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Beschlussvorlage

Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

2/108/24-29 14.08.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms berät am 26. August 2025 über die Annahme sowie die Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2/108/24-29 regelt die Entscheidung über verschiedene Sach- und Geldleistungen, die von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen sowie Vereinen für festgelegte Verwendungszwecke bereitgestellt werden.

Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren ist § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO). Während die Einwerbung und Entgegennahme von Angeboten durch den Oberbürgermeister, den Bürgermeister oder die Beigeordneten erfolgt, liegt die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung beim Stadtrat beziehungsweise – bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro – beim Haupt- und Finanzausschuss. Die Vorlage sieht vor, dass sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offengelegt werden müssen, insbesondere etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen der Stadt Worms und den Zuwendenden sowie der jeweilige Verwendungszweck der Leistungen.

Finanziell handelt es sich bei den betreffenden Mitteln um zweckgebundene Zuweisungen, die den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet werden. Mit der Bereitstellung dieser Mittel können eventuelle Folgekosten verbunden sein. Die Details zu den einzelnen Zuwendungen sind in den entsprechenden Anlagen der Vorlage aufgeführt.

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Dokumente

  • Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/108/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO)

Beratungsfolge