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Beschlussvorlage

Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Personalkostenerstattung an die ILS Mainz

2/122/24-29 20.10.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Haushaltsplan 2025 der Stadt Worms ist die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 141.000 Euro vorgesehen. Der Antrag betrifft die Personalkostenerstattung an die Stadt Mainz für den Betrieb der Integrierten Leitstelle (ILS) Mainz. Die Kosten für den Rettungsdienstbereich Rheinhessen, an dem neben Mainz auch die Kreise Alzey-Worms, Mainz-Bingen und Bad Kreuznach sowie die Stadt Worms beteiligt sind, werden nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Der Anteil der Stadt Worms beträgt dabei 10,7 Prozent der Kostenanteile, die nach Abzug der Landesförderung verbleiben.

Die Mittelbereitstellung ist im Ergebnishaushalt 2025 unter der Kostenstelle für Brand- und Katastrophenschutz angesetzt. Als Deckungsvorschlag dienen Mehrerträge bei der Personalkostenerstattung der Kommunen für die ILS Mainz. Im Rahmen dieses Verfahrens erhält die Stadt Worms zudem eine Erstattung in Höhe von etwa 146.339 Euro von der Stadt Mainz, da die Stadt Worms Personal für den Betrieb der Integrierten Leitstelle stellt. Über die bereitgestellten Mittel soll sofort verfügt werden können.

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