planung von städtischen Projekteinheiten auf dem Salamander-Quartier)Zur Vorlage · 2/107/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Entwicklung des Salamander-Quartiers in Worms ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von vier Millionen Euro vorgesehen. Laut der Beschlussvorlage 2/107/24-29 sollen diese Mittel im Ergebnishaushalt 2025 der Kostenstelle des Wormser Immobilienmanagements zugeführt werden, um die ebwo AöR zu entschädigen.
Grund für den Antrag ist eine Anpassung der bisherigen Vereinbarungen zur Nutzung des Geländes. Während ursprünglich die Planung und Errichtung von Verwaltungsgebäuden für die Stadtverwaltung durch die ebwo AöR vorgesehen war, wurde durch einen Beschluss des Stadtrates vom 28. Mai 2025 die Nutzung des Grundstücks geändert. Das Gelände soll künftig als Werksgelände für die ebwo AöR sowie als Standort für die Hauptfeuerwache entwickelt werden; weitere städtische Projekteinheiten entfallen.
Durch diese Änderung entfällt eine zukünftige Mietbasis, die zur Gegenfinanzierung der Kosten dienen sollte. Infolgedessen entstehen der ebwo AöR Kosten durch bereits angefallene Planungs- und Personalkosten, die nun durch die Stadt Worms ausgeglichen werden sollen. Für die Bereitstellung der Mittel liegt kein Deckungsvorschlag vor. Sofern keine zusätzlichen Erträge oder Einsparungen erzielt werden, wird sich das Jahresergebnis entsprechend verringern.
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Beratungsfolge
- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 26.08.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 13.1Beschlussvorlage 2/111/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Deckensanierung der Bundesstraße 9 (B9))Zur Vorlage · 2/111/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll über die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Deckensanierung der Bundesstraße 9 (B9) entscheiden. Der Beschlussantrag sieht vor, im Ergebnishaushalt 2025 einen Betrag von 500.000 Euro für den Bereich Verkehrsinfrastruktur und Mobilität bereitzustellen. Die Finanzierung erfolgt durch bereits eingegangene zweckgebundene Mehrerträge aus Kostenerstattungen des Landesbetriebs Mobilität (LBM), die aufgrund unterlassener Unterhaltung der B9 an die Stadt gezahlt wurden.
Hintergrund ist ein Wechsel der Straßenbaulast für einen innerörtlichen Teilstück der B9 zum 1. Januar 2025 vom Land Rheinland-Pfalz auf die Stadt Worms. Im Zuge des vierspurigen Ausbaus der B9 ist eine Sanierung im Abschnitt zwischen Petrus-Dorn-Straße und dem Bahnbauwerk geplant. Da für diesen Bereich neben der Deckensanierung auch die Erneuerung der Binderschicht erforderlich ist, wird die Bereitstellung der Mittel beantragt. Aufgrund einer anstehenden Bauphase im Oktober sowie einer Verkehrsverlegung auf dem Teilstück zwischen Bahnbauwerk und Pfrimm wird eine Entscheidung ohne Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss angestrebt, um Verzögerungen bei der Herstellung eines verkehrssicheren Zustands zu vermeiden.
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- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 14Mitteilungsvorlage 2/106/24-29 (Unterrichtung über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2025)Zur Vorlage · 2/106/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Mitteilungsvorlage zum Stand des Haushaltsvollzugs zum 30. Juni 2025 vorgelegt. Nach dem ersten Berichtswesen des laufenden Jahres wird erwartet, dass sich der im Haushaltsplan 2025 veranschlagte Jahresfehlbetrag von 55,3 Millionen Euro leicht auf rund 53,9 Millionen Euro reduziert. Diese prognostizierte Verbesserung um etwa 1,4 Millionen Euro resultiert aus verschiedenen Planabweichungen. Zu den wesentlichen Veränderungen gehören unter anderem geringere Gewerbesteuererträge in Höhe von 5,7 Millionen Euro sowie ein Rückgang der Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 1,7 Millionen Euro. Demgegenüber stehen gestiegene Personal- und Versorgungsaufwendungen von etwa 1,9 Millionen Euro.
Im Bereich des Finanzhaushalts zeigt sich eine Verbesserung beim Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. Dieser soll sich von ursprünglich geplanten 59,3 Millionen Euro auf voraussichtlich 48,8 Millionen Euro verringern, was einer Verbesserung von rund 10,5 Millionen Euro entspricht. Trotz dieser Entwicklungen wird ein Haushaltsausgleich im Jahr 2025 nicht erreicht werden können. Zur Begrenzung des Fehlbetrags besteht in beeinflussbaren Bereichen derzeit eine Mittelsperre von 20 Prozent. Für die Finanzierung stehen die genehmigten Investitionskreditermächtigungen aus den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Stadtrat werden über diesen Stand informiert.
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- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 26.08.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 15Beschlussvorlage 6/059/24-29 (Bebauungsplanentwurf RD 4, 1. Änderung "Unter dem Dorf" in Worms-Rheindürkheim, Flur 3 1. Beschluss über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 2. Offenlagebeschluss)Zur Vorlage · 6/059/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms plant die erste Änderung des Bebauungsplanentwurfs RD 4 „Unter dem Dorf“ im Stadtteil Rheindürkheim. Ziel der Neugestaltung ist es, eine bisher ungenutzte Fläche, die seit 1976 als Erwerbsgärtnerei ausgewiesen ist, in ein Mischgebiet umzuwandeln. Dieses soll künftig Wohnnutzung sowie Gewerbe wie Büros und Lagerhallen ermöglichen und als Übergangszone zwischen bestehenden Wohngebieten im Süden und Industriegebieten im Norden dienen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden geprüft. Der Stadtrat entschied, den Anregungen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zum Immissionsschutz nicht zu folgen, da die prognostizierten Geruchswerte innerhalb der zulässigen Grenzen liegen und eine kleinteilige Steuerung städtebaulich nicht zielführend sei. Ebenso wurde der Forderung der Deutschen Telekom nach festgeschriebenen Trassen für Kommunikationsleitungen nicht entsprochen, da die genauen Bebauungsorte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen. Auch den Wunsch der Ortsverwaltung Rheindürkheim, Einzelhandelsnutzungen zuzulassen, lehnte der Stadtrat ab, um ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und mögliche Rückstaus auf der B9 zu vermeiden.
Abschließend wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sowie der dazugehörigen Begründung beschlossen. Das Plangebiet umfasst Teile der Flur 3 in der Gemarkung Rheindürkheim.
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- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 21.08.2025 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 16Beschlussvorlage 6/060/24-29 (Bebauungsplanentwurf RD 9 "Gleisdreieck" in Worms - Rheindürkheim, Fluren 1 und 2 1. Beschluss über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 2. Beschluss über die Erweiterung des Geltungsbereichs und erneuter Aufstellungsbeschluss 3. Offenlagebeschluss)Zur Vorlage · 6/060/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zu den Beschlussanträgen für den Bebauungsplanentwurf RD 9 „Gleisdreieck“ in Worms-Rheindürkheim. Die Vorlage sieht vor, die Stellungnahmen der beteiligten Behörden zur Kenntnis zu nehmen, den Geltungsbereich des Plans um bestimmte Flurstücke zu erweitern und die öffentliche Auslegung des Entwurfs sowie der Begründung anzuordnen.
Das Projekt verfolgt das Ziel, ein Wohngebiet mit rund 300 Wohneinheiten zu schaffen, um dem Bedarf an Wohnbauland sowie den Vorgaben des Flächennutzungsplans 2030 und des „Masterplans Wohnen“ gerecht zu werden. Die Erschließung soll durch die Erschließungsgesellschaft Rheinhessen GmbH erfolgen, wobei ein Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und zur Umsetzung der Maßnahmen zwischen der Stadt Worms und dem Träger vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange umfasst die Vorlage Entscheidungen zu spezifischen Anregungen. Der Stadtrat soll der Forderung der Deutschen Telekom Technik GmbH nach der Festsetzung von Leitungsrechten im Bebauungsplan nicht folgen, da eine Verlegung in öffentlichen Verkehrsflächen möglich ist. Zudem wird empfohlen, die Bedenken der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bezüglich eines möglichen Beeinträchtigens des Windaustausches sowie den Vorschlag zum Tausch von Ausgleichsflächen abzulehnen. Die Beibehaltung der geplanten Flächen dient dem Schutz des Kiebitzes im Rahmen eines bestehenden Schutzkonzepts.
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- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 21.08.2025 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 17Beschlussvorlage 6/061/24-29 (Verlängerungsangebot für das bestehende Fahrradvermietsystem der VRN GmbH für den Zeitraum 01.01.2026 - 28.02.2027 & Fortführung des Fahrradvermietsystems als VRNrad ab 01.03.2027)Zur Vorlage · 6/061/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur Fortführung des regionalen Fahrradvermietsystems vorgelegt. Der Antrag umfasst zunächst eine Verlängerung des bestehenden Angebots von VRNnextbike für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 28. Februar 2027 zu den derzeit geltenden Konditionen. Die Kosten für diese Übergangsphase werden auf insgesamt rund 82.145 Euro geschätzt und beinhalten einen Ausbau des Netzes um fünf Stationen sowie 20 zusätzliche Fahrräder.
Darüber hinaus wird die Entscheidung beantragt, das System ab dem 1. März 2027 im Rahmen einer Neuausschreibung des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) als sogenannte Basiskommune weiterzuführen. Mit dieser Zusage verpflichtet sich die Stadt Worms zur Bereitstellung eines Finanzierungsanteils für eine Laufzeit von mindestens acht Jahren, bis zum Februar 2035. Für den künftigen Betrieb unter dem Namen „VRNrad“ wird ein jährliches Budget von etwa 80.000 Euro veranschlagt. Zusätzlich sind einmalige Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro für die Beschilderung der Stationen im Jahr 2027 vorgesehen. Das künftige System soll durch eine tiefere Integration in den VRN-Tarif und ein erweitertes Angebot an Fahrzeugen, wie etwa Pedelecs oder E-Lastenräder, die Mobilität im Stadtgebiet unterstützen.
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- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 26.08.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 18Beschlussvorlage SVF/013/24-29 (Dachsanierung Heinrich-Völker-Bad)Zur Vorlage · SVF/013/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Entscheidungsvorlage für den Stadtrat wird die Sanierung des Dachaufbaus im Heinrich-Völker-Bad behandelt. Untersuchungen eines Sachverständigen haben ergeben, dass in den Dachaufbau Wasser eingedrungen ist und Wärmebrücken durch nicht gedämmte Stahlbetonhallenbinder bestehen. Da eine punktuelle Reparatur der Abdichtung als unzureichend bewertet wird, stehen zwei Sanierungsalternativen zur Auswahl.
Die erste Variante sieht eine Dachsanierung vor, bei der der geschädigte Dachaufbau entfernt und neu aufgebaut wird, wobei die bestehenden Siporex-Platten erhalten bleiben sollen. Diese Maßnahme wird auf etwa 1,2 Millionen Euro netto geschätzt. Die zweite Alternative umfasst eine vollständige Dacherneuerung durch den Ersatz des bisherigen Aufbaus durch eine leichte Holzkonstruktion. Hierbei entfällt die Notwendigkeit einer Stahlunterstützung für die Bandkonsolen. Die Kosten für diese Variante werden auf circa 1,09 Millionen Euro netto geschätzt.
Die Betriebsleitung empfiehlt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Erwägungen die Umsetzung der zweiten Variante. Unabhängig von der endgültigen Entscheidung zwischen den beiden Alternativen ist die Beauftragung weiterer Planungsleistungen in Höhe von etwa 200.000 Euro erforderlich. Die Kosten hierfür sind im Budget 2025 vorgesehen, führen jedoch zu einer Erhöhung des Gesamtbudgets.
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- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 2Beschlussvorlage 1.01/074/24-29 (Teilnahme am Projekt "Respekt im Rat")Zur Vorlage · 1.01/074/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über die Teilnahme am Projekt „Respekt im Rat“. Die Initiative, welche vom Landtag Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit der Körber-Stiftung ins Leben gerufen wurde, zielt darauf ab, die Diskussionskultur in kommunalen Parlamenten zu fördern und einen Kodex für faire Debatten zu entwickeln.
Die Umsetzung des Projekts ist für den Zeitraum von September 2025 bis Januar 2026 geplant und wird zunächst in fünf rheinland-pfälzischen Kommunen durchgeführt. Im Rahmen der Beratung soll ein Vertreter der Körber-Stiftung das Projekt vorstellen. Die Vorstellung sowie die anschließende Aussprache sind nach Empfehlung der Stiftung nichtöffentlich vorgesehen, während die endgültige Beschlussfassung über die Teilnahme am Projekt öffentlich erfolgen soll. Für den Haushalt der Stadt Worms entstehen durch diese Maßnahme keine Kosten.
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- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 4Beschlussvorlage 1.01/081/24-29 (Ergänzungswahlen für verschiedene Ausschüsse und (Beteiligungs-) Gremien)Zur Vorlage · 1.01/081/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Stadtrat von Worms wird über Ergänendumswahlen für verschiedene Ausschüsse und Beteiligungsgremien entschieden. Anlass für die Vorlage ist das Ausscheiden von Peter Englert aus seinem Mandat im Stadtrat zum 1. September 2025, da er einen Geschäftsbereich in sein Amt als ehrenamtlicher Beigeordneter übernimmt.
Die Fraktion „Worms will weiter e.V.“ hat für die verbleibende Wahlperiode 2024–2029 eine Liste mit personellen Vorschlägen vorgelegt. Der Beschluss sieht vor, dass die Wahlen in Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl offen durchgeführt werden sollen. Zu den vorgeschlagenen Besetzungen gehören Stefan Schaaf, der als ordentliches Mitglied in Gremien wie den Haupt- und Finanzausschuss, den Digitalisierungsausschuss sowie den Sportausschuss berufen werden soll. Zudem sind Astrid Perl-Haag für stellvertretende Mandate in Ausschüssen zu Freizeitbetrieben und dem Tiergarten Worms sowie Karl Müller als stellvertretender Vertreter im Regionaltag Rheinhessen vorgesehen.
Weitere personelle Änderungen betreffen Tobias Dämgen für den Verwaltungsrat der Rheinhessen Sparkasse, Andreas Rotter für die Kultur- und Veranstaltungs GmbH sowie Lukas Böhme, Lara Hammann und Dennis Welker für Ausschüsse zur Innenstadtentwicklung, Kultur und kommunalen Sicherheit. Die Vorlage führt als finanzielle Auswirkung den Anfall von Sitzungsgeldern an.
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- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 5Beschlussvorlage 1.01/080/24-29 (Ergänzungswahl für den Sportausschuss)Zur Vorlage · 1.01/080/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms berät in seiner Sitzung am 3. September 2025 über die Neubesetzung eines Mandats im Sportausschuss. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden von Joachim Decker, der sein Mandat zum 5. Juli 2025 niedergelegt hat.
Mit dem vorliegenden Beschlussantrag wird vorgeschlagen, für die verbleibende Legislaturperiode 2024–2029 Ronald Eisenhauer als ordentliches Mitglied und Jürgen Erlemeier als stellvertretendes Mitglied in den Sportausschuss zu wählen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage betrifft das gewählte Wahlverfahren: Der Stadtrat soll beschließen, die Wahl offen durchzuführen, was eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl darstellt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen werden lediglich anfallende Sitzungsgelder angeführt. Weitere Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz sind laut Dokument nicht vorgesehen.
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- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 6Beschlussvorlage 1.01/083/24-29 (Ergänzungswahl für den Digitalisierungsausschuss)Zur Vorlage · 1.01/083/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadrat berät über eine Ergänzungswahl für den Digitalisierungsausschuss für die laufende Wahlperiode 2024 bis 2029. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden von Michael Roth aus seinem Mandat als ordentliches Mitglied, welches er zum 20. August 2025 niedergelegt hat.
Zur Neubesetzung der vakanten Position wird vorgeschlagen, Jakob Weiler als ordentliches Mitglied in den Ausschuss zu wählen. Weiler war zuvor bereits als stellvertretendes Mitglied im Digitalisierungsausschuss tätig. Für die Nachfolge von Jakob Weiler auf dem Posten des stellvertretenden Mitglieds wird Jeanine Emans-Heischling vorgeschlagen.
Der vorliegende Beschlussantrag sieht zudem vor, dass die Wahl im Stadtrat offen durchgeführt wird, was eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl darstellt. Weitere Auswirkungen der personellen Veränderungen auf die Finanzen, den Klimaschutz oder die demografische Entwicklung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 7Beschlussvorlage 1.01/084/24-29 (Ergänzungswahl für den Jugendhilfeausschuss)Zur Vorlage · 1.01/084/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Wormser Stadtrat steht eine Ergänzungswahl für den Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung. Die Beschlussvorlage 1.01/084/24-29 basiert auf der Niederlegung des Mandats durch Heidi Probst zum 12. August 2025.
Der vorliegende Antrag sieht vor, Nina Behlich als ordentliches Mitglied für die verbleibende Dauer der Legislaturperiode 2024–2029 in den Jugendhilfeausschuss zu wählen. Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussantrags betrifft das Verfahren der Wahl: Der Stadtrat soll beschließen, dass die Wahl offen stattfindet. Dies stellt eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl dar.
In der Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz sowie die demografische Entwicklung angegeben.
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Beratungsfolge
- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 8Mitteilungsvorlage 1.01/078/24-29 (Benennung für den Jugendhilfeausschuss)Zur Vorlage · 1.01/078/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wurde im Rahmen der Mitteilungsvorlage 1.01/078/24-29 über personelle Änderungen im Jugendhilfeausschuss informiert. Die Vorlage dient dazu, die Benennung von zwei beratenden Mitgliedern für das Gremium zur Kenntnis zu nehmen.
Eine Vertreterin der Elternvertreter der Kindertagesstätten wurde als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss berufen. Diese Information übermittelte der Bereich Soziales, Jugend und Wohnen zum 1. Juli 2025. Zudem wurde Florian Edinger als beratendes Mitglied für die Vertreter der freien Vereinigungen des Deutschen Roten Kreuzes benannt. Er tritt im Zuge einer Neubesetzung die Nachfolge von Christine Schäfer an, worüber das Deutsche Rote Kreuz am 15. Juli 2025 mitteilte.
Mit den personellen Änderungen sind Sitzungsgelder verbunden.
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- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 9Mitteilungsvorlage 1.01/077/24-29 (Benennung für den Sozialausschuss)Zur Vorlage · 1.01/077/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird im Rahmen der Mitteilungsvorge 1.01/077/24-29 über die Benennung neuer beratender Mitglieder für den Sozialausschuss in Kenntnis gesetzt. Die Vorlage regelt die personelle Besetzung des Gremiums durch Vertreter verschiedener Verbände und Beiräte.
Aus dem Behindertenbeirat werden Christine Jäger als beratendes Mitglied sowie Dirk Dörsam als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Sozialausschuss berufen. Diese Benennungen basieren auf einer entsprechenden Wahl, die im Behindertenbeirat stattgefunden hat.
Des Weiteren wird Florian Edinger als beratendes Mitglied der sozialen Verbände, im Namen des Deutschen Roten Kreuzes, für den Sozialausschuss benannt. Er tritt die Nachfolge von Christine Schäfer an, worüber das Deutsche Rote Kreuz am 15. Juli 2025 informierte.
Die personellen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz der Stadt Worms. Hinsichtlich der finanziellen Aspekte sind lediglich die anfallenden Sitzungsgelder zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 9.1Mitteilungsvorlage 1.01/085/24-29 (Benennung für den Ausschuss der Kommunalen Sicherheit und Bevölkerungsschutz)Zur Vorlage · 1.01/085/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über die Neubesetzung von Fachvertretern im Ausschuss für Kommunale Sicherheit und Bevölkerungsschutz informiert. Mit der Drucksache 1.01/085/24-29 geht es um die Benennung von Vertretern des Deutschen Roten Kreuz e.V. (DRK) für dieses Gremium.
Nach Angaben in der Vorlage hat das DRK im Zuge einer Neubesetzung entsprechende Nachfolger bestimmt. Konkret werden Dr. Christoph Kling als ordentliches beratendes Mitglied sowie Christian Brand als stellvertretendes beratendes Mitglied vorgeschlagen. Die Benennung erfolgt in ihrer Funktion als Fachvertreter des DRK für den genannten Ausschuss.
Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme durch das Gremium vorgesehen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese personelle Änderung zu erwarten. Der entsprechende Tagesordnungspunkt ist für die Sitzung am 3. September 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde