Beschlussvorlage 2/003/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO)
2/003/24-29 · Beschlussvorlage · 05.09.2024
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Der Wormser Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am 11. September 2024 über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen. Die Beschlussvorlage 2/003/24-29 dient der rechtlichen Absicherung dieser Zuwendungen zur Erfüllung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben gemäß der Gemeindeordnung.
In der Vorlage wird beantragt, dass das Gremium die Entscheidung über die Zuwendungen unabhängig von deren Höhe vornimmt. Zwar ist die Zuständigkeit für Beträge unter 10.000 Euro regulär an den Hauptausschuss übertragen, jedoch soll aufgrund von Terminverlegungen zwischen dem Hauptausschuss und dem Stadtrat eine Ausnahme gemacht werden. Ziel dieser Regelung ist es, die zeitnahe Ausstellung der Zuwendungsbestätigungen an die jeweiligen Spender zu gewährleisten.
Die Vorlage sieht vor, dass alle wesentlichen Informationen, insbesondere etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen der Stadt Worms und den Gebern sowie der beabsichtigte Verwendungszweck, offengelegt werden. Die finanziellen Auswirkungen betreffen zweckgebundene Mittel, die den entsprechenden Kostenstellen zugeordnet sind.
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