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Mitteilungsvorlage

Schlussbericht zur Jahresrechnung 2023 des Rechnungsprüfungsamtes

RPA/001/24-29 29.10.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Worms setzt sich mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Jahresrechnung 2023 auseinander. In der vorliegenden Mitteilungsvorlage wird beantragt, den Bericht lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

Der Bericht basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung. Gemäß § 112 Abs. 7 und § 113 Abs. 3 GemO ist das Rechnungsprüfungsamt verpflichtet, die Ergebnisse seiner Prüfung eines Haushaltsjahres in einem zusammenfassenden Schlussbericht darzustellen. Dieser Bericht umfasst Angaben zu Art und Umfang der durchgeführten Prüfungen sowie eine abschließende Bewertung des Prüfungsergebnisses. Der vorliegende Bericht fasst somit sowohl die Ergebnisse gemäß § 112 Abs. 7 GemO als auch die Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung nach § 113 Abs. 3 GemO zusammen.

Aus der Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen sowie keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder die demografische Entwicklung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 128 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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