Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird im Rahmen der Drucksache 2/186/24-29 um die Entscheidung gebeten, die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen zu genehmigen. Die entsprechenden Leistungen sind in einer Anlage detailliert aufgeführt.
Die rechtliche Grundlage für das Einwerben und Annehmen solcher Zuwendungen ergibt sich aus der Gemeindeordnung, die der Stadt zur Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben die Annahme solcher Mittel ermöglicht. Während die Einwerbung und Entgegennahme von Angeboten der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters sowie der Beigeordneten unterliegt, liegt die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung beim Stadtrat beziehungsweise – bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro – beim Haupt- und Finanzausschuss.
Für den Beschluss sind alle maßgeblichen Tatsachen offenzulegen, insbesondere etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen der Stadt Worms und den Gebern sowie der jeweilige Verwendungszweck. Die Zuwendungen werden von Privatpersonen, Firmen, Institutionen oder Vereinen zu festgelegten Anlässen in Form von Sach- oder Geldleistungen erbracht. Finanziell werden diese zweckgebundenen Mittel den jeweiligen Kostenstellen zugewiesen, wobei mögliche Folgekosten berücksichtigt werden müssen. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden nicht festgestellt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/186/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen)
Beratungsfolge
- 12.08.2026anstehend