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Vorlage

Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

2/169/24-29 13.04.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms berät über die Annahme sowie die Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2/169/24-29 umfasst verschiedene Sach- und Geldleistungen, die von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen sowie Vereinen für festgelegte Verwendungszwecke bereitgestellt werden.

Die Entscheidung über diese Zuwendungen basiert auf der Gemeindeordnung, wonach die Einwerbung und Entgegennahme solcher Leistungen der Stadtspitze obliegt. Gemäß einer Regelung des Stadtrates aus dem Jahr 2008 liegt die Entscheidungskompetenz für Beträge bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro beim Haupt- und Finanzausschuss. Voraussetzung für den Beschluss ist die Offenlegung aller maßgeblichen Tatsachen, insbesondere hinsichtlich etwaiger Beziehungsverhältnisse zwischen der Stadt Worms und den Zuwendenden sowie des jeweiligen Verwendungszwecks.

Finanziell handelt es sich bei den Zuwendungen um zweckgebundene Mittel, die den entsprechenden Kostenstellen im Haushalt zugeordnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung der Maßnahmen mögliche Folgekosten entstehen können. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.

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Dokumente

  • Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 2/169/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO)

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