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Beschlussvorlage 2/016/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO)

2/016/24-29 · Beschlussvorlage · 02.10.2024

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Beschlussvorlage 2/016/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO)
KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadtrat wird im Rahmen der Beschlussvorlage 2/016/24-29 über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entschieden. Die Vorlage basiert auf § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO), wonach die Einwerbung solcher Mittel dem Oberbürgermeister sowie den Beigeordneten obliegt, die Entscheidung über deren Annahme und Verwendung jedoch beim Stadtrat liegt, sofern eine festgelegte Wertgrenze von 10.000 Euro überschritten wird.

Die vorliegende Vorlage betrifft Zuwendungen, welche diese Wertgrenze übersteigen. Dabei müssen sämtliche maßgeblichen Tatsachen, insbesondere etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen der Stadt Worms und den Gebern sowie der jeweilige Verwendungszweck, offengelegt werden. Die Zuwendungen stammen von verschiedenen Akteuren wie Firmen, Institutionen, Vereinen, Stiftungen sowie Privatpersonen.

Zu den in der Anlage aufgeführten Mitteln gehören unter anderem Spenden von Schulfördervereinen aus dem ersten Halbjahr 2024 mit einem Wert von über 10.000 Euro sowie Zuwendungen für den Museumsgarten – Andreasstift. Die finanziellen Auswirkungen betreffen zweckgebundene Mittel, die den jeweiligen Kostenstellen im Haushalt zugeordnet werden, wobei mögliche Folgekosten berücksichtigt werden müssen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 160 Wörter).

Beratungen

3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
08.10.2024
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