20. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
Tagesordnung
- 10Zustimmung zur Weiterübertragung wasserbezogener Vermögensgegenstände und den zugehörigen AnnexbeschlüssenZur Vorlage · TEIL/027/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms berät über die Weiterübertragung wasserbezogener Vermögensgegenstände sowie über damit verbundene Anpassungen in den Satzungsbestimmungen der EWR AG. Im Zentrum des Beschlussantrags steht die Zustimmung zur Überführung von Anlagen und Einrichtungen, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen oder ihr funktional zugeordnet sind, von der EWR AG auf die EWR Netz GmbH. Dies umfasst insbesondere Leitungsnetze, Wasserwerke, Brunnen sowie technisches Zubehör. Die Maßnahme ist gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes an die Zustimmung der Stadt als Verpflichteter gebunden.
Zudem wird die Streichung einer spezifischen Regelung in der Satzung der EWR AG beantragt. Diese bezieht sich auf einen Verweis auf das Kommunalabgabengesetz und soll eine effiziente sowie transparente Kalkulation der Wasserpreise ermöglichen. Der Stadtrat soll darüber hinaus festlegen, dass die Stadt Worms innerhalb ihrer Beteiligungskette darauf hinwirkt, dass alle für diese Strukturmaßnahme erforderlichen Beschlüsse in den zuständigen Organen der beteiligten Gesellschaften gefördert werden.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Zustimmung im Namen der Stadt zu erklären. Laut der vorliegenden Vorlage sind durch diese Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu erwarten.
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Beratungsfolge
- 29.04.2026 · 20. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 2Wirtschaftsresolution Worms - Handlungsempfehlungen 2.0 zum Wirtschaftsstandort WormsZur Vorlage · 7/036/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Beschlussvorlage 7/036/24-29 zur „Wirtschaftsresolution Worms - Handlungsempfehlungen 2.0“ beraten. Die Vorlage sieht vor, die darin enthaltenen Zielsetzungen und Empfehlungen in die politische Arbeit des Rates zu integrieren, um die wirtschaftliche Entwicklung des Standortes Worms zu unterstützen.
Die neuen Handlungsempfehlungen sind das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen Vertretern der Wormser Wirtschaft, der IHK Rheinhessen, der Hochschule Worms sowie der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Worms mbH. Hintergrund ist eine Überprüfung der Strategie aus dem Jahr 2017. Die Vorlage führt Maßnahmen wie den Ausbau der Kinderbetreuung, MINT-Förderungsprogramme und die Beibehaltung des Gewerbesteuersatzes als Bestandteile der bisherigen Arbeit auf. Gleichzeitig werden neue Herausforderungen thematisiert, darunter Veränderungen in der Energieversorgung, globale wirtschaftliche Entwicklungen sowie der Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen im Stadtgebiet.
Die Vorlage betont die Notwendigkeit einer Kooperation zwischen Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft zur Sicherung der Standortqualität. Die Umsetzung der Empfehlungen soll durch eine Bündelung von Kräften und koordinierte Maßnahmen erfolgen. Laut dem Dokument ergeben sich aus der Beschlussvorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
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- 29.04.2026 · 20. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 3Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemOZur Vorlage · 2/164/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird im Rahmen der Beschlussvorlage 2/164/24-29 über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entscheiden. Die Vorlage umfasst Leistungen von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen, Vereinen sowie Stiftungen, welche der Stadtverwaltung Worms zu festgelegten Anlässen oder Verwendungszwecken zur Verfügung gestellt werden.
Die Entscheidungskompetenz liegt aufgrund der Höhe der eingegangenen Zuwendungen beim Stadtrat. Da die Beträge die zuvor festgelegte Wertgrenze von 10.000 Euro überschreiten, ist die Zuständigkeit nicht auf den Hauptverwaltung übertragen worden. Die rechtliche Grundlage für das Einwerben und Annehmen solcher Mittel zur Erfüllung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben bildet § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung.
Die Vorlage sieht vor, dass alle für die Entscheidung relevanten Informationen, insbesondere etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen den Zuwendern und der Stadt sowie die beabsichtigten Verwendungszwecke, offengelegt werden. Finanziell handelt es sich um zweckgebundene Mittel, die den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet werden, wobei potenzielle Folgekosten im Rahmen der Maßnahme berücksichtigt werden müssen.
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- 29.04.2026 · 20. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 4Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Schaffung eines SchUM Welterbe-BesuchszentrumsZur Vorlage · 2/167/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Dem Stadtrat wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 200.000 Euro für die Schaffung eines SchUM Welterbe-Besuchszentrums vorgeschlagen. Die Mittel sollen im Bereich des Wormser Immobilienmanagements (WIM) zur Verfügung gestellt werden, um den Bauantrag, vorbereitende Arbeiten sowie weitere Auftragsvergaben zu finanzieren. Das Projekt umfasst die Errichtung eines Besucherpavillons auf dem Wormser Neumarkt, für dessen Gesamtkosten insgesamt 950.000 Euro veranschlagt sind. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Beschlussantrag zuzustimmen.
Die Deckung der Kosten soll durch geringere Auszahlungen beim Neubau der Bezirkssportanlage Diesterwegschulen erfolgen. Da der entsprechende Förderantrag für die Sportanlage noch nicht bewilligt wurde, verzögert sich dort der Baubeginn, wodurch Mittel im Finanzhaushalt frei werden. Das Vorhaben des Besuchszentrums ist Teil eines gemeinsamen Konzepts der Städte Mainz, Speyer und Worms zur Informationsvermittlung über die SchUM-Welterbestätten. Der Pavillon soll als zentrale Anlaufstelle auf dem Neumarkt fungieren und das Tourismuskonzept 4.0 der Stadt Worms ergänzen. Die Durchführung der Maßnahme wird durch die Kulturkoordination begleitet.
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- 29.04.2026 · 20. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 15.04.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 5Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für den Ausbau der dynamischen FahrgastinformationZur Vorlage · 2/170/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 wird die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 750.000 Euro beantragt, um den Ausbau der dynamischen Fahrgastinformation (DFI) in Worms zu realisieren. Die Finanzierung soll durch Mehreinzahlungen sowie durch Mittel aus dem Projekt „Ausbau Carl-Villinger-Straße“ erfolgen, da sich die dortigen Arbeiten verzögern und somit Einsparungen möglich sind.
Die bestehende Infrastruktur am zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) und am Marktplatz ist nach über 20 Jahren technisch veraltet, wodurch Reparaturen nicht mehr wirtschaftlich sind. Das geplante Projekt sieht die Installation von insgesamt 25 vollwertigen DFI-Anzeigen sowie 50 DFI-Light-Anzeigen im gesamten Stadtgebiet vor. Ziel ist es, eine flächendeckende Echtzeitinformation bereitzustellen und die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr zu unterstützen.
Für die Umsetzung stehen Fördermittel des Bundes und des VRN in Höhe von maximal 65 Prozent zur Verfügung. Eine Bedingung für den Erhalt dieser Mittel ist der vollständige Abschluss der Maßnahme noch im Kalenderjahr 2026, da ein Verzug zum Verlust der Fördergelder führen würde. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.
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- 29.04.2026 · 20. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 15.04.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 6Schulentwicklungsplanung der Stadt Worms, Fortschreibung 2025/26Zur Vorlage · 4/018/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der Schulentwicklungsplanung für das Schuljahr 2025/26 beschließen. Die Vorlage basiert auf Empfehlungen des Bildungs- und Schulträgerausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses.
Im Bereich der Grundschulen sieht die Planung eine Prüfung des Bedarfs an weiteren Ganztagsangeboten vor, die auf einer integrierten Planung mit der Jugendhilfe beruht. Bei nachgewiesenem Bedarf sollen Erweiterungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Schulen verfolgt werden. Zudem wird ein Konzept zur finanziellen Ausstattung von Trägervereinen erarbeitet, um die Betreuungsangebote zu sichern und die städtischen Zuschüsse unabhängig von pauschalen Landeszuweisungen zu gestalten. Bis zur Umsetzung im Haushaltsplan 2027 kann der zuständige Dezernent im Einzelfall über Anträge entscheiden.
Für weiterführende Schulen, insbesondere Realschulen plus, prüft die Verwaltung Erweiterungsmöglichkeiten an drei Standorten, darunter die Pfrimmtal-Realschule plus, um steigenden Schülerzahlen zu begegnen. Zudem wird die Beauftragung weiterer Schwerpunktschulen durch das Land angestrebt. Ein weiterer Punkt betrifft die Geschwister-Scholl-Schule: Hier ist die Zusammenführung von drei Schulstandorten durch einen Erweiterungsbau am Standort Karl-Marx-Siedlung vorgesehen, wobei der Grundschulteil ausgelagert wird.
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Beratungsfolge
- 29.04.2026 · 20. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 15.04.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 24.03.2026 · Sitzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses
- 7Ergebnisse und Empfehlungen aus der SozialraumanalyseZur Vorlage · 5/064/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur Sozialraumanalyse sieht für den Wormser Stadtrat die Umsetzung zweier zentraler Maßnahmen vor. Basierend auf einer statistischen Datenerhebung, welche eine Aktualisierung der Werte aus dem Jahr 2009 darstellt, sollen ein Umsetzungskonzept für sogenannte „Sozialraum-Teams“ sowie ein Handlungskonzept zur sozialräumlichen Sprachbildung entwickelt werden. Die Analyse wurde von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Institut empirica erstellt und untersucht verschiedene Indikatoren wie Beschäftigung, Bildung, Wohnen und die soziale Situation auf Ebene der Wahlbezirke.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen eine fortbestehende Segregation zwischen den Außenbereichen und dem innerstädtischen Raum auf. Insbesondere in Gebieten wie dem Nordend oder der Mainzer Straße werden Belastungen in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und soziale Teilhabe festgestellt. Zu den identifizierten Trends gehören steigende sprachliche Defizite bei Schuleingangsuntersuchungen, eine Zunahme von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss sowie ein Anstieg der Mietpreise und des Bedarfs an Grundsicherung im Alter. Während die Region Worms wirtschaftlich stabil bleibt, zeigt die Analyse für das Stadtgebiet lokale Herausforderungen bei der Arbeitsplatzverfügbarkeit und der sozialen Infrastruktur auf.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, armuts- und bildungsrelevante Ketten durch verstärkte Nachbarschaftsstrategien und Quartiersarbeit zu unterstützen. Die entsprechenden Konzepte sollen den zuständigen Ausschüssen bis Ende des Jahres 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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- 29.04.2026 · 20. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 15.04.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 19.03.2026 · Gemeinsame Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
- 8Widmungsverfahren; P+R-Parkplatz, PfeddersheimZur Vorlage · 6/090/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Widmung einer Verkehrsfläche als P+R-Parkplatz in Pfeddersheim zu beschließen. Konkret betrifft dies das Flurstück 318/9 in der Gemarkung 3905 Pfeddersheim, Flur 4. Die Widmung soll gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) erfolgen, wodurch die Fläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet wird.
Die Stadt Worms ist als Eigentümerin des Grundstücks und Trägerin der Straßenbaulast zur Durchführung dieses Verfahrens befugt. Die betreffende Verkehrsfläche wurde bereits endgültig fertiggestellt und ist aufgrund ihrer Lage innerhalb der Ortslage primär für Parkzwecke vorgesehen. Durch die Widmung entsteht für die Stadtverwaltung die Verpflichtung zur Straßenreinigung auf dieser Fläche. In der vorliegenden Beschlussvorlage werden keine finanziellen Auswirkungen oder nennenswerte Folgen für den Klimaschutz angeführt.
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Beratungsfolge
- 29.04.2026 · 20. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 22.04.2026 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 9Widmungsverfahren; WinzerstraßeZur Vorlage · 6/091/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Winzerstraße in Leiselheim vorgelegt. Dem Antrag zufolge soll das Flurstück 321/4 in der Gemarkung 3914 Leiselheim (Flur 1) gemäß den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes als Gemeindestraße gewidmet werden.
Der Bau- und Mobilitätsausschuss soll dem Stadtrat eine Empfehlung zur Zustimmung dieses Verfahrens aussprechen. Die Stadt Worms ist als Straßenbaubehörde und Eigentümerin der betreffenden Fläche für die Widmung zuständig. Da die Straße bereits endgültig hergestellt wurde und vorrangig der Erschließung angrenzender Grundstücke dient, wird sie als Gemeindestraße eingestuft. Mit der formellen Widmung geht zudem die Verpflichtung zur Straßenreinigung auf die Stadt über.
Die Beratung im Bau- und Mobilitätsausschuss ist für den 22. April 2026 angesetzt, wobei die endgültige Entscheidung des Stadtrats für den 29. April 2026 vorgesehen ist. In der Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen oder Veränderungen in Bezug auf die Demografie oder den Klimaschutz angeführt.
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Beratungsfolge
- 29.04.2026 · 20. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 22.04.2026 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses