Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Umstellung des Betriebs der KFZ-Zulassungssoftware
- 1Umstellung des Betriebs der KFZ-ZulassungssoftwareZur Vorlage · 1.05/006/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms beabsichtigt, eine Zweckvereinbarung mit dem ZIDKOR abzuschließen. Gegenstand der Vereinbarung ist der öffentlich-rechtliche Betrieb der kommunalen Anwendungsplattform für VOIS|KFZ. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umstellung der KFZ-Zulassungssoftware auf die neue VOIS-Technologie.
Der Hintergrund dieser Entwicklung liegt in der Einführung der technologischen Plattform VOIS in Rheinland-Pfalz, deren Grundstein mit dem Einsatz des Softwarebereichs MESO im Jahr 2020 gelegt wurde. Ziel ist es, Fachverfahren zentralisiert zu betreiben und die Anforderungen an die IT-Sicherheit zu erfüllen. Da das bisherige KFZ-Fachverfahren VIATO-Z durch den Hersteller ekom21 auf die VOIS-Technologie aktualisiert wird und der ZIDKOR für den Betrieb zuständig ist, ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung für die weitere Nutzung durch die Stadtverwaltung notwendig.
Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung und der Rücksendung an den ZIDKOR sowie der Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) muss der Beschluss im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen Betrag von 7.469,71 €, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12.08.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 2Unterrichtung über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2026
- 2Unterrichtung über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2026Zur Vorlage · 2/191/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30. Juni 2026 vorgelegt. Nach dem ersten Berichtswesen des laufenden Jahres wird eine Reduzierung des geplanten Jahresfehlbetrags im Ergebnishaushalt von rund 40,2 Millionen Euro auf voraussichtlich 31,5 Millionen Euro prognostiziert. Diese Entwicklung entspricht einer Verbesserung von etwa 8,7 Millionen Euro. Wesentliche Faktoren für diese Veränderung sind höhere Steuererträge, insbesondere der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, sowie Verbesserungen im Sozialetat, vor allem bei der Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe. Dem stehen gestiegene Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von etwa 5,2 Millionen Euro gegenüber, die auf Tarifsteigerungen und Personalerhöhungen zurückzuführen sind.
Im Finanzhaushalt zeigt sich eine Verbesserung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um circa 6,6 Millionen Euro, sodass dieser von rund -61,8 Millionen Euro auf voraussichtlich -55,2 Millionen Euro sinkt. Ein Haushaltsausgleich wird im Jahr 2026 nicht erreicht werden. Zur Begrenzung des Fehlbetrags besteht in beeinflussbaren Bereichen weiterhin eine Mittelsperre von 20 Prozent. Die Erlassung einer Nachtragshaushaltssatzung ist nach aktuellem Stand nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12.08.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 3Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Sanierung der Toilettenanlage Grundschule Rheindürkheim
- 3Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Sanierung der Toilettenanlage Grundschule RheindürkheimZur Vorlage · 2/190/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haushaltsjahr 2026 sollen außerplanmäßige Mittel in Höhe von 500.000 Euro für die Sanierung der Toilettenanlage der Grundschule Rheindürkheim bereitgestellt werden. Die Mittel sind im Bereich des Wormser Immobilienmanagements vorgesehen. Zur Deckung dieses Bedarfs wird eine Umverteilung bestehender Haushaltsmittel vorgeschlagen. Dabei sollen 400.000 Euro aus dem Projekt „Bewegungsraum Karmeliter Realschule Plus“ sowie 100.000 Euro aus der Maßnahme „Trockensteigleitungen Karl-Hofmann-Schule“ genutzt werden. Die Einsparungen beim ersten Projekt ergeben sich aus Verzögerungen bei Abbruchunternehmen, während beim zweiten Projekt Kapazitätsengpässe eine Umsetzung im Jahr 2026 verhindern.
Die Sanierung der Toilettenanlage ist aufgrund des baulichen und hygienischen Zustands, insbesondere wegen veralteter Elektroinstallationen, defekter Fliesen und maroder Leitungen, geplant. Im Zuge der Maßnahme soll die Anlage versetzt und barrierefrei neu errichtet werden. Die dadurch freiwerdende Fläche am Schulgebäude soll anschließend als überdachter Bereich für den Pausenhof genutzt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, den Beschlussantrag zur Bereitstellung der Mittel anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12.08.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Neubau der Bezirkssportanlage Diesterwegschulen
- 4Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Neubau der Bezirkssportanlage DiesterwegschulenZur Vorlage · 2/185/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/185/24-29 wird die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Neubau der Bezirkssportanlage Diesterwegschulen beantragt. Für das Haushaltsjahr 2026 soll im Bereich des Wormser Immobilienmanagements ein Betrag von 1.000.000 Euro bereitgestellt werden. Die Maßnahme ist notwendig, um Aufträge entsprechend dem Baufortschritt vorzumerken, da die baulichen Arbeiten auf dem Gelände der Diesterwegschulen voraussichtlich bis in das erste Halbjahr 2027 andauern werden.
Die Finanzierung soll durch einen Deckungsvorschlag erfolgen. Dabei können Mittel aus dem Projekt „Neubau 8-gruppige Kita Carl-Villinger-Straße“ herangezogen werden, da dort im Jahr 2026 aufgrund eines geringeren Mittelabflusses nicht die gesamte vorhandene Verpflichtungsermächtigung benötigt wird. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12.08.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 5Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen
- 5Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen ZuwendungenZur Vorlage · 2/186/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird im Rahmen der Drucksache 2/186/24-29 um die Entscheidung gebeten, die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen zu genehmigen. Die entsprechenden Leistungen sind in einer Anlage detailliert aufgeführt.
Die rechtliche Grundlage für das Einwerben und Annehmen solcher Zuwendungen ergibt sich aus der Gemeindeordnung, die der Stadt zur Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben die Annahme solcher Mittel ermöglicht. Während die Einwerbung und Entgegennahme von Angeboten der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters sowie der Beigeordneten unterliegt, liegt die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung beim Stadtrat beziehungsweise – bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro – beim Haupt- und Finanzausschuss.
Für den Beschluss sind alle maßgeblichen Tatsachen offenzulegen, insbesondere etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen der Stadt Worms und den Gebern sowie der jeweilige Verwendungszweck. Die Zuwendungen werden von Privatpersonen, Firmen, Institutionen oder Vereinen zu festgelegten Anlässen in Form von Sach- oder Geldleistungen erbracht. Finanziell werden diese zweckgebundenen Mittel den jeweiligen Kostenstellen zugewiesen, wobei mögliche Folgekosten berücksichtigt werden müssen. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 12.08.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 6Umsetzung der erweiterten Landesförderung in der Schulsozialarbeit gem. § 13a SGB VIIIZur Vorlage · 5/073/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Erweiterung der Schulsozialarbeit an Grundschulen sowie an der Geschwister-Scholl-Schule vor. Basierend auf den neuen Landesförderrichtlinien für Rheinland-Pfalz gemäß § 13a SGB VIII soll die Schulsozialarbeit an den Grundschulen ab dem Schuljahr 2027/2028 unbefristet um zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) aufgestockt werden. Zudem ist eine Erweiterung der Schulsozialarbeit an der Geschwister-Scholl-Schule um 0,25 VZÄ bereits ab dem Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.
Diese Maßnahme ermöglicht die Nutzung erweiterter Fördermittel des Landes, da nun auch Grundschulen in herausfordernder Lage sowie Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen förderfähig sind. Durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Wormser Schulen steigt der Bedarf an sozialpädagogischer Begleitung. Im Rahmen einer Neuverteilung und Aufstockung soll der Fachdienst Soziale Arbeit an Grundschulen von bisher vier auf insgesamt sechs Vollzeitstellen erweitert werden. Der Fokus liegt dabei verstärkt auf Ganztagsschulen sowie Schulen mit besonderem Bedarf, darunter die Ernst-Ludwig-, Karmeliter-, Neusatz-, Pestalozzi- und Westend-Grundschule.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12.08.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.06.2026 · gemeinsame Sitzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses und des Jugendhilfeauschusses
- 6Umsetzung der erweiterten Landesförderung in der Schulsozialarbeit gem. § 13a SGB VIII
- 7Kindertagesstättenbedarfsplanung 2026Zur Vorlage · 5/078/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über den Bericht zur Kindertagesstättenbedarfsplanung 2026 entscheiden. Die Vorlage, die bereits vom Jugendhilfeausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen wurde, umfasst die aktuellen Platzangebote sowie die grundsätzlichen Maßnahmenplanungen.
Die Planung folgt der Struktur aus dem Jahr 2022, wobei die Datenstruktur durch die Nutzung der Plattformen KIDZ und Kitanavi stetig weiterentwickelt wird. Der Bericht zeigt eine Versorgungslage auf, bei der die Quote für Kinder über zwei Jahren bei 87 % liegt, während sie für Kinder unter zwei Jahren 7 % beträgt. Im Vergleich zum rechnerischen Bedarf ergibt sich daraus ein Fehlbetrag von etwa 276 Plätzen.
Zur Deckung des Bedarfs sieht die Maßnahmenplanung insgesamt 471 Plätze vor. Für das Jahr 2026 sind 239 Plätze vorgesehen, was unter anderem Neueröffnungen der Kitas am Fischmarkt und in der Prinz-Carl-Anlage sowie eine Erweiterung der Kita Klinikum einschließt. Ein weiterer Teil der Planung umfasst voraussichtlich 232 Plätze für das Jahr 2027.
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Beratungsfolge
- 26.08.2026 · 23. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12.08.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.06.2026 · gemeinsame Sitzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses und des Jugendhilfeauschusses
- 7Kindertagesstättenbedarfsplanung 2026