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Beschlussvorlage

Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 94,3 GemO

2/076/24-29 31.03.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird in seiner Sitzung am 9. April 2025 über die Annahme sowie die Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entscheiden. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2/076/24-29 umfasst verschiedene Sach- und Geldleistungen, die von Privatpersonen, Firmen, Institutionen und Vereinen für bestimmte Verwendungszwecke bereitgestellt werden. Unter den Anlagen befinden sich unter anderem Spenden für Schulen aus dem zweiten Halbjahr 2024 sowie weitere Listen mit Zuwendungen zum Stand des 31. März 2025.

Die Entscheidungskompetenz des Ausschusses ist dabei auf Beträge bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro begrenzt, basierend auf einer entsprechenden Regelung des Stadtrats aus dem Jahr 2008. Für die Entscheidung müssen alle maßgeblichen Tatsachen offengelegt werden, was insbesondere das Bestehen von Beziehungsverhältnissen zwischen der Stadt Worms und den Gebern sowie den jeweiligen Verwendungszweck einschließt. Die bereitgestellten Mittel sind zweckgebunden und werden den entsprechenden Kostenstellen zugeordnet, wobei die Umsetzung der Maßnahmen mit potenziellen Folgekosten verbunden sein kann.

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Dokumente

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Beratungsfolge