Haushaltswirtschaft; Übertragung nicht in Anspruch genommener Auszahlungsermächtigungen von 2024 nach 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms plant die Übertragung nicht in Anspruch genommener Auszahlungsermächtigungen aus dem Investivbereich des Haushaltsjahres 2024 in das Jahr 2025. Der Betrag beläuft sich auf insgesamt 27.206.242,84 Euro.
Hintergrund der Maßnahme sind zeitliche Verschiebungen bei der Umsetzung von Projekten, insbesondere im Bereich mehrjährig veranschlagter Großvorhaben. Die Übertragung ist gemäß § 17 GemHVO zulässig. Da die erforderlichen Beschlüsse der städtischen Gremien bereits vorliegen und die Mittel in den Vorjahren veranschlagt sowie ausfinanziert wurden, ist lediglich eine Information der zuständigen Organe vorgesehen.
Die Finanzierung der übertragenen Auszahlungsermächtigungen erfolgt durch bisher nicht vollständig genutzte Kreditermächtigungen aus den Jahren 2023 und 2024 sowie durch Kasseneinnahmereste. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Übertragung in seiner Sitzung am 12. Februar 2025 zur Kenntnis nehmen; der Stadtrat folgt am 26. Februar 2025. Ergänzend dazu stehen im Haushaltsjahr 2025 weitere 71,4 Millionen Euro an Auszahlungsermächtigungen zur Verfügung, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2025 durch die Aufsichtsbehörde.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 12.02.2025kein Ergebnis hinterlegt