Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms entscheidet über die Annahme sowie die Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen. Die entsprechende Beschlussvorlage regelt die Genehmigung verschiedener Sach- und Geldleistungen, die von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen oder Vereinen für spezifische Verwendungszwecke bereitgestellt werden.
Die rechtliche Grundlage bildet die Gemeindeordnung, wonach die Einwerbung und Entgegennahme solcher Angebote dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten obliegt. Der Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung ist der Stadtrat vorbehalten, wobei dem Haupt- und Finanzausschuss gemäß einer festgelegten Wertgrenze bis zu einem Betrag von 10.000 Euro die Zuständigkeit übertragen wurde. Die Vorlage sieht vor, dass alle wesentlichen Tatsachen, insbesondere etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen den Gebern und der Stadt Worms sowie der beabsichtigte Verwendungszweck, offengelegt werden müssen.
Finanziell betrachtet handelt es sich um zweckgebundene Mittel, die auf den jeweiligen Kostenstellen zur Verfügung gestellt werden, wobei mögliche Folgekosten für die entsprechenden Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.02.2026kein Ergebnis hinterlegt