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Beschlussvorlage 2/001/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für Schloss Herrnsheim (Umsetzung Sanierungskonzept))

2/001/24-29 · Beschlussvorlage · 27.08.2024

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Beschlussvorlage 2/001/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für Schloss Herrnsheim (Umsetzung Sanierungskonzept))

📍 Schloss Herrnsheim · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadtrat wird sich mit der Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Schloss Herrnsheim befassen. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage sollen im Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro für die Umsetzung des Sanierungskonzepts bereitgestellt werden. Diese Mittel sind dem Bereich des Wormser Immobilienmanagements zugeordnet.

Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe sollen bestehende Verpflichtungsermächtigungen herangezogen werden, da diese im laufenden Jahr nicht in voller Höhe beansprucht werden. Konkret ist vorgesehen, 700.000 Euro aus dem Projekt Neubau der Sporthalle Brucknerstraße sowie 500.000 Euro aus dem Innenausbau der Kita am Fischmarkt umzuwidmen.

Die Begründung der Stadtverwaltung führt aus, dass sich die Sanierungsmaßnahmen am Schloss Herrnsheim aufgrund einer zeitlich versetzten Beantragung von Fördermitteln verzögert haben. Das Projekt ist bis zum Jahr 2026 geplant. Im Jahr 2024 sollen planerische Leistungen ausgeschrieben und vergeben werden können. Voraussetzung für die Beauftragung dieser Leistungen ist eine ausreichende Finanzierung, was durch die Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigung sichergestellt werden soll.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 151 Wörter).

Beratungen

2. Sitzung des Stadtrates
11.09.2024
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