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Vorlage

Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO

2/189/24-29 08.07.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtrat der Stadt Worms wird im Rahmen der Sitzung am 26. August 2026 über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2/189/24-29 dient der Entscheidung über Leistungen, die von Privatpersonen, Firmen, Institutionen, Vereinen und Stiftungen zu den in der Anlage aufgeführten Anlässen und Verwendungszwecken bereitgestellt werden.

Gemäß der Gemeindeordnung ist die Stadtverwaltung befugt, solche Zuwendungen zur Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben einzubergen. Während die Einwerbung und Entgegennahme von Angeboten der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters sowie der Beigeordneten unterliegt, liegt die Entscheidung über die Annahme, Vermittlung und Verwendung bei dem Stadtrat, sofern die Wertgrenze von 10.000 Euro überschritten wird. Da die eingegangenen Zuwendungen diesen Betrag übersteigen, ist der Stadtrat als zuständiges Gremium einzubeziehen.

Die Vorlage legt dar, dass die Zuwender Sach- und Geldleistungen in Form unentgeltlicher Zuwendungen oder Sponsoringleistungen zur Verfügung stellen. Dabei werden auch etwaige besondere Beziehungsverhältnisse zwischen den Zuwendern und der Stadt Worms offengelegt. Finanziell handelt es sich um zweckgebundene Mittel, die den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet werden, wobei mögliche Folgekosten entstehen können. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung sowie auf den Klimaschutz werden in der Vorlage als nicht vorhanden angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

  • Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/189/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO)

Beratungsfolge