Beschlussvorlage 2/060/24-29 (Enscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO)
2/060/24-29 · Beschlussvorlage · 03.02.2025
▶ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms berät über die Annahme sowie die Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen. Die Beschlussvorlage 2/060/24-29 sieht vor, dass das Gremium der in einer Anlage aufgeführten Sach- und Geldleistungen zustimmt, die von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen sowie Vereinen für spezifische Anlässe oder Verwendungszwecke bereitgestellt werden.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet die Gemeindeordnung, wonach die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung solcher Zuwendungen dem Stadtrat bzw. innerhalb einer festgelegten Wertgrenze von 10.000 Euro dem Haupt- und Finanzausschuss obliegt. Voraussetzung für den Beschluss ist die Offenlegung aller maßgeblichen Tatsachen, insbesondere bestehender Beziehungsverhältnisse zwischen der Stadt Worms und den Gebern sowie des beabsichtigten Verwendungszwecks.
Finanziell werden die Zuwendungen als zweckgebundene Mittel in die jeweiligen Kostenstellen des Haushalts aufgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen mit potenziellen Folgekosten verbunden sein kann. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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