Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 94Abs. 3 GemO
✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird am 29. Oktober 2025 über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entschieden. Die Beschlussvorlage 2/119/24-29 beantragt die Zustimmung zur Annahme oder Vermittlung der in den Anlagen aufgeführten Leistungen.
Die rechtliche Grundlage für das Einwerben solcher Mittel ist die Gemeindeordnung, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben dazu berechtigt. Gemäß einer Beschlussfassung des Stadtrats aus dem Jahr 2008 obliegt die Entscheidung über Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro dem Haupt- und Finanzausschuss. Die Vorlage legt fest, dass alle maßgeblichen Tatsachen, insbesondere der Verwendungszweck sowie etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen den Gebern und der Stadt, offenzulegen sind.
Die Zuwendungen werden von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen und Vereinen für spezifische Anlässe in Form von Geld- oder Sachleistungen erbracht. Finanziell resultiert daraus die Bereitstellung zweckgebundener Mittel auf den jeweiligen Kostenstellen des Haushaltsplans. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen mögliche Folgekosten verbunden sein können.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.10.2025kein Ergebnis hinterlegt