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Beschlussvorlage

Bürgschaftsübernahme zugunsten des Vereins SG Kickers Worms e.V. zur Sicherung eines evt. entstehenden Rückzahlungsanspruches für eine Landeszuwendung zur Umwandlung des Tennenplatzes in einen Naturrasenplatz mit Flutlichtanlage

2/094/24-29 12.06.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Worms plant die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten des Vereins SG Kickers Worms e.V. Laut der Beschlussvorlage 2/094/24-29 soll die Stadt eine Bürgschaft übernehmen, um einen etwaigen Rückzahlungsanspruch für eine Landeszuwendung in Höhe von 158.700 Euro abzusichern. Diese Mittel sind für die Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Naturrasenplatz inklusive einer Flutlichtanlage vorgesehen.

Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf etwa 317.300 Euro brutto, wobei die beantragte Landeszuwendung rund 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abdeckt. Gemäß den Richtlinien zur Sportanlagenförderung ist bei Zuwendungen über 100.000 Euro eine Sicherung der Rückzahlungsverpflichtung erforderlich. Da das Sportgelände im Eigentum der Stadt Worms steht und der Verein über einen Pachtvertrag verfügt, wird die Übernahme der Bürgschaft beantragt, sofern die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zustimmt. Ein Vorbescheid der ADD liegt bereits vor. Der Baubeginn darf erst nach Erhalt des endgültigen Zuwendungsbescheides erfolgen. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wurde auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet.

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Beratungsfolge