3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
Tagesordnung
- 10Beschlussvorlage 2/010/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft)Zur Vorlage · 2/010/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/010/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1,5 Millionen Euro für den Ergebnishaushalt 2024 beantragt. Die Mittel sind für die Kostenstelle „Allgemeine Aufgaben, Unterhalt, Amtsvormundschaften“ vorgesehen und sollen zur Beteiligung an den Kosten der Unterkunft dienen. Eine sofortige Verfügung über diesen Betrag wird angestrebt.
Die Erhöhung des Finanzbedarfs begründet sich laut Vorlage durch einen leichten Anstieg der Fallzahlen sowie das steigende Niveau bei Mieten und Nebenkosten. Als wesentliche Kostentreiber werden insbesondere die gestiegenen Energie- und Strompreise genannt, während Mietzahlungen strikt nach dem Mietspiegel erfolgen. Da für die Bereitstellung dieser überplanmäßigen Mittel kein Deckungsvorschlag eingereicht wurde, führt eine Verwendung der Mittel ohne entsprechende Mehrerträge oder Einsparungen zu einer entsprechenden Verschlechterung des Jahresergebnisses. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 11Beschlussvorlage 2/011/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Sachgebiete Asyl, Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Unterbringung von Obachlosen)Zur Vorlage · 2/011/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltswirtschaft wird für die Stadt Worms die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 2,8 Millionen Euro beantragt. Diese Mittel sind für die Sachgebiete Asyl, Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt sowie für die Unterbringung von Obdachlosen vorgesehen. Die zusätzliche Finanzierung soll im Ergebnishaushalt 2024 bei der Kostenstelle für Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen eingesetzt werden können.
Die Begründung für diesen Antrag umfasst verschiedene Kostensteigerungen. Im Bereich der Unterbringung von Obdachlosen wird ein gestiegener Renovierungsbedarf aufgrund höherer Material- und Lohnkosten sowie durch Vandalismusschäden angeführt. Für das Sachgebiet Asyl werden unvorhersehbare, höhere Zuweisungszahlen von Asylbewerbern als Ursache für den Mehraufwand genannt. Im Bereich der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt führen steigende Fallzahlen, Anpassungen des Regelbedarfs sowie ein höheres Niveau bei Mieten und Nebenkosten zu einem erhöhten Bedarf.
Zur Deckung der Kosten werden Mehrerträge in Höhe von 400.000 Euro aus Kostenbeiträgen und Aufwandsersatz für Asylbewerber und Asylberechtigte vorgeschlagen. Sollten keine weiteren Mehrerträge oder geringeren Aufwendungen erzielt werden, wird sich das Jahresergebnis entsprechend verringern. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, dem Stadtrat zuzustimmen.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 12Beschlussvorlage 2/012/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe)Zur Vorlage · 2/012/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2/012/24-29 sieht die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 7.000.000 Euro im Ergebnishaushalt 2024 vor. Diese Mittel sind für die Bereiche Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Erziehung sowie die Eingliederungshilfe vorgesehen. Zur teilweisen Deckung des Bedarfs sollen Minderaufwendungen in Höhe von 4.000.000 Euro bei den Zuschüssen zur Unterhaltung von Kindertagesstätten genutzt werden. Sollten darüber hinaus keine weiteren Einsparungen oder Mehreinnahmen erzielt werden, verringert sich das Jahresergebnis entsprechend.
Als Gründe für die notwendigen Zusatzmittel werden im Dokument steigende Fallzahlen und höhere Vergütungssätze bei der Hilfe zur Pflege angeführt. Zudem besteht ein Bedarf an vollstationären Einrichtungen sowie an intensiven pädagogischen Angeboten. Im Bereich der Eingliederungshilfe sind zudem rückwirkende Vergütungsanpassungen durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz vorgesehen. Bei den Verhandlungen über die Vergütungssätze der Pflegekassen sowie bei den Anpassungen der Eingliederungshilfe ist die Stadt als örtlicher Träger nicht am Verhandlungsprozess beteiligt.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 13Beschlussvorlage 2/013/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Ausbau der Paternusstraße in Worms-Pfeddersheim)Zur Vorlage · 2/013/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,1 Millionen Euro für den Ausbau der Paternusstraße in Worms-Pfeddersheim. Betroffen ist der Straßenabschnitt zwischen der Georg-Scheu-Straße und der Niederflörsheimer Straße.
Zur Deckung dieses Bedarfs sollen Mittel aus dem Projekt „Radzulaufroute 3 - Pfrimmtalradweg“ umgeschichtet werden. Die Umwidmung wird damit begründet, dass sich die Umsetzung des Radwegs aufgrund einer noch ausstehenden Genehmigung der Struktur- und Genehmigungsdirektion verzögert.
Der Ausbau der Paternusstraße ist notwendig, da die Fahrbahn erhebliche Schäden am Oberflächenbelag, ausgebrochene Rinnenbordsteine sowie eine unzureichende Entwässerung aufweist. Laut Vorlage sind Frostaufbrüche, Rissbildungen und Schlaglöcher vorhanden, sodass eine bloße Sanierung aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht als durchführbar gilt. Ohne die Maßnahme drohe eine Vollsperrung der Straße. Die Ausschreibung für das Bauvorhaben soll im Jahr 2024 erfolgen, wobei die eigentlichen Bauarbeiten sowie der Mittelabfluss voraussichtlich erst ab dem Jahr 2025 stattfinden werden.
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Beratungsfolge
- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 13.1Beschlussvorlage 2/017/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die städtebauliche Maßnahme "Grüne Schiene")Zur Vorlage · 2/017/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,3 Millionen Euro für das städtebauliche Projekt „Grüne Schiene“ entscheiden. Die Mittel sind im Finanzhaushalt 2024 für den Bereich Stadtplanung und Bauaufsicht vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist die Fortführung des Ausbaus der Erlenstraße sowie des Birkenwegs, wobei die Ausschreibung für diese Arbeiten bereits im Oktober 2024 erfolgen soll. Aufgrund von Verzögerungen im Verfahren werden die entsprechenden Zahlungen jedoch erst im Jahr 2025 wirksam.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mittel soll eine Umwidmung aus dem Projekt „Radroute 3 - Pfrimmtalradweg“ erfolgen, da dort für das laufende Jahr nicht der vollständige Betrag benötigt wird. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat den Straßenausbau bereits im Januar 2024 bewilligt. Da die Ausschreibung zeitnah ansteht, erfolgt die Entscheidung über diesen Antrag ausnahmsweise ohne vorherige Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 14Beschlussvorlage 2/016/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO)Zur Vorlage · 2/016/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird im Rahmen der Beschlussvorlage 2/016/24-29 über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen entschieden. Die Vorlage basiert auf § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO), wonach die Einwerbung solcher Mittel dem Oberbürgermeister sowie den Beigeordneten obliegt, die Entscheidung über deren Annahme und Verwendung jedoch beim Stadtrat liegt, sofern eine festgelegte Wertgrenze von 10.000 Euro überschritten wird.
Die vorliegende Vorlage betrifft Zuwendungen, welche diese Wertgrenze übersteigen. Dabei müssen sämtliche maßgeblichen Tatsachen, insbesondere etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen der Stadt Worms und den Gebern sowie der jeweilige Verwendungszweck, offengelegt werden. Die Zuwendungen stammen von verschiedenen Akteuren wie Firmen, Institutionen, Vereinen, Stiftungen sowie Privatpersonen.
Zu den in der Anlage aufgeführten Mitteln gehören unter anderem Spenden von Schulfördervereinen aus dem ersten Halbjahr 2024 mit einem Wert von über 10.000 Euro sowie Zuwendungen für den Museumsgarten – Andreasstift. Die finanziellen Auswirkungen betreffen zweckgebundene Mittel, die den jeweiligen Kostenstellen im Haushalt zugeordnet werden, wobei mögliche Folgekosten berücksichtigt werden müssen.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 15Beschlussvorlage 5/003/24-29 (Öffentliche Ausschreibung Ferienspiele (Sommerferien 2025 - 2028))Zur Vorlage · 5/003/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird angefragt, die Verwaltung mit der Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung für die Sommerferienspiele der Jahre 2025 bis 2028 zu beauftragen. Die Vorlage, die bereits im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung lag, sieht vor, das Angebot für schulpflichtige Kinder bis einschließlich 13 Jahre in den ersten drei Wochen der Sommerferien sicherzustellen. Geplant sind dabei jeweils 200 Plätze pro Woche.
Das Programm dient der Unterstützung berufstätiger Eltern und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vor dem Hintergrund des Ganztagsförderungsgesetzes, das ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder begründet, wird mit einem künftigen Bedarf an erweiterten Betreuungsangeboten gerechnet. In der Vergangenheit wurden die Ferienspiele auf dem Gelände des Bildungszentrums durchgeführt, da dort die infrastrukturellen Gegebenheiten wie Mensa und Sportplatz vorhanden sind.
Die jährlichen Gesamtkosten für die Sommerferienspiele werden für das Jahr 2025 auf etwa 100.000 Euro geschätzt, wobei der kommunale Anteil bei circa 59.250 Euro liegt. Zur Finanzierung stehen neben einem Landeszuschuss von rund 22.500 Euro für sämtliche Ferienbetreuungsmaßnahmen auch Teilnahmebeiträge der Eltern zur Verfügung. Aufgrund gestiegener Kosten wurde der Beitrag pro Kind und Woche auf 60 bzw. 50 Euro angepasst.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 30.09.2024 · Gemeinsame Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 16Beschlussvorlage 5/004/24-29 (Auswahlverfahren eines freien Trägers zum Betreiben des "Jugendtreff Worms City" (ehem. JT Innenstadt))Zur Vorlage · 5/004/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll beauftragt werden, ein Auswahlverfahren für die Fortführung des Jugendtreffs „Worms City“ einzuleiten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verwaltung einen geeigneten Träger der freien Jugendhilfe für den Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2029 auswählt. Sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Jugendhilfeausschuss haben diese Maßnahme zur Vorberatung empfohlen.
Der Jugendtreff im Wormser Stadtzentrum wurde auf Basis einer Sozialraumanalyse und eines entsprechenden Konzepts eingerichtet. Seit der Eröffnung im April 2022 im ehemaligen Café Affenhaus wird das Angebot durch das Diakonische Werk betrieben. Die täglichen Besucherzahlen liegen bei etwa 25 bis 30 Jugendlichen. Das Personal umfasst derzeit eine Vollzeitstelle sowie eine Unterstützungskraft, ergänzt durch die mobile Jugendarbeit und Angebote der Jugendberufsagentur.
Die Beauftragung eines freien Trägers ist rechtlich auf maximal 48 Monate begrenzt. Die Kosten für den Zeitraum von 2025 bis 2029 werden in der Vorlage mit unterschiedlichen jährlichen Beträgen kalkuliert, wobei für das Jahr 2025 etwa 66.700 Euro veranschlagt sind. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird die endgültige Beauftragung des gewählten Trägers durch die zuständigen Gremien beschlossen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 30.09.2024 · Gemeinsame Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 17Beschlussvorlage 6/007/24-29 (Tarif für Leistungen der Abteilung Stadtvermessung und Geoinformationen, hier: Aktualisierung des TVerm WO)Zur Vorlage · 6/007/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Aktualisierung des Tarifs für Leistungen der Abteilung Stadtvermessung und Geoinformationen in Worms. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine redaktionelle Überarbeitung sowie eine Anpassung der Entgelte an die aktuellen Sätze der Personalkosten vor.
Hintergrund der Neugestaltung ist die Umsetzung von Empfehlungen des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz. Durch die Änderung sollen Ergebnisse aus Tarifverhandlungen zügiger in die Gebührenberechnung für Abrechnungen nach Zeitaufwand einfließen. In der Vergangenheit kam es bei der Ermittlung der Gebühren zu zeitlichen Verzögerungen, wodurch die zugrunde gelegten Personalkosten bereits veraltet waren. Die Anpassung orientiert sich an den aktuellen Vorgaben des Besonderen Gebührenverzeichnisses für Vermessungs- und Katasterbehörden sowie den Änderungen in der Gebührenverordnung.
Der neue Tarif soll mit Wirkung zum 1. November 2024 in Kraft treten. Damit tritt die bisherige Fassung des Tarifs, die seit dem 1. Oktober 2021 gültig war, zum 31. Oktober 2024 außer Kraft. Der Stadtrat wird im Rahmen der kommenden Sitzung über den Antrag entscheiden.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 18Beschlussvorlage 6/011/24-29 (Bebauungsplan-Entwurf HE 27 "In den unteren Lüssen" in Worms- Herrnsheim, Flur 5; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB))Zur Vorlage · 6/011/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf HE 27 „In den unteren Lüssen“ im Stadtteil Herrnsheim beraten. Das Plangebiet umfasst Flächen im Flur 5, die durch den Fahrweg im Norden, die Slevogtstraße im Süden, die Von-Steuben-Straße im Westen sowie den bestehenden westlichen Siedlungsrand des Baugebietes „In den Lüssen“ im Osten begrenzt werden.
Die Planung sieht eine Veränderung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung vor. Während für Teile des Gebiets ursprünglich Wohnbauflächen vorgesehen waren, wurde aufgrund der prognostizierten Lärmsituation nördlich der Slevogtstraße festgestellt, dass eine Wohnnutzung dort nicht realisierbar ist, da keine Aufenthaltsräume während der Nachtstunden vorgesehen werden können. Stattdessen soll das Planungsziel die Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen umfassen. Mögliche Nutzungen, wie etwa ein Schulstandort, werden aufgrund der Erschließungssituation in Betracht gezogen.
Die Anbindung des Gebiets soll über die Slevogtstraße und gegebenenfalls über die Von-Steuben-Straße erfolgen; eine Anbindung über die Richard-Stumm-Straße ist nicht vorgesehen. Langfristig können im Zuge der Umsetzung Kosten für die Erschließung, den Bau sowie die Instandhaltung städtischer Gebäude und Ausgleichsmaßnahmen anfallen. Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Beschluss zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 26.09.2024 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 19Beschlussvorlage 6/014/24-29 (Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Vollausbau der Verkehrsanlage "Am Rhein (von Nibelungenring B9 bis Rheinufer)" Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den Verkehrsanlagen: Schlossstraße (von Paternusstraße bis Schlossstraße Hausnummer 8); Paternusstraße (von Leiselheimer Straße bis Bahnlinie), Gaustraße (von Kreisverkehr Von-Steuben-Straße bis Einmündung Slevogtstraße) Festlegung des Gemeindeanteils, Kostenspaltung)Zur Vorlage · 6/014/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Worms steht eine Entscheidung über die Verteilung der Kosten für den Ausbau und die Erneuerung von Verkehrsanlagen an. Der Haupt- und Finanzausschuss hat einen Beschlussantrag vorgelegt, der die Festlegung des Gemeindeanteils sowie die Erhebung von Ausbaubeiträgen regelt. Konkret geht es um den Vollausbau der Verkehrsfläche „Am Rhein“ zwischen dem Nibelungenring (B9) und dem Rheinufer sowie um die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schlossstraße, der Paternustraße und der Gaustraße.
Die vorgeschlagene Kostenspaltung basiert auf der Einstufung der jeweiligen Straßen und der Verkehrsbelastung durch den Durchgangsverkehr, der nicht den Anliegern zuzurechnen ist. Für den Ausbau der Anlage „Am Rhein“ sieht die Vorlage vor, dass die Stadt 45 Prozent der Kosten übernimmt, während die Anlieger 55 Prozent tragen. Bei der Erneuerung der Beleuchtung in der Schlossstraße soll der Gemeindeanteil bei 30 Prozent liegen, sodass die Anlieger 70 Prozent der Kosten tragen. Für die Paternustraße und die Gaustraße wird ein Gemeindeanteil von 45 Prozent vorgeschlagen, wobei die verbleibenden 55 Prozent von den Anliegern getragen werden sollen. Der Stadtrat wird über diesen Antrag in seiner Sitzung am 8. Oktober 2024 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 2Beschlussvorlage 1.01/051/24-29 (Ergänzungswahl für den Jugendhilfeausschuss)Zur Vorlage · 1.01/051/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms berät in seiner Sitzung am 8. Oktober 2024 über die personelle Ergänzung des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 1.01/051/24-29 regelt die Benennung verschiedener beratender Mitglieder in das Gremium.
Dem Antrag zufolge sollen Anette Kercher als Vertreterin der Schulen sowie Jörn Berrang als beratende Mitglieder in den Ausschuss berufen werden. Zudem ist die Aufnahme von Katharina Kron als beratendes Mitglied für die katholische Kirche vorgesehen. Die evangelische Kirche soll durch Regina Vatter in Form eines stellvertretenden beratenden Mitglieds vertreten werden.
Mit der Benennung dieser Personen sind finanzielle Auswirkungen verbunden, da die Auszahlung von Sitzungsgeldern vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 20Beschlussvorlage 6/008/24-29 (Widmungsverfahren; Enzinger Straße)Zur Vorlage · 6/008/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Enzinger Straße in Pfeddersheim vorgelegt. Der Bau- und Mobilitätsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 26. September 2024 beraten, um dem Stadtrat eine Empfehlung zur Zustimmung zu geben. Die endgültige Entscheidung des Stadtrats ist für die Sitzung am 8. Oktober 2024 vorgesehen.
Gegenstand des Antrags ist die Widmung bestimmter Parzellen der Enzinger Straße als Gemeindestraße gemäß § 36 Landesstraßengesetz. Betroffen sind im Gemarkung 3905 Pfeddersheim, Flur 10, die Flurstücke 496/1 (teilweise), 500/3 (teilweise), 515/2 (teilweise) sowie das Flurstück 495/1. Durch die Widmung wird der entsprechende Straßenabschnitt dem öffentlichen Verkehr zugänglich gemacht.
Die Begründung führt aus, dass die Straße bereits endgültig hergestellt wurde und primär der Erschließung anliegender Grundstücke innerhalb der Ortslage dient. Mit der Einstufung als Gemeindestraße entsteht für die Stadt Worms zudem die Verpflichtung zur Straßenreinigung. In der Vorlage werden keine finanziellen, demografischen oder klimaschutzrelevanten Auswirkungen der Maßnahme aufgeführt.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 26.09.2024 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 2.1Beschlussvorlage TEIL/014/24-29 (Ergänzungswahl der CDU-Fraktion für den Betriebsausschuss des Sondervermögen KuTaZ, den Gesellschafterausschuss der Kultur und Veranstaltungs GmbH sowie den Gesellschafterausschuss der Nibelungenfestspiele der Stadt Worms gGmbH)Zur Vorlage · TEIL/014/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Ergänzungswahl für mehrere Gremien der Stadt Worms vor. Konkret wird vorgeschlagen, Marion Hartmann als stellvertretendes Mitglied für Andreas Wasilakis zu wählen. Dies betrifft den Betriebsausschuss des Sondervermögens KuTaZ sowie die Gesellschafterausschüsse der Kultur und Veranstaltungs GmbH und der Nibelungenfestspiele der Stadt Worms gGmbH.
Der Vorschlag sieht vor, dass Marion Hartmann anstelle von Benedict Schulz als stellvertretendes Mitglied für das ordentliche Mitglied Andreas Wasilakis fungiert. Aufgrund der personellen Identität dieser Ausschüsse gilt der Wahlvorschlag gleichzeitig für alle drei genannten Gremien. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung des Stadtrats am 8. Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 21Beschlussvorlage 6/013/24-29 (Entwidmungsverfahren; Teilfläche Weckerlingplatz)Zur Vorlage · 6/013/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bauausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, die Entwidmung einer Teilfläche des Weckerlingplatzes zu beschließen. Betroffen ist ein Areal von 4,30 Metern mal 4,70 Metern innerhalb der Gemarkung 3911 Worms, Flur 1, Flurstück 907. Die Vorlage sieht vor, dass dieser Teil der Fläche mit sofortiger Wirkung eingezogen wird.
Das Verfahren zur Entwidmung wurde bereits im März 2024 vom Stadtrat initiiert. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt am 17. Mai 2024 gingen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von drei Monaten keine Einwände ein. Die Vorlage begründet die Maßnahme mit überwiegenden Gründen des Gemeinwohls. Zudem liegt die Zustimmung der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde vor, da der Landesbetrieb für Mobilität Rheinland-Pfalz der Einziehung mit Schreiben vom 3. September 2024 zugestimmt hat. Der Beschluss soll nach der Entscheidung im Stadtrat öffentlich bekannt gemacht werden.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 26.09.2024 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 3Beschlussvorlage 1.01/052/24-29 (Ergänzungswahl für den Ausschuss der Kommunalen Sicherheit und Bevölkerungsschutz)Zur Vorlage · 1.01/052/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Wormser Stadrat berät über die Ergänzungswahl für den Ausschuss der Kommunalen Sicherheit und Bevölkerungsschutz für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Mit der Beschlussvorlage 1.01/052/24-29 sollen verschiedene Fachvertreter als beratende Mitglieder sowie deren Stellvertreter in den Ausschuss berufen werden.
Für die Vertretung des Deutschen Roten Kreuzes sind Christine Schäfer als beratendes Mitglied und Christine Geiselhart als stellvertretendes Mitglied vorgesehen. Die Organisation THW soll durch Daniel Fuhrmann als beratendes Mitglied und Sascha Hugel als Stellvertreter vertreten werden. Für die Polizei werden Florian Busch als beratendes Mitglied und Mascha Groh als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Zudem sollen Jasmine Olbort als beratendes Mitglied und Melanie Schiedhelm als stellvertretendes Mitglied die Gleichstellungsstelle im Ausschuss repräsentieren.
Die Benennungen gelten für die gesamte Dauer der aktuellen Wahlperiode. Mit der Beschlussfassung sind finanzielle Auswirkungen in Form von Sitzungsgeldern verbunden. Die Vorlage steht zur Entscheidung in der Sitzung des Stadtrats am 8. Oktober 2024 auf der Tagesordnung.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 4Beschlussvorlage 5/006/24-29 (Wahl der Mitglieder des Beirats für psychische Gesundheit)Zur Vorlage · 5/006/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Wormser Stadtrat berät in seiner Sitzung am 8. Oktober 2024 über die Neubesetzung des Beirats für psychische Gesundheit für die Wahlperiode 2024–2029. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder gemäß einer beiliegenden Liste zu wählen, wobei auf eine Abstimmung per Stimmzettel verzichtet werden soll.
Die rechtliche Grundlage für das Gremium ist das Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG). Dieses ermöglicht es kreisfreien Städten, Beiräte als Beratungsstruktur für die Planung und Koordination der psychiatrischen Versorgung einzurichten. Das Gremium umfasst insgesamt 15 Mitglieder sowie 15 Stellvertreter. Die Zusammensetzung soll Vertreter von Organisationen, Leistungs- und Kostenträgern, Selbsthilfegruppen sowie Angehörigengruppen beinhalten.
Im Zuge der Neukonstituierung nach den Kommunalwahlen wurden verschiedene Institutionen, Behörden und Verbände um Besetzungsvorschläge gebeten. Die Mehrheit der angefragten Stellen hat entsprechende Vorschläge unterbreitet. Der Landesverband der Angehörigen sowie das Landesnetzwerk Selbsthilfe seelische Gesundheit NetzG RLP konnten zum jetzigen Zeitpunkt keine Mitglieder entsenden; ebenso liegen von niedergelassenen Ärzten und Psychiatern aktuell keine Vorschläge vor. Sollten nach der Sitzung weitere Vorschläge von den bisher nicht vertretenen Institutionen eingehen, wird dem Stadtrat eine entsprechende neue Vorlage vorgelegt.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 5Beschlussvorlage 1.01/027/24-29 (Wahlen in 2024/2025/2026; Erfrischungsgeld)Zur Vorlage · 1.01/027/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Mitgliedern der Wahlvorstände für die kommenden Wahlen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro zu gewähren. Dies betrifft unter anderem die Durchführung und Auszählung der Wahlhandlung zum Beirat Migration und Integration sowie zum Seniorenbeirat am 10. November 2024.
Als Begründung für den Vorschlag wird eine sinkende Bereitschaft in der Bevölkerung angeführt, diese Ehrenämter zu übernehmen. Für die Bundestagswahl 2025 und die Landtagswahl 2026 werden etwa 700 Wahlhelfende benötigt. In der Vorlage wird zudem darauf hingewiesen, dass Parteien und Wählervereinigungen zunehmend weniger Wahlhelfende benennen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt für das Jahr 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 6Beschlussvorlage 1.01/030/24-29 (Wahlen in 2024/2025/2026: Zeitgutschriften für städtische Mitarbeiter/innen)Zur Vorlage · 1.01/030/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat von Worms die Einführung pauschaler Zeitgutschriften für städtische Beschäftigte, die bei den Wahlen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 als Wahlhelfende tätig sind. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass Wahlhelfer bei der Urnen- bzw. Briefwahl eine Gutschrift von 12 Stunden erhalten, während für Schnellmelder 6 Stunden und für die Wahldienstbereitschaft 3 Stunden vorgesehen sind.
Die Stadtverwaltung begründet diesen Antrag damit, dass für die Durchführung der Wahlen eine große Anzahl an Wahlhelfenden benötigt wird. Da Parteien und Wählervereinigungen zunehmend weniger Personal benennen, müsse verstärkt auf städtische Bedienstete zurückgegriffen werden, um die Durchführung der Wahlhandlungen zu gewährleisten. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt für das Jahr 2024 bereits vorgemerkt.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 7Beschlussvorlage 7/006/24-29 (Tätigkeitsbericht 2019-2024 des Beirat für Migration und Integration (BMI))Zur Vorlage · 7/006/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird in seiner Sitzung am 8. Oktober 2024 über den Tätigkeitsbericht des Beirats für Migration und Integration (BMI) für die Periode 2019 bis 2024 informiert. Mit der Beschlussvorlage 7/006/24-29 wird beantragt, dass das Gremium diesen Bericht zur Kenntnis nimmt.
Die Vorsitzende des Beirats, Sumera Nizami Jeckel, wird im Rahmen der Vorlage über die verschiedenen Aktivitäten informieren, die der Beirat in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt hat. Der Bericht dient der Dokumentation der Arbeit des Beirats während der genannten Amtszeit.
Aus der Beschlussvorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen hervor. Zudem sind keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz im Zusammenhang mit dieser Vorlage vermerkt.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 8Beschlussvorlage 2/005/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Grunderwerb bebauter Grundstücke)Zur Vorlage · 2/005/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/005/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 630.000 Euro für den Erwerb bebauter Grundstücke im Haushaltsjahr 2024 beantragt. Die Mittel sind im Bereich Grundstücke und Stadtentwicklung vorgesehen.
Zur Deckung dieser Ausgaben sollen weniger benötigte Mittel aus dem Projekt zur Sanierung der Technikzentrale der Pfrimmtalschule herangezogen werden. Hintergrund für die Verfügbarkeit dieser Mittel ist eine Verzögerung bei der Sanierung und Erweiterung der Grundschule Diesterweg, wodurch sich auch die Arbeiten an der Liegenschaft der Pfrimmtal Realschule plus verschoben haben. Da die entsprechenden Haushaltsmittel voraussichtlich erst Anfang 2025 benötigt werden, können sie als Deckungsvorschlag für den Grunderwerb dienen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen. Details zum konkreten Grundstückskauf werden aufgrund schutzwürdiger Interessen Dritter im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 9Beschlussvorlage 2/009/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz)Zur Vorlage · 2/009/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/009/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1.000.000 Euro für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Ergebnishaushalt 2024 beantragt. Die Mittel sind der Kostenstelle für allgemeine Aufgaben, Unterhalt und Amtsvormundschaften zuzuweisen.
Die Stadtverwaltung begründet die beantragten Mittel mit einer Ausgabensteigerung, die auf die Gesetzesänderung zum 1. Juli 2017 zurückzuführen ist. Durch die Erweiterung des Kreises der Leistungsberechtigten hat sich die Anzahl der Fälle verdoppelt. Ein weiterer Anstieg der Fallzahlen resultiert aus Personen mit Flüchtlingsstatus, welche die Voraussetzungen für Unterhaltsvorschussleistungen erfüllen. Etwa zwei Drittel dieser Mehraufwendungen werden durch Beteiligungen des Landes gegenfinanziert.
Zur Deckung der Kosten wird ein Vorschlag zur Nutzung von Mehrerträgen in Höhe von 650.000 Euro aus den Erstattungen des Landes vorgelegt. Falls keine weiteren Mehrerträge oder geringeren Aufwendungen erzielt werden können, führt dies zu einer entsprechenden Verschlechterung des Jahresergebnisses. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Beschlussantrag zuzustimmen.
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- 08.10.2024 · 3. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 25.09.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses