Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Kostenerstattung an das Jobcenter Worms
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms befasst sich mit der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Jahr 2025. Im Rahmen einer Beschlussvorlage wird beantragt, im Ergebnishaushalt unter der Kostenstelle für allgemeine Aufgaben eine Summe von 120.000 Euro bereitzustellen. Diese Mittel sind für den Kostenersatz an das Jobcenter Worms gemäß SGB II vorgesehen.
Die Stadtverwaltung begründet diesen Antrag damit, dass die Stadt als örtlicher Träger der Sozialhilfe für bestimmte Leistungen zuständig ist. Neben den Erstattungen für die Kosten der Unterkunft sowie für Leistungen der Bildung und Teilhabe umfasst dies auch den gesetzlichen Anteil an den Personal- und Sachkosten des Jobcenters in Höhe von 15,2 Prozent. Die Bereitstellung dient dazu, noch ausstehende Zahlungen für die Monate November und Dezember 2025 zu begleichen.
Als Deckung für diese Ausgabe werden Einsparungen bei den Aufwendungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Erziehung sowie der Hilfe zur Pflege vorgeschlagen. Da diese Mittel im Jahr 2025 voraussichtlich nicht in voller Höhe benötigt werden, können sie zur Deckung des Bedarfs beim Jobcenter herangezogen werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/156/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Kostenerstattung an das Jobcenter Worms)
Beratungsfolge
- 11.02.2026kein Ergebnis hinterlegt