23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
Tagesordnung
- 10Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadt Worms Beteiligungs-GmbH (AR SWB) und deren Nachrückkandidierende
- 10Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadt Worms Beteiligungs-GmbH (AR SWB) und deren NachrückkandidierendeZur Vorlage · TEIL/001-1/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms wird im Rahmen der Beschlussvorlage TEIL/001-1/24-29 über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadt Worms Beteiligungs-GmbH für die restliche Wahlperiode 2024–2029 beraten. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass die Wahl der Mitglieder offen stattfindet, was eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl darstellt.
Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Stadt Worms Beteiligungs-GmbH insgesamt 17 Personen als ordentliche Aufsichtsratsmitglieder sowie 17 Nachrückkandidierende vor. Die Nachrückkandidierenden sind gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht zur persönlichen Vertretung der ordentlichen Mitglieder berechtigt, sondern werden bei einem endgültigen Ausscheiden der ordentlichen Mitglieder durch die Gesellschafterversammlung gewählt.
Die Größe des Gremiums bleibt unverändert, wie bereits im Juli 2024 durch den Ältestenrat beschlossen wurde. Der Oberbürgermeister nimmt als Vertreter der Stadt aufgrund der Zuordnung der Gesellschaft zu seinem Dezernatsbereich automatisch den Vorsitz im Aufsichtsrat ein. Die weiteren Mitglieder werden grundsätzlich aus dem Kreis der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses vorgeschlagen. Die Verwaltung gibt an, dass die vorliegende Vorlage keine finanziellen Auswirkungen hat und keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz mit sich bringt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 11Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsbau GmbH Worms (AR WBW) und deren Nachrückkandidierende
- 11Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsbau GmbH Worms (AR WBW) und deren NachrückkandidierendeZur Vorlage · TEIL/002-1/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms berät über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsbau GmbH Worms für die verbleibende Dauer der Wahlperiode 2024–2029 sowie über deren Nachrückkandidierende. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Wahl offen durchgeführt wird, was eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl darstellt.
Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau GmbH Worms zehn Personen als ordentliche Aufsichtsratsmitglieder sowie entsprechende Nachrückkandidierende vor. Die Notwendigkeit dieser Neuwahlen ergibt sich aus veränderten Stärkeverhältnissen im Stadtrat, die durch den Austritt aus der Fraktion „Worms will weiter“ und den Eintritt in die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ entstanden sind. Ziel ist die Aufrechterhaltung der Spiegelbildlichkeit in den Gremien.
Die Größe des Aufsichtsrates ist auf insgesamt zwölf Personen festgelegt. Der Vorsitzende des Gremiums ist der zuständige Dezernat der Stadt Worms, der die Stadt Worms im Aufsichtsrat vertritt. Zudem ist gemäß Gesellschaftsvertrag vorgesehen, dass der Betriebsrat einen Vertreter in den Aufsichtsrat entsendet. Die vorgeschlagenen Mitglieder müssen so zusammengesetzt sein, dass mindestens die Hälfte der Gremienmitglieder aus Ratsmitgliedern besteht. Nachrückkandidierende werden gemäß den geltenden Regelungen erst bei einem endgültigen Ausscheiden der ordentlichen Mitglieder durch die Gesellschafterversammlung gewählt. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12Ergänzungswahl für den Bildungs- und Schulträgerausschuss
- 12Ergänzungswahl für den Bildungs- und SchulträgerausschussZur Vorlage · 1.01/100/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat wird im Rahmen der Sitzung am 26. August 2026 über eine personelle Ergänzung im Bildungs- und Schulträgerausschuss informiert. Gegenstand der Mitteilungsvorlage 1.01/100/24-29 ist die Entsendung eines neuen Vertreters der Lehrkräfte des Förderzentrums in das Gremium.
Hintergrund der Neubesetzung ist der anstehende Ruhestand einer bisherigen Vertreterin zum 1. August 2026. Die zuständige Fachabteilung des Bereichs Soziales, Jugend und Wohnen hat die Nachfolge mit der Entsendung eines Lehrers des Förderzentrums als Lehrervertreter gemeldet. Der Stadtrat nimmt diese personelle Änderung zur Kenntnis.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung, den Klimaschutz oder die Luftqualität festgestellt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12.1Ergänzungswahl für den Jugendhilfeausschuss
- 12.1Ergänzungswahl für den JugendhilfeausschussZur Vorlage · 1.01/103/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms wird im Rahmen der Beschlussvorlage 1.01/103/24-29 über eine Ergänzungswahl für den Jugendhilfeausschuss beraten. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung eines Mandats im Jugendhilfeausschuss, welche durch ein Schreiben vom 27. Juli 2026 mitgeteilt wurde.
Der vorliegende Antrag sieht vor, ein ordentliches Mitglied für die verbleibende Dauer der Wahlperiode 2024–2029 zu wählen. Als Nachrücker wurde durch die Stadtratsfraktion Worms will weiter ein Mitglied vorgeschlagen.
Zudem wird beantragt, dass die Wahl für dieses Mandat offen stattfindet, was eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl darstellt. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz oder die demografische Entwicklung werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 13Petition - "Parkplatzsituation Banatstr. Worms-Ibersheim"
- 13Petition - "Parkplatzsituation Banatstr. Worms-Ibersheim"Zur Vorlage · 1.01/101/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Stadtrat liegt eine Mitteilungsvorlage zur Kenntnisnahme vor, die eine Petition bezüglich der Parkplatzsituation in der Banatstraße in Worms-Ibersheim behandelt. Der Beschlussantrag sieht vor, dass der Stadtrat sowohl die Petition als auch die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
Die Verwaltung führt in ihrer Stellungnahme aus, dass das Parken auf dem Gehweg gemäß der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten ist, sofern keine entsprechende Beschilderung vorliegt. Eine solche Beschilderung, die das Parken auf dem Gehweg erlauben würde, könne aufgrund der vorhandenen Gehwegbreite nicht eingerichtet werden. Die zuständige Fachabteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung weist darauf hin, dass die aktuelle Parksituation dazu führt, dass Fußgänger, etwa Kinder oder Personen mit Rollatoren, auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Es wird erläutert, dass die Behörde an den Vollzug der gesetzlichen Vorschriften gebunden ist. Bei Verstößen gegen die erforderliche Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern, die für die Durchfahrt von Einsatz- und Rettungskräften notwendig ist, besteht die Verpflichtung zum Handeln. Bisher wurden vor Ort lediglich Hinweiszettel ohne Erhebung von Verwarngeldern angebracht. Die Verwaltung plant, weiterhin anlassbezogene Kontrollen nach pflichtgemäßem Ermessen durchzuführen. Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 14Umstellung des Betriebs der KFZ-Zulassungssoftware
- 14Umstellung des Betriebs der KFZ-ZulassungssoftwareZur Vorlage · 1.05/006/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms beabsichtigt, eine Zweckvereinbarung mit dem ZIDKOR abzuschließen. Gegenstand der Vereinbarung ist der öffentlich-rechtliche Betrieb der kommunalen Anwendungsplattform für VOIS|KFZ. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umstellung der KFZ-Zulassungssoftware auf die neue VOIS-Technologie.
Der Hintergrund dieser Entwicklung liegt in der Einführung der technologischen Plattform VOIS in Rheinland-Pfalz, deren Grundstein mit dem Einsatz des Softwarebereichs MESO im Jahr 2020 gelegt wurde. Ziel ist es, Fachverfahren zentralisiert zu betreiben und die Anforderungen an die IT-Sicherheit zu erfüllen. Da das bisherige KFZ-Fachverfahren VIATO-Z durch den Hersteller ekom21 auf die VOIS-Technologie aktualisiert wird und der ZIDKOR für den Betrieb zuständig ist, ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung für die weitere Nutzung durch die Stadtverwaltung notwendig.
Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung und der Rücksendung an den ZIDKOR sowie der Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) muss der Beschluss im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen Betrag von 7.469,71 €, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12.08.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 15Unterrichtung über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2026
- 15Unterrichtung über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2026Zur Vorlage · 2/191/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30. Juni 2026 vorgelegt. Nach dem ersten Berichtswesen des laufenden Jahres wird eine Reduzierung des geplanten Jahresfehlbetrags im Ergebnishaushalt von rund 40,2 Millionen Euro auf voraussichtlich 31,5 Millionen Euro prognostiziert. Diese Entwicklung entspricht einer Verbesserung von etwa 8,7 Millionen Euro. Wesentliche Faktoren für diese Veränderung sind höhere Steuererträge, insbesondere der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, sowie Verbesserungen im Sozialetat, vor allem bei der Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe. Dem stehen gestiegene Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von etwa 5,2 Millionen Euro gegenüber, die auf Tarifsteigerungen und Personalerhöhungen zurückzuführen sind.
Im Finanzhaushalt zeigt sich eine Verbesserung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um circa 6,6 Millionen Euro, sodass dieser von rund -61,8 Millionen Euro auf voraussichtlich -55,2 Millionen Euro sinkt. Ein Haushaltsausgleich wird im Jahr 2026 nicht erreicht werden. Zur Begrenzung des Fehlbetrags besteht in beeinflussbaren Bereichen weiterhin eine Mittelsperre von 20 Prozent. Die Erlassung einer Nachtragshaushaltssatzung ist nach aktuellem Stand nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12.08.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 16Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Neubau der Bezirkssportanlage DiesterwegschulenZur Vorlage · 2/185/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/185/24-29 wird die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Neubau der Bezirkssportanlage Diesterwegschulen beantragt. Für das Haushaltsjahr 2026 soll im Bereich des Wormser Immobilienmanagements ein Betrag von 1.000.000 Euro bereitgestellt werden. Die Maßnahme ist notwendig, um Aufträge entsprechend dem Baufortschritt vorzumerken, da die baulichen Arbeiten auf dem Gelände der Diesterwegschulen voraussichtlich bis in das erste Halbjahr 2027 andauern werden.
Die Finanzierung soll durch einen Deckungsvorschlag erfolgen. Dabei können Mittel aus dem Projekt „Neubau 8-gruppige Kita Carl-Villinger-Straße“ herangezogen werden, da dort im Jahr 2026 aufgrund eines geringeren Mittelabflusses nicht die gesamte vorhandene Verpflichtungsermächtigung benötigt wird. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12.08.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 16Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Neubau der Bezirkssportanlage Diesterwegschulen
- 17Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Sanierung der Toilettenanlage Grundschule RheindürkheimZur Vorlage · 2/190/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haushaltsjahr 2026 sollen außerplanmäßige Mittel in Höhe von 500.000 Euro für die Sanierung der Toilettenanlage der Grundschule Rheindürkheim bereitgestellt werden. Die Mittel sind im Bereich des Wormser Immobilienmanagements vorgesehen. Zur Deckung dieses Bedarfs wird eine Umverteilung bestehender Haushaltsmittel vorgeschlagen. Dabei sollen 400.000 Euro aus dem Projekt „Bewegungsraum Karmeliter Realschule Plus“ sowie 100.000 Euro aus der Maßnahme „Trockensteigleitungen Karl-Hofmann-Schule“ genutzt werden. Die Einsparungen beim ersten Projekt ergeben sich aus Verzögerungen bei Abbruchunternehmen, während beim zweiten Projekt Kapazitätsengpässe eine Umsetzung im Jahr 2026 verhindern.
Die Sanierung der Toilettenanlage ist aufgrund des baulichen und hygienischen Zustands, insbesondere wegen veralteter Elektroinstallationen, defekter Fliesen und maroder Leitungen, geplant. Im Zuge der Maßnahme soll die Anlage versetzt und barrierefrei neu errichtet werden. Die dadurch freiwerdende Fläche am Schulgebäude soll anschließend als überdachter Bereich für den Pausenhof genutzt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, den Beschlussantrag zur Bereitstellung der Mittel anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12.08.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 17Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Sanierung der Toilettenanlage Grundschule Rheindürkheim
- 18Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für GrunderwerbZur Vorlage · 2/194/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2/194/24-29 sieht die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Finanzhaushalt für das Jahr 2026 vor. Konkret beantragt die Stadtverwaltung für die Kostenstelle 7.01, welche die Bereiche Grundstücke und Stadtentwicklung umfasst, eine Summe von 3.200.000,00 EUR für den Bereich Grunderwerb. Über diese Mittel soll im Rahmen des Projekts 701/07/00029 sofort verfügt werden können.
Die Deckung dieser Mittel soll durch Mehreinzahlungen im Finanzhaushalt 2026 erfolgen, die aus dem Sondervermögen Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur stammen. Mit der Bereitstellung der Mittel ist verbunden, dass die Maßnahme Neubau Feuerwache Nord ebenfalls über dieses Sondervermögen finanziert wird.
Der Antrag sieht vor, dass der Stadtrat dem Beschluss aufgrund einer Eilbedürftigkeit in diesem Ausnahmefall ohne vorherige Beratung durch den Haupt- und Finanzausschuss zustimmt, sofern die Zustimmung zur Beschlussvorlage 7/044/24-29 vorliegt. Hintergrund der Mittelbereitstellung ist ein geplanter Grundstückskauf im Jahr 2026, über den im nicht-öffentlichen Teil der Stadtratssitzung entschieden werden soll. Die zuständige Fachabteilung weist darauf hin, dass die Grundstücksangelegenheiten gemäß der Geschäftsordnung der Stadt Worms der Nichtöffentlichkeit unterliegen.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 18Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Grunderwerb
- 19Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO
- 19Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemOZur Vorlage · 2/189/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms wird im Rahmen der Sitzung am 26. August 2026 über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2/189/24-29 dient der Entscheidung über Leistungen, die von Privatpersonen, Firmen, Institutionen, Vereinen und Stiftungen zu den in der Anlage aufgeführten Anlässen und Verwendungszwecken bereitgestellt werden.
Gemäß der Gemeindeordnung ist die Stadtverwaltung befugt, solche Zuwendungen zur Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben einzubergen. Während die Einwerbung und Entgegennahme von Angeboten der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters sowie der Beigeordneten unterliegt, liegt die Entscheidung über die Annahme, Vermittlung und Verwendung bei dem Stadtrat, sofern die Wertgrenze von 10.000 Euro überschritten wird. Da die eingegangenen Zuwendungen diesen Betrag übersteigen, ist der Stadtrat als zuständiges Gremium einzubeziehen.
Die Vorlage legt dar, dass die Zuwender Sach- und Geldleistungen in Form unentgeltlicher Zuwendungen oder Sponsoringleistungen zur Verfügung stellen. Dabei werden auch etwaige besondere Beziehungsverhältnisse zwischen den Zuwendern und der Stadt Worms offengelegt. Finanziell handelt es sich um zweckgebundene Mittel, die den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet werden, wobei mögliche Folgekosten entstehen können. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung sowie auf den Klimaschutz werden in der Vorlage als nicht vorhanden angegeben.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 2Wahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
- 2Wahl der Mitglieder des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 1.01/002-1/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird im Rahmen der Beschlussvorlage 1.01/002-1/24-29 über die Neubesetzung des Haupt- und Finanzausschusses für die verbleibende Dauer der Wahlperiode 2024–2029 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, 17 Personen als ordentliche sowie stellvertretende Mitglieder für diesen Ausschuss zu wählen. Dabei wird beantragt, von dem Grundsatz der geheimen Wahl abzuweichen und die Wahl offen durchzuführen.
Die Notwendigkeit dieser Neuwahlen ergibt sich laut der Stadtverwaltung aus veränderten Stärkeverhältnissen im Stadtrat. Diese sind auf den Austritt eines Ratsmitglieds aus der Fraktion „Worms will weiter“ sowie den gleichzeitigen Eintritt in die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zurückzuführen. Ziel der Neubesetzung ist es, die Spiegelbildlichkeit der Fraktionsstärken in den Ausschüssen wiederherzustellen.
Die rechtliche Grundlage für die Bildung und Besetzung der Ausschüsse bildet die Gemeindeordnung. Der betreffende Ausschuss ist ausschließlich mit Ratsmitgliedern zu besetzen. Die Wahlvorschläge für die Besetzung der 17 Sitze wurden bereits von den im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen eingereicht. Die Durchführung der Wahl soll gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung erfolgen, wobei bei mehreren Wahlvorschlägen das Prinzip der Verhältniswahl zur Anwendung kommt. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 20Umsetzung der erweiterten Landesförderung in der Schulsozialarbeit gem. § 13a SGB VIIIZur Vorlage · 5/073/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Erweiterung der Schulsozialarbeit an Grundschulen sowie an der Geschwister-Scholl-Schule vor. Basierend auf den neuen Landesförderrichtlinien für Rheinland-Pfalz gemäß § 13a SGB VIII soll die Schulsozialarbeit an den Grundschulen ab dem Schuljahr 2027/2028 unbefristet um zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) aufgestockt werden. Zudem ist eine Erweiterung der Schulsozialarbeit an der Geschwister-Scholl-Schule um 0,25 VZÄ bereits ab dem Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.
Diese Maßnahme ermöglicht die Nutzung erweiterter Fördermittel des Landes, da nun auch Grundschulen in herausfordernder Lage sowie Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen förderfähig sind. Durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Wormser Schulen steigt der Bedarf an sozialpädagogischer Begleitung. Im Rahmen einer Neuverteilung und Aufstockung soll der Fachdienst Soziale Arbeit an Grundschulen von bisher vier auf insgesamt sechs Vollzeitstellen erweitert werden. Der Fokus liegt dabei verstärkt auf Ganztagsschulen sowie Schulen mit besonderem Bedarf, darunter die Ernst-Ludwig-, Karmeliter-, Neusatz-, Pestalozzi- und Westend-Grundschule.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12.08.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.06.2026 · gemeinsame Sitzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses und des Jugendhilfeauschusses
- 20Umsetzung der erweiterten Landesförderung in der Schulsozialarbeit gem. § 13a SGB VIII
- 2.1Bestätigung der Besetzung der HaushaltskonsolidierungskommissionZur Vorlage · 1.01/044-1/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms wird im Rahmen der Sitzung am 26. August 2026 über die Besetzung der Haushaltskonsolidierungskommission für die verbleibende Dauer der Wahlperiode 2024–2029 entscheiden. Der vorliegende Beschlussantrag sieht die Bestätigung der in einer Liste aufgeführten Personen für dieses Gremium vor.
Hintergrund der Vorlage ist eine Veränderung der Stärkeverhältnisse im Stadtrat. Durch den Austritt eines Ratsmitglieds aus der Fraktion „Worms will weiter“ und den gleichzeitigen Eintritt in die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ ist eine Neubesetzung erforderlich geworden, um die Spiegelbildlichkeit der Fraktionen in den Ausschüssen gemäß der Geschäftsordnung der Haushaltskonsolidierungskommission 2024–2033 zu gewährleisten. Das Gremium ist laut Geschäftsordnung mit 17 Stadtratsmitgliedern besetzt, die zugleich Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sind und über Stimmrecht verfügen.
Die Umsetzung der Maßnahme ist mit finanziellen Auswirkungen verbunden, da die Auszahlung von Sitzungsgeldern vorgesehen ist. Die entsprechenden Mittel sind in der Kostenstelle 00000. 40000 vorhanden. Die Vorlage enthält zudem keine Angaben zu Auswirkungen auf die demografische Entwicklung, den Klimaschutz oder die Luftqualität.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 2.1Bestätigung der Besetzung der Haushaltskonsolidierungskommission
- 21Kindertagesstättenbedarfsplanung 2026Zur Vorlage · 5/078/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über den Bericht zur Kindertagesstättenbedarfsplanung 2026 entscheiden. Die Vorlage, die bereits vom Jugendhilfeausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen wurde, umfasst die aktuellen Platzangebote sowie die grundsätzlichen Maßnahmenplanungen.
Die Planung folgt der Struktur aus dem Jahr 2022, wobei die Datenstruktur durch die Nutzung der Plattformen KIDZ und Kitanavi stetig weiterentwickelt wird. Der Bericht zeigt eine Versorgungslage auf, bei der die Quote für Kinder über zwei Jahren bei 87 % liegt, während sie für Kinder unter zwei Jahren 7 % beträgt. Im Vergleich zum rechnerischen Bedarf ergibt sich daraus ein Fehlbetrag von etwa 276 Plätzen.
Zur Deckung des Bedarfs sieht die Maßnahmenplanung insgesamt 471 Plätze vor. Für das Jahr 2026 sind 239 Plätze vorgesehen, was unter anderem Neueröffnungen der Kitas am Fischmarkt und in der Prinz-Carl-Anlage sowie eine Erweiterung der Kita Klinikum einschließt. Ein weiterer Teil der Planung umfasst voraussichtlich 232 Plätze für das Jahr 2027.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12.08.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.06.2026 · gemeinsame Sitzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses und des Jugendhilfeauschusses
- 21Kindertagesstättenbedarfsplanung 2026
- 22Bebauungsplan S 61 A, 1. Änderung, "Speyerer Schlag" in Worms, Flur 12 1. Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans S 61 A 2. Eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- 22Bebauungsplan S 61 A, 1. Änderung, "Speyerer Schlag" in Worms, Flur 12 1. Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans S 61 A 2. Eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGBZur Vorlage · 6/098/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobiliätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur ersten Änderung des Bebauungsplans S 61 A „Speyerer Schlag“. Ziel der Vorlage ist die Korrektur einer textlichen Festsetzung bezüglich der Emissionskontingente innerhalb der Festsetzung I Nr. 3.1.
Hintergrund der Maßnahme ist ein Übertragungsfehler bei der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplans. Die Richtungssektoren und Emissionskontingente wurden fehlerhaft aus einem Lärmgutachten vom Oktober 2020 in den Text übernommen, was zu einem Widerspruch zwischen dem Textteil und der Planzeichnung führt. Da die grafische Darstellung der Sektoren bereits korrekt ist, soll durch die Änderung lediglich die Übereinstimmung von Text und Karte wiederhergestellt werden. Die Grundzüge der Planung bleiben dabei unberührt.
Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wird auf die Korrektur der spezifischen Textfestsetzung beschränkt, wobei auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet wird. Das betroffene Gebiet erstreckt sich über den Bereich zwischen der Volckmarstraße, dem Speyerer Schlag, der Bahnstrecke Mainz-Mannheim und dem Kirschgartenweg. Laut der Stadtverwaltung entstehen durch die Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 11.08.2026 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 3Wahl der Mitglieder des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 3Wahl der Mitglieder des Bau- und MobilitätsausschussesZur Vorlage · 1.01/003-1/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms wird im Rahmen der Sitzung am 26. August 2026 über die Neubesetzung des Bau- und Mobilitätsausschusses entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Wahl der Ausschussmitglieder offen stattfindet, was eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl darstellt.
Gegenstand des Antrags ist die Wahl von 17 Personen als ordentliche und stellvertretende Mitglieder für die verbleibende Dauer der Wahlperiode 2024–2029. Die Notwendigkeit dieser Neuwahlen ergibt sich laut der Verwaltung aus veränderten Stärkeverhältnissen im Stadtrat. Diese sind auf den Austritt eines Ratsmitglieds aus der Fraktion „Worms will weiter“ sowie den gleichzeitigen Eintritt in die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zurückzuführen. Ziel der Neubesetzung ist es, die Spiegelbildlichkeit der politischen Zusammensetzung in den Ausschüssen wiederherzustellen.
Die rechtliche Grundlage für die Bildung und Besetzung des Ausschusses bildet die Gemeindeordnung. Der Stadtrat hatte bereits in seiner Sitzung vom 9. Juli 2024 beschlossen, den Bau- und Mobilitätsausschuss mit 17 Mitgliedern ausschließlich aus Ratsmitgliedern zu besetzen. Die politischen Gruppen haben hierfür entsprechende Wahlvorschläge eingereicht. Die Durchführung der Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, wobei bei mehreren Wahlvorschlägen das Prinzip der Verhältniswahl zur Anwendung kommt. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 4Wahl der Mitglieder des Bildungs- und Schulträgerausschusses
- 4Wahl der Mitglieder des Bildungs- und SchulträgerausschussesZur Vorlage · 1.01/005-1/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms wird im Rahmen der Beschlussvorlage 1.01/005-1/24-29 über die Neubesetzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses für die restliche Dauer der Wahlperiode 2024–2029 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die Wahl der Mitglieder offen stattfindet, was eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl darstellt.
Gegenstand des Antrags ist die Wahl von 17 Personen als ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Ausschusses gemäß einer beigefügten Liste. Die Notwendigkeit dieser Neuwahlen ergibt sich laut der Verwaltung aus veränderten Stärkeverhältnissen im Stadtrat, die durch den Austritt aus der Fraktion „Worms will weiter“ und den Eintritt in die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ entstanden sind. Ziel ist es, die Spiegelbildlichkeit der politischen Zusammensetzung in den Ausschüssen beizubehalten.
Die Zusammensetzung des Ausschusses umfasst neben den durch die politischen Gruppen vorgeschlagenen Mitgliedern auch die Entsendungen von Lehrkräften, Elternvertreterinnen und -vertretern sowie Vertreter der Industrie- und Handelskammer und des Deutschen Gewerkschaftsbundes als stimmberechtigte Mitglieder. Zudem sind beratende Mitglieder des Jugendparlaments und der Stadt-Schülervertretung vorgesehen. Die bisherige Regelung zur Entsendung dieser Vertreter bleibt für den restlichen Zeitraum der Wahlzeit unverändert bestehen. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 5Wahl der Mitglieder des InnenstadtausschussesZur Vorlage · 1.01/007-1/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms wird im Rahmen der Beschlussvorlage 1.01/007-1/24-29 über die Neubesetzung des Innenstadtausschusses für die verbleibende Dauer der Wahlperiode 2024–2029 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die Wahl der Mitglieder offen stattfindet, was eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl darstellt.
Die Notwendigkeit einer Neuwahl ergibt sich laut der Verwaltung aus veränderten Stärkeverhältnissen im Stadtrat. Diese sind durch den Austritt eines Mitglieds aus der Fraktion „Worms will weiter“ sowie den Eintritt in die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ entstanden. Ziel der Neubesetzung ist es, die Spiegelbildlichkeit der politischen Zusammensetzung in den Ausschüssen beizubehalten.
Der Innenstadtausschuss ist als gemischter Ausschuss konzipiert, der aus insgesamt 17 Mitgliedern besteht. Dabei soll mindestens die Hälfte der Mitglieder aus dem Stadtrat bestehen, während die restlichen Plätze mit weiteren wählbaren Bürgerinnen und Bürgern besetzt werden können. Die im Dokument aufgeführten Wahlvorschläge der im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen dienen als Grundlage für die Wahl. Die Durchführung der Wahl soll gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung erfolgen, wobei bei mehreren Wahlvorschlägen das Prinzip der Verhältniswahl zur Anwendung kommt. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 5Wahl der Mitglieder des Innenstadtausschusses
- 6Wahl der Mitglieder des Gremiums "Regionaltag Rheinhessen"Zur Vorlage · 1.01/013-1/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms soll über die Wahl der Mitglieder für das Gremium „Regionaltag Rheinhessen“ für die restliche Dauer der Wahlperiode 2024–2029 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Wahl in offener Form stattfindet, was eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl darstellt. Es sollen neun Personen als ordentliche sowie stellvertretende Mitglieder der Stadt Worms in den Regionaltag entsandt werden, wobei die entsprechenden Wahlvorschläge der politischen Gruppen bereits vorliegen.
Die Notwendigkeit einer Neuwahl ergibt sich laut Verwaltung aus veränderten Stärkeverhältnissen im Stadtrat, die durch den Austritt aus der Fraktion „Worms will weiter“ und den Eintritt in die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ entstanden sind. Ziel ist es, die Spiegelbildlichkeit der Fraktionen in den Ausschüssen beizubehalten. Der Regionaltag Rheinhessen, der seit dem 1. Januar 2019 besteht, umfasst die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie die kreisfreien Städte Mainz und Worms. Das Gremium dient dem Ausbau der Zusammenarbeit zwischen diesen Gebietskörperschaften. Die Sitzverteilung im Regionaltag erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes. Mit der Wahl der Mitglieder wird die Vertretung der Stadt Worms in diesem regionalen Netzwerk für die laufende Wahlperiode sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 6Wahl der Mitglieder des Gremiums "Regionaltag Rheinhessen"
- 7Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-NaheZur Vorlage · 1.01/014-1/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms soll im Rahmen der Sitzung am 26. August 2026 über die Wahl der Vertreter für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die Wahl offen stattfindet, was eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl darstellt.
Gegenstand der Wahl ist die Besetzung von fünf Mitgliedern sowie deren Stellvertretern für die restliche Dauer der Wahlperiode 2024–2029. Neben dem Oberbürgermeister, der als geborenes Mitglied in der Regionalvertretung vertreten ist, entsendet die Stadt Worms fünf weitere Personen. Die Notwendigkeit einer Neuwahl ergibt sich laut der Verwaltung aus veränderten Stärkeverhältnissen im Stadtrat, die durch den Austritt aus der Fraktion „Worms will weiter“ und den Eintritt in die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ entstanden sind. Ziel ist es, die Spiegelbildlichkeit der politischen Zusammensetzung in den Gremien aufrechtzuerhalten.
Die im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen haben hierzu Wahlvorschläge eingereicht. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach den Vorgaben des § 45 der Gemeindeordnung. Bei einem einzelnen Wahlvorschlag erfolgt die Entscheidung durch Abstimmung über die vorgeschlagenen Personen. Sollten mehrere Vorschläge vorliegen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wobei die Zuteilung der Sitze gemäß den entsprechenden Regelungen des Kommunalwahlgesetzes erfolgt. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 7Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe
- 8Benennung der Stadtratsmitglieder für den Beirat für Migration und IntegrationZur Vorlage · 1.01/047-1/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms soll im Rahmen der Beschlussvorlage 1.01/047-1/24-29 über die Benennung von Mitgliedern für den Beirat für Migration und Integration entscheiden. Der Antrag sieht vor, für die verbleibende Dauer der Wahlperiode 2024–2029 fünf der in einer beigefügten Liste aufgeführten Stadtratsmitglieder als ordentliche oder stellvertretende Mitglieder in den Beirat zu berufen.
Die Notwendigkeit dieser Neubesetzung ergibt sich laut der Verwaltung aus veränderten Stärkeverhältnissen im Stadtrat. Diese sind durch den Austritt eines Mitglieds aus der Fraktion „Worms will weiter“ und den gleichzeitigen Eintritt in die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ entstanden. Die Neubenennung dient dazu, die Spiegelbildlichkeit der Fraktionen in den Ausschüssen beizubehalten. Die Satzung über den Beirat für Migration und Integration erlaubt es zudem, neben den gewählten Beiratsmitgliedern weitere Personen zu berufen.
Mit der Umsetzung der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Ebenso werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung, den Klimaschutz oder das Stadtklima festgestellt. Die Entscheidung steht für die Sitzung am 26. August 2026 zur Disposition.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 8Benennung der Stadtratsmitglieder für den Beirat für Migration und Integration
- 9Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms in den Gesellschafterausschuss der Entsorgungsgesellschaft Worms mbH
- 9Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms in den Gesellschafterausschuss der Entsorgungsgesellschaft Worms mbHZur Vorlage · 1.01/048-1/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms soll über die Wahl der Vertreter für den Gesellschafterausschuss der Entsorgungsgesellschaft Worms mbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Wahl offen durchgeführt wird, was eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl darstellt.
Der Antrag umfasst die Vorschläge für sechs Mitglieder sowie deren Stellvertreter für die verbleibende Dauer der Wahlperiode 2024–2029. Die Notwendigkeit dieser Neuwahlen ergibt sich aus veränderten Stärkeverhältnissen im Stadtrat, die durch den Austritt aus der Fraktion „Worms will weiter“ und den Eintritt in die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ entstanden sind. Ziel der Neubesetzung ist es, die Spiegelbildlichkeit der politischen Zusammensetzung in den Ausschüssen beizubehalten.
Der Gesellschafterausschuss setzt sich insgesamt aus sieben Personen zusammen, wobei der Vorsitz durch den Oberbürgermeister übernommen wird. Die weiteren sechs Mitglieder werden aus der Mitte des Stadtrates gewählt. Die im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen haben hierfür bereits Wahlvorschläge eingereicht. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach den Vorgaben der Gemeindeordnung. Bei einem einzelnen Wahlvorschlag ist eine Abstimmung über diesen Vorschlag erforderlich, wobei die Personen bei Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder als gewählt gelten. Sollten mehrere Wahlvorschläge vorliegen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde