Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Grunderwerb
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2/194/24-29 sieht die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Finanzhaushalt für das Jahr 2026 vor. Konkret beantragt die Stadtverwaltung für die Kostenstelle 7.01, welche die Bereiche Grundstücke und Stadtentwicklung umfasst, eine Summe von 3.200.000,00 EUR für den Bereich Grunderwerb. Über diese Mittel soll im Rahmen des Projekts 701/07/00029 sofort verfügt werden können.
Die Deckung dieser Mittel soll durch Mehreinzahlungen im Finanzhaushalt 2026 erfolgen, die aus dem Sondervermögen Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur stammen. Mit der Bereitstellung der Mittel ist verbunden, dass die Maßnahme Neubau Feuerwache Nord ebenfalls über dieses Sondervermögen finanziert wird.
Der Antrag sieht vor, dass der Stadtrat dem Beschluss aufgrund einer Eilbedürftigkeit in diesem Ausnahmefall ohne vorherige Beratung durch den Haupt- und Finanzausschuss zustimmt, sofern die Zustimmung zur Beschlussvorlage 7/044/24-29 vorliegt. Hintergrund der Mittelbereitstellung ist ein geplanter Grundstückskauf im Jahr 2026, über den im nicht-öffentlichen Teil der Stadtratssitzung entschieden werden soll. Die zuständige Fachabteilung weist darauf hin, dass die Grundstücksangelegenheiten gemäß der Geschäftsordnung der Stadt Worms der Nichtöffentlichkeit unterliegen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.08.2026kein Ergebnis hinterlegt