Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage 2/082/24-29 (Anpassung der Realsteuerhebesätze)Zur Vorlage · 2/082/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer B vorgelegt. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, durch die sich die Grundsteuermessbeträge verändert haben und das Aufkommen bei der Grundsteuer B um etwa 4,5 Millionen Euro reduziert wurde. Um die Aufkommensneutralität wiederherzustellen und den Haushaltsfehlbetrag der Stadt zu begrenzen, schlägt die Verwaltung vor, die Hebesätze ab dem 1. Januar 2026 anzupassen.
Zur Auswahl stehen vier verschiedene Varianten für die Grundsteuer B. Variante 1 sieht einen einheitlichen Hebesatz von 800 % vor. Die zweite Variante setzt auf differenzierte Sätze mit 1248 % für Nichtwohngrundstücke und 684 % für Wohngrundstücke sowie unbebaute Grundstücke. In der dritten Variante soll lediglich der Satz für Nichtwohngrundstücke auf 1248 % angehoben werden, während die anderen Sätze bei 633 % verbleiben. Die vierte Variante sieht eine Erhöhung auf 1248 % sowohl für Nichtwohngrundstücke als auch für unbebaute Grundstücke vor, wobei der Satz für Wohngrundstücke unverändert bleibt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Stadtrat eine Empfehlung für eine dieser Varianten aussprechen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 30.04.2025 · 9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 09.04.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 2Beschlussvorlage 2/081/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Grundstückssicherung)Zur Vorlage · 2/081/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms berät über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 100.000 Euro für die Grundstückssicherung. Der Antrag sieht vor, diese Mittel im Haushaltsjahr 2025 dem Bereich Grundstücke und Stadtentwicklung zuzuweisen. Die Deckung der Kosten soll durch Mehrerträge oder geringere Aufwendungen im Ergebnishaushalt erfolgen; andernfalls erhöht sich der Jahresfehlbetrag entsprechend. Bereits in diesem Jahr wurden für diesen Zweck 99.000 Euro überplanmäßig bereitgestellt.
Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherung eines Grundstücks an der Ecke Gaustraße/Bensheimer Straße. Eine etwa vier Meter hohe Mauer wies Risse und Ausbauchungen auf, wodurch eine Einsturzgefährdung bestand und ein Gehweg gesperrt werden musste. Im Zuge der notwendigen Rückbauarbeiten und der anschließenden Böschungssicherung kam es zu Verzögerungen durch einen Kampfmittelfund. Dies führte zu zusätzlichen Kosten für den Kampfmittelräumdienst sowie für Sicherheitsdienste. Zudem erhöhten sich die Ausgaben durch aufwendigere Abbrucharbeiten an der Mauer sowie durch notwendige Erdarbeiten zur Stabilisierung der Böschung. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Beschlussantrag zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 3Beschlussvorlage 2/076/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 94,3 GemO)Zur Vorlage · 2/076/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird in seiner Sitzung am 9. April 2025 über die Annahme sowie die Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entscheiden. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2/076/24-29 umfasst verschiedene Sach- und Geldleistungen, die von Privatpersonen, Firmen, Institutionen und Vereinen für bestimmte Verwendungszwecke bereitgestellt werden. Unter den Anlagen befinden sich unter anderem Spenden für Schulen aus dem zweiten Halbjahr 2024 sowie weitere Listen mit Zuwendungen zum Stand des 31. März 2025.
Die Entscheidungskompetenz des Ausschusses ist dabei auf Beträge bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro begrenzt, basierend auf einer entsprechenden Regelung des Stadtrats aus dem Jahr 2008. Für die Entscheidung müssen alle maßgeblichen Tatsachen offengelegt werden, was insbesondere das Bestehen von Beziehungsverhältnissen zwischen der Stadt Worms und den Gebern sowie den jeweiligen Verwendungszweck einschließt. Die bereitgestellten Mittel sind zweckgebunden und werden den entsprechenden Kostenstellen zugeordnet, wobei die Umsetzung der Maßnahmen mit potenziellen Folgekosten verbunden sein kann.
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- 09.04.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4Beschlussvorlage 3/009/24-29 (Einvernehmen zu den Personalkosten der interims Integrierten Leitstelle (iILS))Zur Vorlage · 3/009/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird um die Erteilung des Einvernehmens zu den Personalkosten der interims-Integrierten Leitstelle (iILS) gebeten. Diese Interimslösung dient dem Rettungsdienstbereich Rheinhessen, bis die neue Integrierte Leitstelle in Mainz fertiggestellt ist. Die Struktur umfasst drei Standorte: die Rettungsleitstelle Mainz am Gonsberg sowie die Feuerwehrleitstellen in Mainz und Worms.
Die Finanzierung der Personalkosten im Bereich Brand- und Katastrophenschutz erfolgt anteilig: Während das Land 25 Prozent übernimmt, werden die restlichen 75 Prozent gemäß dem Königsteiner Schlüssel auf die beteiligten Kommunen verteilt. Für die Stadt Worms ergibt sich daraus ein Anteil von etwa 10,7 Prozent an den kommunalen Gesamtkosten. Bei einer kalkulierten kommunalen Gesamtsumme von rund 1,84 Millionen Euro beläuft sich die jährliche Verpflichtung für Worms auf 196.812,08 Euro.
Insgesamt umfasst die Personalvorhaltung der Leitstelle 30,3 Planstellen, wovon die Stadt Worms 9,5 Stellen beisteuert. Im Gegenzug erhält die Stadt über die Rettungsdienstbehörde eine Erstattung für die Personalkosten im Bereich des Rettungsdienstes in Höhe von 715.392,50 Euro. Die entsprechenden Stellen sind teilweise bereits für den Haushalt 2026 eingeplant.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4.1Beschlussvorlage 8/045/24-29 (Fahrradabstellanlage Rathaus Innenhof für E-Diensträder, E-Fahrräder und Fahrräder der Mitarbeiter)Zur Vorlage · 8/045/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird im Rahmen einer Beschlussvorlage über die Errichtung einer neuen Fahrradabstellanlage im Innenhof des Rathauses entscheiden. Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss die Maßnahme zur Vorberatung erhalten hat, wird eine Zustimmung zum Projekt empfohlen. Hintergrund der Planung ist die regelmäßige Überbelegung des vorhandenen Fahrradkellers sowie der Abstellmöglichkeiten auf dem Marktplatz.
Die geplante Anlage soll Platz für etwa 40 Fahrräder in Doppelstockparkern bieten. Zudem sind 29 Schließfächer mit 12 Lademöglichkeiten für elektrische Dienstfahrräder vorgesehen. Die Konstruktion wird mit einem Gründach ausgestattet und berücksichtigt den Schutz bestehender Bäume sowie die Freihaltung von Rettungswegen. Ein entsprechender Bauantrag wurde bereits genehmigt.
Die einmalkigen Herstellungskosten werden auf circa 250.000 Euro geschätzt. Während für die Anlage keine Mietkosten anfallen, übernimmt die Stadt Worms die dauerhaften Unterhalts- und Stromkosten für die Ladestationen. Parallel zur Maßnahme im Rathausinnenhof ist auch eine Erweiterung und Aufwertung der Abstellmöglichkeiten in der Hagenstraße geplant. Ziel der Verwaltung ist es, durch das Angebot die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und nachhaltige Arbeitswege sowie die Mobilitätswende zu fördern.
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- 09.04.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses