Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage 5/035/24-29 ( 1. Änderungssatzung zur "Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag (Kindertagespflegesatzung))Zur Vorlage · 5/035/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Worms plant die erste Änderungssatzung zur „Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag“. Die Neuregelung ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Im Zentrum der Vorlage steht die Anpassung der Förderleistung für Kindertagespflegepersonen sowie die Änderung der Kostenbeiträge für Eltern.
Die derzeitige durchschnittliche Förderleistung von 6,00 Euro pro Stunde soll auf 6,65 Euro angehoben werden. Als Gründe werden die gestiegenen Lebenshaltungskosten seit 2022 sowie die Anpassung des steuerlichen Freibetrags für Sachkosten angeführt. Die vorgeschlagene Erhöhung stellt eine Orientierung an den umliegenden Jugendamtsbezirken dar, in denen die Förderleistungen zwischen 6,40 und 7,00 Euro liegen.
Zusätzlich zur Erhöhung der Leistungen sollen die Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege um etwa 10 Prozent angepasst werden. Bei stabilen Betreuungszahlen wird ein maximaler Mehraufwand für den Haushalt von bis zu 200.000 Euro pro Jahr erwartet, während durch die angepassten Beiträge Mehreinnahmen von rund 13.800 Euro prognostiziert werden. Der Entscheidungsprozess umfasst Beratungen im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss, bevor der Stadtrat über die Satzungsänderung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 10Beschlussvorlage 4/015/24-29 (Festlegung der Honorarsätze für die freien Mitarbeitenden der Lucie-Kölsch-Musikschule der Stadt Worms)Zur Vorlage · 4/015/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Honorarsätze für freie Mitarbeitende der Lucie-Kölsch-Musikschule vorgelegt. Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Vergütungen für eine Unterrichtsstunde von 45 Minuten geändert werden. Für Musiklehrkräfte mit einem abgeschlossenen Studium wird ein Satz von 32,00 Euro vorgeschlagen, während für Lehrkräfte ohne Studienabschluss, wie etwa Musikstudierende, 25,00 Euro vorgesehen sind. In begründeten Einzelfällen kann nach Absprache mit dem zuständigen Dezernenten ein Honorar von bis zu 38,00 Euro vereinbart werden. Die bisher geltenden Sätze liegen bei 29,00 Euro für Lehrkräfte mit Studium und 24,00 Euro für Lehrkräfte ohne Studienabschluss.
Die Anpassung folgt einer Regelung aus dem Jahr 2019, die eine regelmäßige Überprüfung der Honorarsätze vorsieht. Die Vorlage begründet die Erhöhung mit der Notwendigkeit, die Qualität des Unterrichtsangebots und die langfristige Verfügbarkeit von Lehrkräften sicherzustellen. Aktuell sind an der Musikschule 38 Lehrkräfte tätig, wovon 15 auf Honorarbasis arbeiten. Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2026 werden auf etwa 8.000 Euro geschätzt und sind bereits in die Haushaltsplanung aufgenommen worden. Der Entwurf wird im Herbst 2025 nacheinander im Bildungs- und Schulträgerausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Stadtrat beraten und entschieden.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 08.10.2025 · Sitzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses
- 11Beschlussvorlage 5/033/24-29 (Neufestsetzung des Förderkennwerts im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen für Neu- oder Erweiterungsbauten von Kindertageseinrichtungen freier Träger)Zur Vorlage · 5/033/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat soll über die Neufestsetzung eines Förderkennwerts für den Neubau und die Erweiterung von Kindertageseinrichtungen freier Träger entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 einen maximalen Förderkennwert in Höhe von 55.750 Euro brutto pro Platz festzulegen. Dieser Wert definiert die maximalen Baukosten pro neu geschaffenen Betreuungsplatz im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen.
Die Empfehlung zur Festsetzung dieses Kennwerts wurde bereits vom Jugendhilfeausschuss sowie vom Haupt- und Finanzausschuss ausgesprochen. Die Ermittlung des Betrags erfolgte durch das Wormser Immobilienmanagement auf Grundlage aktueller Maßnahmen, unter anderem bei den Kindertagesstätten Am BIZ, Sonnenblumen, Prinz-Carl-Anlage und Carl-Villinger-Straße. Die Neufestsetzung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Förderrichtlinien alle drei Jahre.
Die finanziellen Auswirkungen hängen von den jeweiligen Bauprojekten ab, da die Kosten für Neu- oder Erweiterungsbauten weiterhin im Einzelfall kalkuliert, begründet und durch die städtischen Gremien beschlossen werden müssen. Die Förderung orientiert sich dabei an einem festgelegten Baustandard.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 12Beschlussvorlage 5/039/24-29 (Projektverlängerung "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ")Zur Vorlage · 5/039/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Verlängerung des Projekts „weichenstellung:zukunft“ beraten, das im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ durchgeführt wird. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, beim Fördermittelgeber einen Antrag auf Verlängerung des Projektzeitraums vom 1. Juli 20<0xC2>6 bis zum 30. September 2028 zu stellen. Das Projekt, welches bereits seit Februar 2023 läuft, konzentriert sich auf die Sozialräume Neuhausen-Ost und Nordend mit dem Ziel, die Integration von Erwachsenen in den Arbeitsmarkt sowie die Stärkung der lokalen Wirtschaft zu fördern.
Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit der Volkshochschule Worms und dem Caritasverband Worms durch verschiedene Säulen, darunter Beratungsstellen, Sprachangebote, berufliche Qualifizierungen sowie die Unterstützung des lokalen Gewerbes. Finanziell beläuft sich die geplante Ausgabenmenge für den beantragten Verlängerungszeitraum auf rund 1,41 Millionen Euro. Davon trägt die Stadt Worms einen nominalen Eigenanteil von etwa 71.242 Euro.
Seit Projektbeginn im Jahr 2023 wurden 259 Personen als Teilnehmende erfasst, wobei 39 Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung vermittelt werden konnten. Ein wesentlicher Bestandteil der künftigen Entwicklung wird die räumliche Verortung des Projekts im neuen Quartierszentrum „LiNo“ im Nordend sein, welches voraussichtlich Mitte 2027 bezugsfertig wird und Raum für die Projektangebote bieten soll.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 13Beschlussvorlage 5/032/24-29 (Beauftragung Durchführung des Jugendtreffangebotes Eisbachtal)Zur Vorlage · 5/032/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Fortführung des Jugendtreffangebots „Jugendtreff Eisbachtal“ entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Regionale Diakonie Rheinhessen mit der Durchführung des Angebots für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 zu beauftragen. Sowohl der Jugendhilfeausschuss als auch der Haupt-<0xE2><0x80><0xAF>und Finanzausschuss haben diese Beauftragung bereits empfohlen.
Die Entscheidung folgt auf ein Interessenbekundungsverfahren, in dem die Regionale Diakonie Rheinhessen als einziger Träger eine Bewerberkonzeption eingereicht hat, welche die Anforderungen der Verwaltung erfüllt. Das Angebot umfasst weiterhin drei wöchentliche Öffnungstage. Dabei wird die Öffnungszeit am Freitag auf 21:00 Uhr verlängert. Zusätzlich soll zwei Stunden pro Woche aufsuchende Jugendarbeit an informellen Treffpunkten, wie etwa dem Rewe-Parkplatz in Horchheim, stattfinden, um Jugendliche an das Angebot zu binden.
Um die personelle Einsatzfähigkeit auch bei Krankheits- oder Urlaubszeiten sicherzustellen und dem Bedarf gerecht zu werden, ist der Einsatz von zwei pädagogischen Fachkräften sowie einer unterstützenden Kraft vorgesehen. Das Gesamtauftragsvolumen für den Zeitraum 2026 bis 2029 beläuft sich auf maximal 404.490,03 Euro. Für das Jahr 2026 sind bereits Mittel in Höhe von maximal 95.000 Euro in der Haushaltsplanung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 14Beschlussvorlage 5/041/24-29 (Vergabe Betrieb und Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in der Bensheimer Straße)Zur Vorlage · 5/041/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Vergabe des Betriebs und der Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende und Flüchtlinge in der Bensheimer Straße 60 an den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Kreisverband Worms-Alzey. Der Auftrag umfasst die soziale Betreuung von bis zu 200 Bewohnern, darunter männliche Einzelpersonen sowie Frauen und Familien, und beinhaltet zudem einen Pförtnerdienst in den Abend- und Nachtstunden.
Der Leistungszeitraum ist auf die Jahre vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 festgesetzt. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens wurde lediglich ein Angebot eingereicht. Die angebotene Gesamtsumme für den genannten Zeitraum beläuft sich auf 2.081.608 Euro. Die Stadtverwaltung begründet die beabsichtigte Vergabe mit der bisherigen Zusammenarbeit und den Erfahrungen im Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften durch den ASB. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 15Beschlussvorlage BOB/012/24-29 (Touristiche Unterrichtungstafeln SchUM)Zur Vorlage · BOB/012/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Umsetzung von touristischen Unterrichtungstafeln für die SchUM-Städte Speyer, Worms und Mannheim. Die Verwaltung soll dazu einen von zwei vorgeschlagenen Standorten an der A61 realisieren. Die möglichen Plätze wurden von der Autobahnmeisterei Gau-Bickelheim geprüft, wobei aufgrund bestehender Beschilderungen nur zwei Optionen umsetzbar sind: ein Standort auf der A61 in Richtung Speyer zwischen den Anschlussstellen Gundersheim und Worms-Mörstadt sowie ein Standort auf der A61 in Richtung Koblenz zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Anschlussstelle Worms-Zentrum.
Die Kosten für eine solche Unterrichtungstafel belaufen sich auf etwa 35.500 Euro pro Standort. Dieser Betrag umfasst die Produktion, das Fundament, die Aufstellung, die Absicherung sowie die jährliche Kontrolle der Standfestigkeit durch die zuständige Autobahnmeisterei. Die finanziellen Mittel sind im aktuellen Haushalt nicht veranschlagt und müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Nach der schriftlichen Kostenübernahmeerklärung durch die Stadt Worms wird das Verfahren an die Straßenbaubehörde der Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes übergeben, welche die Produktion und Aufstellung übernimmt. Die Genehmigungsdauer für die Tafeln beträgt 15 Jahre.
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- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · Sitzung des Kulturausschusses
- 2Beschlussvorlage 5/036/24-29 (2. Änderung der "Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten)")Zur Vorlage · 5/036/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll über die zweite Änderung der Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2026 eine Beitragsfreistellung von den Verpflegungskosten im Monat des Schuleintritts eingeführt wird. Der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits ihre Empfehlung zur Zustimmung abgegeben.
Die aktuelle Regelung ermöglicht es Kindern, die schulpflichtig werden, ihren Platz in der Kindertagesstätte bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Sommerferien ohne Kündigung zu behalten. In der Praxis kommt es jedoch vermehrt zu vorzeitigen Abmeldungen, da Eltern die pauschalierten Verpflegungskosten für den letzten Monat trotz nur weniger Betreuungstage in voller Höhe tragen müssen. Die geplante Änderung soll diese Abmeldungen verhindern und eine verlässliche Platzbelegung sowie die Planbarkeit der Personalressourcen sicherstellen.
Finanziell wird durch die Beitragsfreistellung ein jährlicher Einnahmeausfall von etwa 4.000 Euro erwartet. Die Stadtverwaltung geht jedoch davon aus, dass die Maßnahme haushaltsneutral oder vorteilhaft wirkt, da dadurch potenzielle Folgekosten durch organisatorische Anpassungen und reduzierte Erstattungen vermieden werden sollen.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses
- 3Beschlussvorlage 3.2/013/24-29 (Erlass einer Baumschutzsatzung für die Stadt Worms)Zur Vorlage · 3.2/013/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms plant die Einführung einer Baumschutzsatzung, um den Schutz von Bäumen im Stadtgebiet rechtssicher zu gestalten. Die entsprechende Beschlussvorlage wurde bereits im Umwelt- und Agrarausschuss zur Zustimmung empfohlen. Der weitere Prozess sieht eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie eine abschließende Entscheidung durch den Stadtrat vor.
Derzeit orientiert sich die Fällung von Bäumen an den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Dabei bestehen jedoch rechtliche Unsicherheiten, insbesondere hinsichtlich der Definition von gärtnerisch genutzten Flächen. Dies kann dazu führen, dass Bäume in Privatgärten ohne Genehmigung oder Nachpflanzungsverpflichtung entfernt werden, was Auswirkungen auf den Artenschutz, etwa bei Vögeln, haben kann. Eine neue Satzung soll diese Lücken schließen, indem sie Fällungen auch in Privatgärten regelt und Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern sanktionierbar macht.
Die Maßnahme wird als positiv für den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel sowie die Luftqualität eingestuft. In finanzieller Hinsicht könnten durch die Bearbeitung von Fällanträgen Verwaltungsgebühren anfallen, während gleichzeitig durch klarere Regelungen der administrative Aufwand für Bagatellfälle reduziert werden könnte.
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Beratungsfolge
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4Beschlussvorlage 2/119/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 94Abs. 3 GemO)Zur Vorlage · 2/119/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird am 29. Oktober 2025 über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entschieden. Die Beschlussvorlage 2/119/24-29 beantragt die Zustimmung zur Annahme oder Vermittlung der in den Anlagen aufgeführten Leistungen.
Die rechtliche Grundlage für das Einwerben solcher Mittel ist die Gemeindeordnung, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben dazu berechtigt. Gemäß einer Beschlussfassung des Stadtrats aus dem Jahr 2008 obliegt die Entscheidung über Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro dem Haupt- und Finanzausschuss. Die Vorlage legt fest, dass alle maßgeblichen Tatsachen, insbesondere der Verwendungszweck sowie etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen den Gebern und der Stadt, offenzulegen sind.
Die Zuwendungen werden von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen und Vereinen für spezifische Anlässe in Form von Geld- oder Sachleistungen erbracht. Finanziell resultiert daraus die Bereitstellung zweckgebundener Mittel auf den jeweiligen Kostenstellen des Haushaltsplans. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen mögliche Folgekosten verbunden sein können.
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Beratungsfolge
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 5Beschlussvorlage 2/117/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Postgebühren)Zur Vorlage · 2/117/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Postgebühren im Haushaltsjahr 2025 beraten. Der vorliegende Beschlussantrag sieht vor, bei der Kostenstelle für zentrale Dienste einen Betrag in Höhe von 125.000,00 Euro bereitzustellen. Die Deckung dieser Mittel soll durch Mehrerträge oder geringere Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2025 erfolgen. Sollten diese nicht in ausreichendem Maße erzielt werden, erhöht sich der Jahresfehlbetrag entsprechend.
Die Fachabteilung begründet den Antrag mit gestiegenen Portokosten zu Beginn des Haushaltsjahres sowie einer Zunahme der Kosten für Postzustellungsaufträge mittels Zustellungsurkunden. Zudem ist ein hoher Briefversand im Rahmen der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge erforderlich. Die Ausgaben werden als notwendig für den ordnungsgemäßen Dienstablauf und die Aufgabenerfüllung der Verwaltung dargestellt. Da diese Entwicklung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für 2025 noch nicht absehbar war, wird die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel beantragt.
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Beratungsfolge
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 6Beschlussvorlage 2/118/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Feuerwache Freiwillige Feuerwehr Herrnsheim)Zur Vorlage · 2/118/24-29 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 liegt ein Antrag zur Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.150.000 Euro vor. Diese Mittel sind für den Neubau der Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr Herrnsheim vorgesehen, wobei die Summe gezielt für die Ausschreibung der Rohbauarbeiten eingesetzt werden soll.
Zur Deckung dieser Ausgabe ist eine Umwidmung von Mitteln aus einem anderen Projekt vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigung wird aus dem Haushalt für den Neubau der Sporthalle in der Brucknerstraße entnommen, da dort im Jahr 2025 kein vollständiger Bedarf an diesen Mitteln besteht und die Maßnahme planmäßig verläuft.
Die Notwendigkeit des Bauvorhabens ergibt sich aus dem bevorstehenden Auslaufen des bestehenden Mietvertrags für die aktuelle Feuerwache. Eine Fertigstellung der neuen Liegenschaft bis Juni 2026 ist erforderlich, um den laufenden Betrieb sowie die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Herrnsheim sicherzustellen und die gesetzlichen Brandschutzvorgaben zu erfüllen. Der zuständige Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat bereits eine Zustimmung zu diesem Beschlussantrag empfohlen.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 7Beschlussvorlage 2/123/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den mobilitätsgerechten Ausbau der Bushaltestellen in der Von-Steuben-Straße)Zur Vorlage · 2/123/24-29 · Beschlussvorlage
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Im Haushaltsjahr 2025 soll eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,2 Millionen Euro bereitgestellt werden. Diese Mittel sind für den mobilitätsgerechten Ausbau der Bushaltestellen in der Von-Steuben-Straße vorgesehen. Gleichzeitig wird die Freigabe einer bisher gesperrten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro beantragt.
Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch weniger benötigte Mittel aus anderen Projekten im Finanzhaushalt 2025. Konkret sollen Einsparungen aus dem Projekt „Radroute 3 – Pfrimmtalradweg“ in Höhe von 584.000 Euro sowie aus der Maßnahme „Landgrafenstraße“ in Höhe von 616.000 Euro herangezogen werden, da sich die Planungen bei diesen Vorhaben verzögert haben.
Die Umsetzung der Maßnahmen an der Kreuzung Von-Steuben-Straße, Kurfürstenstraße und BIZ soll im Jahr 2025 ausgeschrieben werden. Ein Baubeginn im April 2026 ist angestrebt, um die sechsmonatige Bauzeit mit den Schulferien zu koordinieren und den Verkehrsfluss während der Bauphase zu sichern. Eine Verschiebung des Baubeginns auf das Jahr 2027 soll vermieden werden. Für das Vorhaben steht zudem eine Zuwendung des Landes in Höhe von rund 800.000 Euro zur Verfügung, deren Nutzung innerhalb einer zweijährigen Frist nach der Bewilligung im März 2025 erfolgen muss.
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- 19.11.2025 · 15. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 8Beschlussvorlage 2/122/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Personalkostenerstattung an die ILS Mainz)Zur Vorlage · 2/122/24-29 · Beschlussvorlage
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Im Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms ist die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 141.000 Euro vorgesehen. Der Antrag betrifft die Personalkostenerstattung an die Stadt Mainz für den Betrieb der Integrierten Leitstelle (ILS) Mainz. Die Kosten für den Rettungsdienstbereich Rheinhessen, an dem neben Mainz auch die Kreise Alzey-Worms, Mainz-Bingen und Bad Kreuznach sowie die Stadt Worms beteiligt sind, werden nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Der Anteil der Stadt Worms beträgt dabei 10,7 Prozent der Kostenanteile, die nach Abzug der Landesförderung verbleiben.
Die Mittelbereitstellung ist im Ergebnishaushalt 2025 unter der Kostenstelle für Brand- und Katastrophenschutz angesetzt. Als Deckungsvorschlag dienen Mehrerträge bei der Personalkostenerstattung der Kommunen für die ILS Mainz. Im Rahmen dieses Verfahrens erhält die Stadt Worms zudem eine Erstattung in Höhe von etwa 146.339 Euro von der Stadt Mainz, da die Stadt Worms Personal für den Betrieb der Integrierten Leitstelle stellt. Über die bereitgestellten Mittel soll sofort verfügt werden können.
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- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 9Beschlussvorlage 3.2/012/24-29 (Errichtung eines betreuten Taubenschlags nach dem Augsburger Modell im Park&Ride Parkhaus am Hauptbahnhof Worms - Abschluss Mietvertrag und Bereitstellung der Investitionsmittel)Zur Vorlage · 3.2/012/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat von Worms soll über die Errichtung eines betreuten Taubenschlags im Park&Ride-Parkhaus am Hauptbahnhof entscheiden. Das Vorhaben basiert auf dem sogenannten „Augsburger Modell“, welches eine nachhaltige Reduzierung der Stadttaubenpopulation durch den regelmäßigen Austausch von Eiern gegen Attrappen vorsieht. Gleichzeitig soll durch die Maßnahme ein tierschutzgerechter Umgang mit den Tieren sichergestellt werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht den Abschluss eines Mietvertrags mit der Parkhausbetriebs GmbH Worms für drei Stellplätze vor, wofür monatlich 70 Euro anfallen sollen. Zudem wird die Genehmigung eines Betreibervertrags mit dem Arbeitskreis Stadttaube e.V. beantragt. Für die Umsetzung des Projekts werden Investitionskosten in Höhe von 34.966,50 Euro veranschlagt. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt der Stadt unter den Kostenstellen für den Taubenschutz vorgesehen. Im Falle einer Annahme wird die Verwaltung mit der Realisierung des Taubenschlags beauftragt.
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- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses