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Beschlussvorlage

Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO

2/047/24-29 28.11.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtrat der Stadt Worms wird in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen sowie sonstiger Zuwendungen entscheiden. Die entsprechende Beschlussvorlage (2/047/24-29) regelt den Umgang mit verschiedenen Leistungen, die von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen, Vereinen oder Stiftungen an die Stadtverwaltung übermittelt werden.

Gemäß der Gemeindeordnung ist die Stadt befugt, solche Zuwendungen zur Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben einzunehmen. Da die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen die Wertgrenze von 10.000 Euro überschreiten, liegt die Entscheidung über deren Annahme und Verwendung beim Stadtrat und nicht beim Hauptamt. Die Vorlage legt dabei die jeweiligen Verwendungszwecke sowie etwaige besondere Beziehungsverhältnisse zwischen den Gebern und der Stadt Worms offen.

Finanziell handelt es sich bei den Zuwendungen um zweckgebundene Mittel, die den entsprechenden Kostenstellen zugeordnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesen Maßnahmen potenzielle Folgekosten verbunden sein können. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.

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Dokumente

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Beratungsfolge