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Beschlussvorlage 2/037/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO)

2/037/24-29 · Beschlussvorlage · 04.12.2024

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Beschlussvorlage 2/037/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO)
KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird in seiner Sitzung am 4. Dezember 2024 über die Annahme sowie die Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entscheiden. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2/037/24-29 sieht die Zustimmung zu den in einer Anlage aufgeführten Leistungen vor.

Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ist § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung. Während die Einwerbung und Entgegennahme von Angeboten primär dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten obliegt, ist der Haupt- und Finanzausschuss auf Basis eines Beschlusses des Stadrates vom 23. April 2008 befugt, über Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro zu entscheiden.

Die Vorlage umfasst unter anderem Spenden von Schulfördervereinen aus dem ersten Halbjahr 2024, die jeweils unter der genannten Wertgrenze liegen. Diese Mittel sind zweckgebunden und werden den entsprechenden Kostenstellen im Haushalt zugeordnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der damit verbundenen Maßnahmen mit möglichen Folgekosten verbunden sein kann.

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Beratungen

Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
04.12.2024
kein Ergebnis hinterlegt