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Vorlage

Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO

2/164/24-29 20.04.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadtrat wird im Rahmen der Beschlussvorlage 2/164/24-29 über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entscheiden. Die Vorlage umfasst Leistungen von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen, Vereinen sowie Stiftungen, welche der Stadtverwaltung Worms zu festgelegten Anlässen oder Verwendungszwecken zur Verfügung gestellt werden.

Die Entscheidungskompetenz liegt aufgrund der Höhe der eingegangenen Zuwendungen beim Stadtrat. Da die Beträge die zuvor festgelegte Wertgrenze von 10.000 Euro überschreiten, ist die Zuständigkeit nicht auf den Hauptverwaltung übertragen worden. Die rechtliche Grundlage für das Einwerben und Annehmen solcher Mittel zur Erfüllung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben bildet § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung.

Die Vorlage sieht vor, dass alle für die Entscheidung relevanten Informationen, insbesondere etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen den Zuwendern und der Stadt sowie die beabsichtigten Verwendungszwecke, offengelegt werden. Finanziell handelt es sich um zweckgebundene Mittel, die den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet werden, wobei potenzielle Folgekosten im Rahmen der Maßnahme berücksichtigt werden müssen.

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Dokumente

  • Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/164/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO)

Beratungsfolge