Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen. Die Beschlussvorlage 2/137/24-29 regelt den Umgang mit Leistungen, die gemäß § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Da die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen die Wertgrenze von 10.000 Euro überschreiten, liegt die Entscheidungskompetenz für diese Vorgänge beim Stadtrat und nicht beim Hauptausschuss. Die Vorlage umfasst Sach- und Geldleistungen von Firmen, Institutionen, Vereinen, Stiftungen sowie Privatpersonen, die zu spezifischen Anlässen oder Verwendungszwecken bereitgestellt werden. Im Rahmen der Entscheidung müssen zudem etwaige besondere Beziehungsverhältnisse zwischen den Zuwendern und der Stadt Worms offengelegt werden.
Die finanziellen Auswirkungen betreffen diverse zweckgebundene Mittel, die den jeweiligen Kostenstellen im Haushalt zugeordnet werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen können eventuelle Folgekosten verbunden sein.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.12.2025kein Ergebnis hinterlegt