Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
Tagesordnung
- 10Beschlussvorlage 5/016/24-29 (Beauftragung freier Träger der Jugendhilfe zur Umsetzung der landesgeförderten Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen)Zur Vorlage · 5/016/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat der Worms empfohlen, die Beauftragung freier Träger zur Durchführung der landesgeförderten Schulsozialarbeit an verschiedenen allgemeinbildenden Schulen für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 zuzustimmen. Im Rahmen dieser Regelung wird der DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. die Vollzeitstellen an der Nibelungen-Realschule plus und der Karmeliter-Realschule plus übernehmen. Die Evangelische Heimstiftung Pfalz wird mit der Schulsozialarbeit an der Pfrimmtal-Realschule plus sowie an der Integrierten Gesamtschule Nelly-Sachs betraut, während der Arbeiter-Samariter-Bund (Kreisverband Worms/Alzey) die Westend-Realschule plus übernimmt.
Die Neuregelung der Beauftragung erfolgt aufgrund einer geänderten Rechtslage nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München, welches das bisherige Verfahren über öffentliche Ausschreibungen in bestimmten Bereichen der Jugendhilfe für rechtswidrig erklärte. Stattdessen wurde ein neues Verfahren mit einem Interessenbekundungsverfahren und der Bildung eines Trägerpools angewandt. Finanziell führt die neue Form der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung, die eine vollständige Kalkulation von Personal- und Sachkosten vorsieht, zu einer jährlichen Kostensteigerung im kommunalen Haushalt von etwa 40.000 Euro. Für das Jahr 2025 muss dieser Betrag daher außerplanmäßig beantragt werden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 2Beschlussvorlage IBF/003/24-29 (Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.1990 - Neufassung)Zur Vorlage · IBF/003/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung vom 2. April 1990 zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Beschlussvorlage IBF/003/24-29 wird dem Stadtrat empfohlen, die überarbeitete Fassung der Satzung zu verabschieden.
Die Neufassung ist notwendig geworden, da die bestehende Regelung durch zahlreiche Einzeländerungen und Ergänzungen im Laufe der Zeit ergänzt wurde. Eine wesentliche inhaltliche Änderung umfasst die Einführung neuer Grabarten. Zudem wurden formale Anpassungen vorgenommen, wie etwa die vollständige Aufzählung aller städtischen Friedhöfe sowie die Korrektur von Begriffen, beispielsweise die Ersetzung des Wortes „Gebührenschuldner“ durch „Gebührenpflichtiger“.
Der Beratungsprozess sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Friedhofsausschuss am 31. Oktober 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 4. Dezember 2024 zur Vorberatung behandelt wird. Die abschließende Entscheidung im Stadtrat ist für die Sitzung am 17. Dezember 2024 geplant. Aus der Neufassung ergeben sich laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Auch für die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden keine Auswirkungen ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 31.10.2024 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 3Beschlussvorlage IBF/004/24-29 (Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen in der Stadt Worms (FuB) des Integrationsbetriebs Friedhof (IBF) vom 01.05.2021, 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung (redaktionelle Änderungen))Zur Vorlage · IBF/004/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird sich im Dezember 2024 mit der zweiten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung befassen. Die vorliegende Beschlussvorlage (IBF/004/24-29) betrifft die Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen in der Stadt Worms, welche vom Integrationsbetrieb Friedhof (IBF) am 1. Mai 2021 erlassen wurde.
Der wesentliche Inhalt dieser Änderung umfasst die Ergänzung sowie die Anpassung neuer Grabarten innerhalb des Friedhofswesens. Der Entscheidungsprozess sieht eine mehrstufige Beratung vor: Der Friedhofsausschuss wird die Vorlage zur Vorberatung am 31. Oktober 2024 behandeln und eine Empfehlung zur Zustimmung an den Stadtrat abgeben. Im Anschluss folgt die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 4. Dezember 2024, der ebenfalls die Zustimmung zum Entwurf empfehlen soll. Die abschließende Entscheidung durch den Stadtrat ist für die Sitzung am 17. Dezember 2024 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Satzungsänderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Ebenso werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz durch diese Maßnahme ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 31.10.2024 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 4Beschlussvorlage 2/037/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO)Zur Vorlage · 2/037/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird in seiner Sitzung am 4. Dezember 2024 über die Annahme sowie die Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entscheiden. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2/037/24-29 sieht die Zustimmung zu den in einer Anlage aufgeführten Leistungen vor.
Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ist § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung. Während die Einwerbung und Entgegennahme von Angeboten primär dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten obliegt, ist der Haupt- und Finanzausschuss auf Basis eines Beschlusses des Stadrates vom 23. April 2008 befugt, über Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro zu entscheiden.
Die Vorlage umfasst unter anderem Spenden von Schulfördervereinen aus dem ersten Halbjahr 2024, die jeweils unter der genannten Wertgrenze liegen. Diese Mittel sind zweckgebunden und werden den entsprechenden Kostenstellen im Haushalt zugeordnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der damit verbundenen Maßnahmen mit möglichen Folgekosten verbunden sein kann.
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- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 5Beschlussvorlage 2/039/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für Toilettenanlage Eleonoren-Gymnasium)Zur Vorlage · 2/039/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltswirtschaft wird die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 175.000 Euro für die Toilettenanlage des Eleonoren-Gymnasiums beantragt. Die Mittel sollen im Finanzhaushalt 2024 unter der Kostenstelle des Wormser Immobilienmanagements zur Verfügung gestellt werden.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Mittel aus dem Projekt zur Sanierung der Technikzentrale der Liegenschaft Pfrimmtalschule sowie der Diesterwegschule. Da die dort im Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen nicht in voller Höhe beansprucht werden, ist eine entsprechende Umwidmung möglich.
Hintergrund der Maßnahme ist die Sanierung der Toilettenanlage am Eleonoren-Gymnasium. Die anstehenden Rohbauarbeiten sollen beauftragt werden, wobei die Umsetzung bis in das folgende Haushaltsjahr reicht. Die Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigung dient dazu, die Auftragssumme sowie weitere Kleinstaufträge für dieses Projekt vorab zu sichern.
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- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 6Beschlussvorlage 2/043/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV))Zur Vorlage · 2/043/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 150.000 Euro für den öffentlichen Personennahverkehr im Haushaltsjahr 2024 zugestimmt. Die Mittel sind für die Kostenstelle Verkehrsinfrastruktur und Mobilität vorgesehen. Zur Deckung des Betrags werden Einsparungen aus drei Unterkonten genutzt: 35.000 Euro stammen aus geringeren Erstattungen der Personalkostenanteile der Beteiligungs-GmbH, 57.000 Euro resultieren aus der Einstellung des Ruftaxi-Dienstes und 58.000 Euro werden durch niedrigere Beiträge zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar frei.
Die Bereitstellung erfolgt aufgrund der Erweiterung des Busangebots im Linienbündel Worms und Wonnegau-Altrhein, die am 9. Juni 2024 in Betrieb ging. Mit dieser Maßnahme stiegen die Fahrplankilometer um 42 Prozent und die Elektromobilität wurde eingeführt. Zudem ist die Haltestelleninfrastruktur in das Eigentum der Stadt Worms übergegangen, was entsprechende Unterhaltskosten nach sich zieht. Die Kosten für die Bereitstellung der Übergangsflotte sowie für den Aufbau und die Instandhaltung der Infrastruktur waren im ursprünglichen Haushaltsplan nicht vorgesehen, sind jedoch zur Aufrechterhaltung des ÖPNV-Angebots erforderlich.
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- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 7Beschlussvorlage 2/042/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) Berufsfeuerwehr)Zur Vorlage · 2/042/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss steht ein Antrag zur Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 30.000 Euro für die Berufsfeuerwehr Worms zur Entscheidung. Die Mittel sind für die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF) für die Feuerwache 1 vorgesehen.
Grund für die Maßnahme ist ein Personalzuwachs bei der Berufsfeuerwehr sowie die Stärkung des Ehrenamtes. Das Fahrzeug wird unter anderem für Fahrten zu Aus- und Fortbildungen, Wartungsarbeiten, Übungen sowie für den Mannschaftstransport zu Einsätzen benötigt. Nachdem bereits im Juli 2024 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt worden war, haben sich die Kosten nach Abschluss der Ausschreibung um 30.000 Euro erhöht.
Die Deckung des zusätzlichen Bedarfs soll durch eine Umwidmung aus dem Haushalt für ein Mehrzwecktransportfahrzeug zur Wasserrettung erfolgen, da die entsprechenden Mittel im Jahr 2024 nicht benötigt werden. Die Beauftragung des Fahrzeugs soll noch im laufenden Haushaltsjahr 2024 erfolgen. Aufgrund langer Lieferfristen wird die kassenwirksame Bereitstellung des Fahrzeugs jedoch erst im Jahr 2026 erwartet.
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- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 7.1Beschlussvorlage 2/044/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Personalaufwendungen)Zur Vorlage · 2/044/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/044/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 4.000.000 Euro für den Personalaufwand der Stadtverwaltung Worms beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diese Mittel im Ergebnishaushalt 2024 für die Kostenstelle der Personalabrechnung bereitzustellen.
Die Begründung für diesen Antrag liegt in einem unzureichenden Deckungskreis für die Verbuchung der Bezügeabrechnungen im Dezember 2024. Laut dem Dokument resultiert dieser Bedarf aus zwei Faktoren: Zum einen belasten Inflationsausgleichszahlungen, die im Rahmen des Tarifvertrags gewährt werden, den Haushalt mit rund 500.000 Euro im Jahr 2024. Zum anderen führt die Ausweitung von Stellen im Kernhaushalt in den vergangenen Jahren zu einem weiteren Anstieg der Personalaufwendungen um etwa 3.500.000 Euro.
Die Bereitstellung der Mittel soll durch Mehrerträge oder geringere Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2024 gedeckt werden. Sollten solche Einsparungen oder Mehreinnahmen nicht erzielt werden, erhöht sich der Jahresfehlbetrag entsprechend. Die Entscheidung über den Antrag wird im Stadtrat in der Sitzung am 17. Dezember 2024 erwartet.
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- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 7.2Beschlussvorlage 2/046/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Versorgung von Beamten)Zur Vorlage · 2/046/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Finanzhaushalt 2024 der Stadt Worms ist die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Versorgung von Beamten vorgesehen. Laut der Beschlussvorlage 2/046/24-29 wird beantragt, für die Kostenstelle 1.04 – Personalabrechnung einen Betrag in Höhe von 1.200.000 Euro bereitzustellen. Diese Mittel sind für die Auszahlung von Pensionen und Beihilfen an Versorgungsempfänger bestimmt.
Der zusätzliche Finanzbedarf resultiert aus Anpassungen der Besoldung im Jahr 2024, einschließlich der Inflationsausgleichszahlungen, sowie aus Mehrauszahlungen infolge von Wechseln des Dienstherrn. Die Deckung dieser überplanmäßigen Mittel soll durch Mehreinzahlungen oder Wenigerauszahlungen im Finanzhaushalt 2024 erfolgen. Sollten diese Mittel nicht in entsprechendem Umfang zur Verfügung stehen, erhöht sich der Finanzmittelbedarf entsprechend.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Beschlussantrag zuzustimmen. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel liegt beim Stadtrat.
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- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
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- 8Beschlussvorlage 2/040/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für Modernisierung (Energetische Sanierung - Bestand) Kita Sonnenblumen)Zur Vorlage · 2/040/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltswirtschaft wird dem Stadtrat eine außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 Euro vorgeschlagen. Diese Mittel sind für die energetische Sanierung des Bestands der Kita Sonnenblumen vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigung soll im Haushaltsjahr 2024 unter der Kostenstelle des Wormser Immobilienmanagements bereitgestellt werden, um Aufträge für Außenanlagen sowie Schreinerarbeiten zu ermöglichen, deren Umsetzung für das Haushaltsjahr 2025 geplant ist.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mittel wird vorgeschlagen, auf die Verpflichtungsermächtigung im Bereich des Neubaus der Sporthalle Brucknerstraße (Elo) zurückzugreifen, da diese im laufenden Haushaltsjahr 2024 nicht in voller Höhe beansprucht wird. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, dem Beschlussantrag zuzustimmen, sodass die Entscheidung nun dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorliegt.
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- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 9Beschlussvorlage 5/015/24-29 (Auftragsvergabe Betrieb und Betreuung Gemeinschaftsunterkunft Klosterstraße)Zur Vorlage · 5/015/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Wormser Stadtrat die Vergabe von Aufträgen zur Betrieb und Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in der Klosterstraße sowie zur aufsuchendem Betreuung dezentral untergebrachter Asylbewerber und Flüchtlinge an den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Kreisverband Worms-Alzey.
Die Ausschreibung erfolgte in zwei Losen. Das erste Los umfasst den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft in der Klosterstraße 34 für bis zu 80 männliche Einzelpersonen sowie einen Pförtnerdienst in den Abend- und Nachtstunden. Der Vertrag ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen. Die Kosten belaufen sich hierbei auf insgesamt 2.232.508,61 Euro. Im Vergabeverfahren wurde der ASB aufgrund der Wirtschaftlichkeit gegenüber dem Mitbewerber Living Quarter gGmbH als günstigster Anbieter ermittelt.
Das zweite Los betrifft die mobile soziale Betreuung von bis zu 125 Personen in dezentralen Wohnobjekten. Dieser Auftrag soll ebenfalls an den ASB vergeben werden und umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026, mit einer Option auf Verlängerung bis Ende 2028. Die Kosten für dieses Los belaufen sich auf 290.666,62 Euro. Für diesen Bereich lag lediglich ein Angebot des ASB vor. Eine Entscheidung über die Vorlage wird im Stadtrat am 17. Dezember 2024 erwartet.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses